§ 145 NÖ 1 GVV Gemeindeverband der Musikschule Vitis

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.12.2024 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Allentsteig, Echsenbach, Hirschbach, Schwarzenau, Vitis, Waidhofen an der Thaya-Land und Windigsteig beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Vitis” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.Die von den Gemeinden Allentsteig, Echsenbach, Hirschbach, Schwarzenau, Vitis, Waidhofen an der Thaya-Land und Windigsteig beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Vitis” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Der Beitritt der Gemeinde Göpfritz an der Wild und die von der Verbandsversammlung am 25. Oktober 2002 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2003 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Göpfritz an der Wild und die von der Verbandsversammlung am 25. Oktober 2002 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2003 wirksam.
  3. (23)Absatz 23Der Beitritt der Gemeinde Göpfritz an der WildGemeinden Dietmanns und Groß-Siegharts sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 2528. Oktober 2002Februar 2024 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 2, 5, 6, 7, 11, 12, 15 und 19) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mitam 1. Jänner 20032024 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Göpfritz an der WildGemeinden Dietmanns und Groß-Siegharts sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 2528. Oktober 2002Februar 2024 beschlossene Änderung der Satzung (ParagraphParagraphen 2,, 5, 6, 7, 11, 12, 15 und 19) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mitam 1. Jänner 20032024 wirksam.

Stand vor dem 19.12.2024

In Kraft vom 01.01.2015 bis 19.12.2024
  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Allentsteig, Echsenbach, Hirschbach, Schwarzenau, Vitis, Waidhofen an der Thaya-Land und Windigsteig beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Vitis” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.Die von den Gemeinden Allentsteig, Echsenbach, Hirschbach, Schwarzenau, Vitis, Waidhofen an der Thaya-Land und Windigsteig beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Vitis” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Der Beitritt der Gemeinde Göpfritz an der Wild und die von der Verbandsversammlung am 25. Oktober 2002 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2003 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Göpfritz an der Wild und die von der Verbandsversammlung am 25. Oktober 2002 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2003 wirksam.
  3. (23)Absatz 23Der Beitritt der Gemeinde Göpfritz an der WildGemeinden Dietmanns und Groß-Siegharts sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 2528. Oktober 2002Februar 2024 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 2, 5, 6, 7, 11, 12, 15 und 19) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mitam 1. Jänner 20032024 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Göpfritz an der WildGemeinden Dietmanns und Groß-Siegharts sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 2528. Oktober 2002Februar 2024 beschlossene Änderung der Satzung (ParagraphParagraphen 2,, 5, 6, 7, 11, 12, 15 und 19) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mitam 1. Jänner 20032024 wirksam.

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