Gesetzesaktualisierungen

3 Gesetze aktualisiert am 28.06.2018

Gesetze 1-3 von 3

3 Paragrafen zu Amateurfunkgesetz 1998 (AFG) aktualisiert


§ 16 AFG (weggefallen)

§ 16 AFG seit 30.11.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 27 AFG (weggefallen)

§ 27 AFG seit 30.11.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 32 AFG (weggefallen)

§ 32 AFG seit 30.11.2018 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 28.06.18

22 Paragrafen zu Allgemeine Beförderungsbedingungen für den Kraftfahrlinienverkehr (Kfl-Bef Bed) aktualisiert


§ 45 Kfl-Bef Bed

Für Sachschäden einschließlich des Schadens an mitgeführtem Handgepäck und ordnungsgemäß aufgegebenem Reisegepäck haftet das Unternehmen dem Fahrgast nach denselben Vorschriften, bei einem durch einen Unfall verursachten Verlust oder einer Beschädigung von Handgepäck oder Reisegepäck, soweit den ... mehr lesen...


§ 46 Kfl-Bef Bed

Das Unternehmen übernimmt keine Gewähr für die Durchführung der fahrplanmäßigen Fahrt und haftet nicht für Schäden, die durch Verspätung oder durch den Ausfall von Fahrten entstehen. Die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 bleiben unberührt. mehr lesen...


§ 47 Kfl-Bef Bed

Soweit sich die in dieser Verordnung verwendeten Bezeichnungen auf natürliche Personen beziehen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter. Bei der Anwendung dieser Bezeichnungen auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden. mehr lesen...


Anl. 1 Kfl-Bef Bed

zu den Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Kraftfahrlinienverkehr Zusammenstellung der genehmigten Fahrpreisermäßigungen im Kraftfahrlinienverkehr1. Kinder bis zum sechsten LebensjahrJe Begleitperson werden zwei Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr unentgeltlich befördert, wenn ... mehr lesen...


§ 4 Kfl-Bef Bed

Die Kursfahrten sind fahrplangemäß durchzuführen. Der Fahrplan ist verpflichtend barrierefrei im Internet zu veröffentlichen, an den Haltestellen wenigstens auszugsweise (Abfahrtszeiten) anzuschlagen und im Linienfahrzeug mitzuführen und den Fahrgästen auf Verlangen vorzulegen. mehr lesen...


§ 8 Kfl-Bef Bed

Den Fahrgästen ist insbesondere untersagt:1.mit dem Lenker während der Fahrt mehr als das Notwendigste zu sprechen,2.den Lenker beim Lenken des Linienfahrzeuges zu behindern,3.die Außentüren während der Fahrt eigenmächtig zu öffnen,4.in den Linienfahrzeugen zu rauchen,5.in den Linienfahrzeugen zu... mehr lesen...


§ 9 Kfl-Bef Bed

In allen die Benützung der Linienfahrzeuge betreffenden Angelegenheiten sind die Fahrgäste verpflichtet, den Anordnungen der Bediensteten der Verkehrsunternehmen zu entsprechen. mehr lesen...


§ 10 Kfl-Bef Bed

(1) Aussteigende Fahrgäste haben gegenüber den einsteigenden Vorrang. Sind bei den Linienfahrzeugen Ein- und Ausstieg getrennt gekennzeichnet, so darf nur bei den betreffenden Türen ein- beziehungsweise ausgestiegen werden.(2) Das Ein- und Aussteigen hat – außer im Falle einer Betriebsstörung ode... mehr lesen...


§ 13 Kfl-Bef Bed

Anlagen und Linienfahrzeuge der Verkehrsunternehmen dürfen für Ankündigungen, insbesondere zum Anbringen und Verteilen von Werbematerial, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verkehrsunternehmens benützt werden; es ist auch verboten, ohne eine entsprechende Genehmigung darin Waren und Dienstlei... mehr lesen...


§ 14 Kfl-Bef Bed

Ausgeschlossen von der Beförderung sind:1.Personen ohne gültige Fahrkarte,2.Personen, die an einer Krankheit leiden, durch die sie gemäß bundesrechtlichen Bestimmungen von der Beförderung mit Linienfahrzeugen ausgeschlossen sind,3.Personen, die durch unangebrachtes Benehmen oder Ähnliches den and... mehr lesen...


§ 16 Kfl-Bef Bed

Die Regelbeförderungspreise, die Beförderungspreise für Reisegepäck und Gegenstände des täglichen Bedarfs werden vom Fachverband der Autobus-, Luftfahrt- und Schifffahrtunternehmungen Berufsgruppe Bus der Wirtschaftskammer Österreich in geeigneter Form veröffentlicht. mehr lesen...


§ 17 Kfl-Bef Bed

Sofern in den Linienfahrzeugen keine Abfertigungsgeräte zum Einsatz gelangen, ist eine Beförderungspreistabelle (Tarifdreieck) in den Linienfahrzeugen mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen. mehr lesen...


§ 20 Kfl-Bef Bed

 Die Fahrpreisermäßigungen sind in der Anlage 1 dieser Beförderungsbedingungen zusammengefasst. Diese Ermäßigungen können im angegebenen Umfang und zu den angegebenen Bedingungen freiwillig gewährt werden. Es ist keine gesonderte Genehmigung gemäß § 31 Abs. 6 Kraftfahrliniengesetz erforderlich. mehr lesen...


§ 29 Kfl-Bef Bed

(1) Gegenstände, die der Fahrgast ohne Behinderung, Belästigung oder Gefährdung der anderen Fahrgäste über oder unter einem Sitzplatz unterbringen oder auf seinem Schoß oder in seiner Hand halten kann, gelten als Handgepäck. Sofern besondere Beförderungsbedienungen dies nicht ausschließen, können... mehr lesen...


§ 30 Kfl-Bef Bed

(1) Darüber hinaus kann jeder Fahrgast auf Fahrten, an denen er selbst teilnimmt, gegen Entrichtung des festgelegten Entgeltes Reisegepäck zur Beförderung aufgeben.(2) Das Verkehrsunternehmen kann für folgende Gegenstände die Entrichtung einer festgesetzten Manipulationsgebühr für die Abgeltung d... mehr lesen...


§ 32 Kfl-Bef Bed

(1) Ausgeschlossen von der Beförderung als Hand- und Reisegepäck sind Gegenstände:1.im Einzelgewicht von mehr als 25 Kilogramm,2.die wegen ihrer Beschaffenheit oder ihres Umfanges nicht verladen werden können,3.gemäß den Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter als Hand-und Reisegepäc... mehr lesen...


§ 33 Kfl-Bef Bed

Für Verluste von Handgepäckstücken übernimmt das Verkehrsunternehmen keine Haftung, außer der Sachschaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig vom Unternehmer oder einer Person, für die er einzustehen hat, verursacht oder im Falle eines Unfalls. mehr lesen...


§ 36 Kfl-Bef Bed

(1) Das Unternehmen hat in Gemeinden bis zu 5 000 Einwohnern Gegenstände des täglichen Bedarfes, das sind Lebensmittel, Arzneimittel, Datenverarbeitungsmaterial und dergleichen, bis zu einem Einzelgewicht von 25 kg, und zwar unabhängig von der Mitfahrt eines Fahrgastes, zur Beförderung zu überneh... mehr lesen...


§ 37 Kfl-Bef Bed

Nicht abgeholte Gepäckstücke gemäß § 30 oder Gegenstände des täglichen Bedarfes werden beim Unternehmen hinterlegt. Diese Gegenstände werden gegen den Gepäckschein, die Aufgabebescheinigung oder den Nachweis der Übernahmeberechtigung und gegen Entrichtung einer Gepäckaufbewahrungsgebühr in der im... mehr lesen...


§ 38 Kfl-Bef Bed

Hunde mit einem bisssicheren Maulkorb dürfen mitgeführt werden, wenn sie ohne Belästigung oder Behinderung der anderen Fahrgäste untergebracht werden können. Sie müssen getragen oder an kurzer Leine geführt werden. Der Fahrgast hat die Tiere zu beaufsichtigen. Assistenzhunde gemäß § 39a Bundesbeh... mehr lesen...


§ 39 Kfl-Bef Bed

Für die Beförderung eines Hundes ist der halbe Regelbeförderungspreis für die zurückgelegte Strecke zu entrichten, jedoch werden1.der Assistenzhund eines behinderten Fahrgastes gemäß § 39a des Bundesbehindertengesetzes-BBG, BGBl. Nr. 283/1990, in der jeweils geltenden Fassung, und2.kleine Hunde, ... mehr lesen...


§ 43 Kfl-Bef Bed

In den Linienfahrzeugen oder in den Geschäftsräumen beziehungsweise Anlagen eines Unternehmens gefundene Gegenstände sind vom Finder dem Lenker, der aus dem Fahrplan ersichtlichen Dienststelle des Unternehmens oder einer Stelle des zuständigen Verkehrsverbundes zu übergeben. Das Unternehmen oder ... mehr lesen...


Aktualisiert am 28.06.18

3 Paragrafen zu Oö. Arbeitsstättenverordnung für die Land- und Forstwirtschaft (Oö. AStV-LF) aktualisiert


§ 18 Oö. AStV-LF (weggefallen)

§ 18 Oö. AStV-LF seit 31.12.2019 weggefallen. mehr lesen...


§ 17 Oö. AStV-LF (weggefallen)

§ 17 Oö. AStV-LF seit 31.12.2019 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 Oö. AStV-LF (weggefallen)

§ 2 Oö. AStV-LF seit 31.12.2019 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 28.06.18
Gesetze 1-3 von 3