§ 9 Kfl-Bef Bed

Allgemeine Beförderungsbedingungen für den Kraftfahrlinienverkehr

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.06.2018 bis 31.12.9999

In allen die Benützung der FahrzeugeLinienfahrzeuge betreffenden Angelegenheiten sind die Fahrgäste verpflichtet, den Anordnungen der Bediensteten der Verkehrsunternehmen zu entsprechen.

Stand vor dem 19.06.2018

In Kraft vom 19.01.2001 bis 19.06.2018

In allen die Benützung der FahrzeugeLinienfahrzeuge betreffenden Angelegenheiten sind die Fahrgäste verpflichtet, den Anordnungen der Bediensteten der Verkehrsunternehmen zu entsprechen.

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