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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Aussteigende Fahrgäste haben gegenüber den einsteigenden Vorrang. Sind bei den FahrzeugenLinienfahrzeugen Ein- und Ausstieg getrennt gekennzeichnet, so darf nur bei den betreffenden Türen einbeziehungsweiseein- beziehungsweise ausgestiegen werden.
(2) Das Ein- und Aussteigen hat -– außer im Falle einer Betriebsstörung -oder im Notfall – nur bei den festgesetzten Haltestellen zu erfolgen.
(1) Aussteigende Fahrgäste haben gegenüber den einsteigenden Vorrang. Sind bei den FahrzeugenLinienfahrzeugen Ein- und Ausstieg getrennt gekennzeichnet, so darf nur bei den betreffenden Türen einbeziehungsweiseein- beziehungsweise ausgestiegen werden.
(2) Das Ein- und Aussteigen hat -– außer im Falle einer Betriebsstörung -oder im Notfall – nur bei den festgesetzten Haltestellen zu erfolgen.