(1)Absatz einsFür Bauvorhaben sowie Verwendungszweckänderungen, sofern sie nicht geringfügig sind (§ 16), ist vor Baubeginn bei der Baubehörde nach Maßgabe der folgenden Absätze um Baubewilligung anzusuchen.Für Bauvorhaben sowie Verwendungszweckänderungen, sofern sie nicht geringfügig sind (Parag... mehr lesen...
Im Sinne dieses Gesetzes ist unter Erhaltung einer Schule die Bereitstellung und Instandhaltung des Schulgebäudes und der übrigen Schulliegenschaften, deren Reinigung, Beleuchtung und Beheizung, die Anschaffung und Instandhaltung der Einrichtung und Lehrmittel, die Deckung des sonstigen Sachaufwa... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Errichtung, Erweiterung oder bauliche Umgestaltung einer öffentlichen Pflichtschule, die Verwendung von Gebäuden, einzelner Räume, Liegenschaften oder Liegenschaftsteile für schulische Zwecke sowie die Bestimmung einer öffentlichen Schule als ganztägige Schulform bedarf der Bewi... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie von den Gemeinden Allentsteig, Echsenbach, Hirschbach, Schwarzenau, Vitis, Waidhofen an der Thaya-Land und Windigsteig beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Vitis” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.Die von ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie von den Gemeinden Enzersfeld und Hagenbrunn beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeabwasserverband Enzersfeld-Hagenbrunn” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird mit 1. Jänner 2000 wirksam.Die von den Gemeinden Enzersfeld und Hagenbrunn beschlossene Gründung des G... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie von den Gemeinden Aschbach-Markt, Oed-Öhling und Wallsee-Sindelburg beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Mostviertel” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1990 wirksam.Die von den Gemeinden Aschbach-Markt, Oed-Öhling und W... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie von der Verbandsversammlung am 3. November 1987 beschlossene Änderung der Satzung (§ 5 Abs. 1 bis 3, § 6 Abs. 3 bis 5, § 7 Abs. 1 und 2, § 7 Abs. 4, § 9 Abs. 3, § 10, § 14 Abs. 4) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 1988 wirksam.Die von der Verbandsversammlun... mehr lesen...
(1)Absatz einsDem gemäß § 24 Abs. 4 und 5 LMSVG beauftragten Aufsichtsorgan gebührt als Entlohnung für den Arbeits- und Zeitaufwand für die im § 1 angeführten Untersuchungen und Kontrollen an Werktagen in der Zeit zwischen 5.30 Uhr und 22.00 UhrDem gemäß Paragraph 24, Absatz 4 und 5 LMSVG beauftr... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Höhe des Zuschlags zur Gebühr gemäß § 1 für die Trichinenuntersuchung in einem Labor beträgt je Tier 0,70 Euro. (Anm: LGBl.Nr. 39/2010, 39/2016, 118/2017)Die Höhe des Zuschlags zur Gebühr gemäß Paragraph eins, für die Trichinenuntersuchung in einem Labor beträgt je Tier 0,70 Eur... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Höhe der Pauschalgebühr gemäß § 2 Abs. 4 Oö. FlUGG 2008 für die Durchführung der routinemäßigen Schlachttier- und Fleischuntersuchung von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) jeweils in der Zeit zwischen 05.30 Uhr und 22.00 Uhr beträgt 36,70 Euro bei maximal zwei Untersuchun... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Höhe der Gebühr gemäß § 1 i.V. mit § 2 Oö. FlUGG 2008 beträgtDie Höhe der Gebühr gemäß Paragraph eins, i.V. mit Paragraph 2, Oö. FlUGG 2008 beträgt1.Ziffer einsfür die amtliche Tierärztin oder den amtlichen Tierarzt als Erstuntersucherin oder Erstuntersucher je angefangene 1/4 S... mehr lesen...
(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.(2)Absatz 2Gleichzeitig tritt die Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 11. November 1974, LGBl Nr 106, mit der für das Amt der Salzburger Landesregierung eine Geschäftsordnung erlassen wird, zuletzt geändert durch die V... mehr lesen...
(1)Absatz einsUnbeschadet der Leitungsverpflichtung und Verantwortung der Abteilungsleiterin bzw des Abteilungsleiters kann diese bzw dieser verlässlichen, in ihrem Arbeitsgebiet erfahrenen Bediensteten die Befugnis zur Genehmigung von Erledigungen erteilen (Sachbearbeiterinnen bzw Sachbarbeiter)... mehr lesen...
(1)Absatz einsFür jede Abteilung und jede Fachgruppe der Landesamtsdirektion ist von der Abteilungsleiterin oder dem Abteilungsleiter bzw von der Fachgruppenleiterin oder dem Fachgruppenleiter ein Organisationshandbuch zu erstellen. Änderungen des Organisationshandbuches können von der Abteilungs... mehr lesen...
Die Mitglieder der Landesregierung sind, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, zur Verschwiegenheit über alle ihnen ausschließlich aus ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet, deren Geheimhaltung im Interesse der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, der u... mehr lesen...
Geschäftsverteilung der LandesregierungLandeshauptmann Anton Mattle1.Ziffer einsBundesverfassung, Landesverfassung; Wahlen, Volksabstimmungen, Volksbegehren und Volksbefragungen; Legistik, Verlautbarungsorgane des Landes; Verbindungsstelle der Bundesländer; Institut für Föderalismus;2.Ziffer 2Bun... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie im § 1 genannten Angelegenheiten der Landesverwaltung werden in der Geschäftsverteilung der Landesregierung (Anlage) den einzelnen Mitgliedern der Landesregierung zur Besorgung zugewiesen.Die im Paragraph eins, genannten Angelegenheiten der Landesverwaltung werden in der Geschäf... mehr lesen...