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(2) Der Beitritt der Gemeinde Zeillern und die von der Verbandsversammlung am 8. November 2007 beschlossene Satzungsänderung (§§ 2, 9, 10 Abs. 2, 14 Abs. 4 bis 6, 19) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2008 wirksam.
(2) Der Beitritt der Gemeinde Zeillern und die von der Verbandsversammlung am 8. November 2007 beschlossene Satzungsänderung (§§ 2, 9, 10 Abs. 2, 14 Abs. 4 bis 6, 19) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2008 wirksam.