Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Hunde mit einem bisssicheren Maulkorb dürfen mitgeführt werden, wenn sie ohne Belästigung oder Behinderung der anderen Fahrgäste untergebracht werden können. Sie müssen getragen oder an kurzer Leine geführt werden. Der Fahrgast hat die Tiere zu beaufsichtigen. Sie dürfen nicht auf Sitzplätzen befördert werden. BlindenführhundeAssistenzhunde gemäß § 39a Bundesbehindertengesetzes-BBG, BGBl. Nr. 283/1990, in der jeweils geltenden Fassung, sind von der Maulkorbpflicht ausgenommen.
Hunde mit einem bisssicheren Maulkorb dürfen mitgeführt werden, wenn sie ohne Belästigung oder Behinderung der anderen Fahrgäste untergebracht werden können. Sie müssen getragen oder an kurzer Leine geführt werden. Der Fahrgast hat die Tiere zu beaufsichtigen. Sie dürfen nicht auf Sitzplätzen befördert werden. BlindenführhundeAssistenzhunde gemäß § 39a Bundesbehindertengesetzes-BBG, BGBl. Nr. 283/1990, in der jeweils geltenden Fassung, sind von der Maulkorbpflicht ausgenommen.