§ 44 NÖ 1 GVV Gemeindeverband der Musikschule Mostviertel

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.12.2024 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Aschbach-Markt, Oed-Öhling und Wallsee-Sindelburg beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Mostviertel” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1990 wirksam.Die von den Gemeinden Aschbach-Markt, Oed-Öhling und Wallsee-Sindelburg beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Mostviertel” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1990 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Der Beitritt der Gemeinde Zeillern und die von der Verbandsversammlung am 8. November 2007 beschlossene Satzungsänderung (§§ 2, 9, 10 Abs. 2, 14 Abs. 4 bis 6, 19) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2008 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Zeillern und die von der Verbandsversammlung am 8. November 2007 beschlossene Satzungsänderung (Paragraphen 2,, 9, 10 Absatz 2,, 14 Absatz 4 bis 6, 19) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2008 wirksam.
  3. (3)Absatz 3Die von der Verbandsversammlung am 26. Februar 2024 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 5, 6, 7 und 10) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 2025 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 26. Februar 2024 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen 5,, 6, 7 und 10) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 2025 wirksam.

Stand vor dem 19.12.2024

In Kraft vom 01.01.2015 bis 19.12.2024
  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Aschbach-Markt, Oed-Öhling und Wallsee-Sindelburg beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Mostviertel” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1990 wirksam.Die von den Gemeinden Aschbach-Markt, Oed-Öhling und Wallsee-Sindelburg beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Mostviertel” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1990 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Der Beitritt der Gemeinde Zeillern und die von der Verbandsversammlung am 8. November 2007 beschlossene Satzungsänderung (§§ 2, 9, 10 Abs. 2, 14 Abs. 4 bis 6, 19) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2008 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Zeillern und die von der Verbandsversammlung am 8. November 2007 beschlossene Satzungsänderung (Paragraphen 2,, 9, 10 Absatz 2,, 14 Absatz 4 bis 6, 19) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2008 wirksam.
  3. (3)Absatz 3Die von der Verbandsversammlung am 26. Februar 2024 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 5, 6, 7 und 10) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 2025 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 26. Februar 2024 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen 5,, 6, 7 und 10) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 2025 wirksam.

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