§ 145 NÖ 1 GVV

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.12.2024 bis 31.12.9999
(1) Die von den Gemeinden Allentsteig, Echsenbach, Hirschbach, Schwarzenau, Vitis, Waidhofen an der Thaya-Land und Windigsteig beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Vitis” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinde Göpfritz an der Wild und die von der Verbandsversammlung am 25. Oktober 2002 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2003 wirksam.

Stand vor dem 19.12.2024

In Kraft vom 01.01.2015 bis 19.12.2024
(1) Die von den Gemeinden Allentsteig, Echsenbach, Hirschbach, Schwarzenau, Vitis, Waidhofen an der Thaya-Land und Windigsteig beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Vitis” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinde Göpfritz an der Wild und die von der Verbandsversammlung am 25. Oktober 2002 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2003 wirksam.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten