§ 32 AFG (weggefallen)

Amateurfunkgesetz 1998

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.12.2018 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Februar 1999 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens mit 1. März 1999 in Kraft gesetzt werden.
  3. (3)Absatz 3Die Bestimmungen des § 27 Abs. 1 bis 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 32/2002 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.Die Bestimmungen des Paragraph 27, Absatz eins bis 3 in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 32 aus 2002, treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
  4. (4)Absatz 4§ 26 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 96/2013 tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.Paragraph 26, Absatz 2, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 96 aus 2013, tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.
  5. (5)Absatz 5§ 16 Abs. 3 und 4 sowie § 27 Abs. 3 in der Fassung des 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes, BGBl. I Nr. 37/2018, treten mit 25. Mai 2018 in Kraft.Paragraph 16, Absatz 3 und 4 sowie Paragraph 27, Absatz 3, in der Fassung des 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 37 aus 2018,, treten mit 25. Mai 2018 in Kraft.
§ 32 AFG seit 30.11.2018 weggefallen.

Stand vor dem 30.11.2018

In Kraft vom 15.06.2018 bis 30.11.2018
  1. (1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Februar 1999 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens mit 1. März 1999 in Kraft gesetzt werden.
  3. (3)Absatz 3Die Bestimmungen des § 27 Abs. 1 bis 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 32/2002 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.Die Bestimmungen des Paragraph 27, Absatz eins bis 3 in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 32 aus 2002, treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
  4. (4)Absatz 4§ 26 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 96/2013 tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.Paragraph 26, Absatz 2, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 96 aus 2013, tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.
  5. (5)Absatz 5§ 16 Abs. 3 und 4 sowie § 27 Abs. 3 in der Fassung des 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes, BGBl. I Nr. 37/2018, treten mit 25. Mai 2018 in Kraft.Paragraph 16, Absatz 3 und 4 sowie Paragraph 27, Absatz 3, in der Fassung des 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 37 aus 2018,, treten mit 25. Mai 2018 in Kraft.
§ 32 AFG seit 30.11.2018 weggefallen.

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