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Für ordnungsgemäß aufgegebenes ReisegepäckDas Unternehmen übernimmt keine Gewähr für die Durchführung der fahrplanmäßigen Fahrt und haftet das Unternehmen bei leicht fahrlässig verursachtennicht für Schäden, unbeschadet des letzten Satzes, je Gepäckstück ohne Rücksicht auf dessen Gewicht bis zum Höchstbetragdie durch Verspätung oder durch den Ausfall von 200 Euro (2 752 S)Fahrten entstehen. Ersetzt wird bis zu diesem Höchstbetrag für Verlust, Minderung oder BeschädigungDie Bestimmungen der gemeine Wert oder, wenn dieser nicht feststellbar ist, der erlittene SchadenVerordnung (EU) Nr. 181/2011 bleiben unberührt.
Für ordnungsgemäß aufgegebenes ReisegepäckDas Unternehmen übernimmt keine Gewähr für die Durchführung der fahrplanmäßigen Fahrt und haftet das Unternehmen bei leicht fahrlässig verursachtennicht für Schäden, unbeschadet des letzten Satzes, je Gepäckstück ohne Rücksicht auf dessen Gewicht bis zum Höchstbetragdie durch Verspätung oder durch den Ausfall von 200 Euro (2 752 S)Fahrten entstehen. Ersetzt wird bis zu diesem Höchstbetrag für Verlust, Minderung oder BeschädigungDie Bestimmungen der gemeine Wert oder, wenn dieser nicht feststellbar ist, der erlittene SchadenVerordnung (EU) Nr. 181/2011 bleiben unberührt.