Gesetzesaktualisierungen

11 Gesetze aktualisiert am 14.08.2023

Gesetze 1-10 von 11

1 Paragraf zu Markenschutzgesetz 1970 (MarkenSchG) aktualisiert


§ 22 MarkenSchG

Paragraph 22, Auf Antrag hat das Patentamt jedermann schriftlich Auskunft darüber zu geben, ob ein bestimmtes Zeichen Marken, deren Waren und Dienstleistungen in die im Antrag bezeichneten Klassen fallen, gleich oder möglicherweise ähnlich ist. Wenn das Zeichen eine eingetragene Marke ist, genügt... mehr lesen...


Aktualisiert am 14.08.23

1 Paragraf zu Volksbegehrengesetz 1973 (vbegg-alt) aktualisiert


Anl. 2 vbegg-alt (weggefallen)

Anl. 2 vbegg-alt (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 14.08.23

1 Paragraf zu Baurechtsgesetz (BauRG) aktualisiert


§ 7 BauRG

Ein Pfandrecht an einem Baurecht ist als gesetzmäßig sicher (§ 1374 a. b. G. B.) anzusehen, wenn die Belastung nicht die Hälfte des Wertes des Baurechtes übersteigt und die Schuld durch die vereinbarten Annuitäten oder durch gleichmäßige in Zeitabschnitten von höchstens einem Jahre fällige Ratenz... mehr lesen...


Aktualisiert am 14.08.23

1 Paragraf zu Dorotheumsgesetz (DG) aktualisiert


§ 4 DG

(1) Ab 1. Jänner 1979 kommt der Bund für die Pensionsansprüche der in den §§ 14 und 15 des Dorotheums-Bedienstetengesetzes, BGBl. Nr. 194/1968, genannten Bediensteten, ihrer Angehörigen und Hinterbliebenen auf, die diese im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes auf Grund der Bestimmu... mehr lesen...


Aktualisiert am 14.08.23

5 Paragrafen zu Familienberatungsförderungsgesetz (FBFG) aktualisiert


§ 8 FBFG

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betraut. mehr lesen...


§ 7 FBFG

Ein Anspruch auf Gewährung einer Förderung wird durch dieses Bundesgesetz nicht begründet. mehr lesen...


§ 6 FBFG

Dem Familienpolitischen Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend ist jährlich über die nach diesem Bundesgesetz gewährten Förderungen zu berichten. mehr lesen...


§ 5 FBFG

(1) Bei Gewährung einer Förderung ist auszubedingen, daß der Förderungswerber im Zusammenhang mit der Förderung1.Organen oder Beauftragten des Bundes jederzeit Einsicht in die Bücher und Belege sowie in sonstige der Überprüfung der Durchführung des Förderungsvorhabens dienende Unterlagen und die ... mehr lesen...


§ 2 FBFG

(1) Die in § 1 genannten Rechtsträger dürfen auf Ansuchen durch Geldzuwendungen gefördert werden, wenn sie Beratungsstellen einrichten und betreiben, die jedermann zugänglich sind und die folgende Voraussetzungen erfüllen:1.Die Beratung muß zum Gegenstand habena)Angelegenheiten der Familienplanun... mehr lesen...


Aktualisiert am 14.08.23

2 Paragrafen zu Bäderhygienegesetz (BHygG) aktualisiert


§ 14 BHygG

(1) Der Bewilligungsinhaber eines Hallenbades, künstlichen Freibades, Warmsprudelbades (Whirl Pools), einer Einrichtung mit Warmsprudelwanne (Whirlwanne), einer Saunaanlage, eines Warmluft- oder Dampfbades oder eines Kleinbadeteiches hat dafür zu sorgen, dass während der Betriebszeiten eine Perso... mehr lesen...


§ 9 BHygG

(1) Die Bezirksverwaltungsbehörde hat Hallenbäder, künstliche Freibäder, Warmsprudelbäder, Warmsprudelwannen (Whirlwannen) und Kleinbadeteiche jedenfalls einmal jährlich an Ort und Stelle, Saunaanlagen, Warmluft- und Dampfbäder und Bäder an Oberflächengewässern periodisch wiederkehrend an Ort und... mehr lesen...


Aktualisiert am 14.08.23

9 Paragrafen zu Beschußgesetz (BSchG) aktualisiert


§ 24 BSchG

(1) § 18 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 136/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.(2) § 19 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 50/2012 tritt mit 1. September 2012 in Kraft. mehr lesen...


§ 22 BSchG

Der Bundesminister für Bauten und Technik kann im Bereich dieses Gesetzes ÖNORMEN oder Teile von ihnen für verbindlich erklären. mehr lesen...


§ 23 BSchG

Dieses Bundesgesetz tritt mit dem seiner Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. Mit seiner Vollziehung ist der Bundesminister für Bauten und Technik, hinsichtlich § 19 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres, betraut. mehr lesen...


§ 16 BSchG

(1) Das Verfahren der Beschußämter regelt, soweit sie behördliche Aufgaben nach diesem Bundesgesetz besorgen, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz - AVG. 1950.(2) Über das Ergebnis der Erprobung und über die Zurückweisung (§ 7) von Handfeuerwaffen und höchstbeanspruchten Teilen von Handfeue... mehr lesen...


§ 12 BSchG

Patronen für Handfeuerwaffen dürfen gewerbsmäßig nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie den Vorschriften über Funktionssicherheit, Höchstgasdruck, Maßhaltigkeit, Kennzeichnung und Verpackung, welche durch Verordnung erlassen werden, entsprechen. mehr lesen...


§ 5 BSchG

(1) Erprobt wird durch Beschuß der fertigen Waffe mit verstärkter Ladung (Endbeschuß). Höchstbeanspruchte Teile sind zu diesem Zweck durch Ergänzung fehlender Bestandteile zu fertigen Waffen zusammenzusetzen.(2) Dem Endbeschuß muß bei Flinten und mehrläufigen Gewehren ein Beschuß der vorbearbeite... mehr lesen...


§ 7 BSchG

(1) Zeigt die Waffe nach dem Endbeschuß die Sicherheit beeinträchtigende Mängel, so ist sie ohne Beschußzeichen, jedoch mit der Protokollnummer versehen, zurückzugeben.(2) Sind die Mängel derart, daß sie ohne Gefahr für die Haltbarkeit der Waffe nicht behoben werden können, so sind die mangelhaft... mehr lesen...


§ 2 BSchG

Die Erprobung von Handfeuerwaffen und der höchstbeanspruchten Teile von Handfeuerwaffen obliegt den Beschußämtern. Diese unterstehen dem Bundesministerium für Bauten und Technik. Ihr Sitz und die Errichtung von Nebenstellen wird durch Verordnung geregelt. mehr lesen...


§ 1 BSchG

(1) Im Inland hergestellte Handfeuerwaffen und höchstbeanspruchte Teile von Handfeuerwaffen sind, bevor sie in den Verkehr gebracht werden, auf ihre Sicherheit zu erproben. Die Prüfungen sind grundsätzlich Einzelprüfungen. Durch Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik können jedoch ... mehr lesen...


Aktualisiert am 14.08.23

2 Paragrafen zu Anzeige von übertragbaren Krankheiten (ÜKV) aktualisiert


Anl. 1 ÜKV

Anzeige gemäß § 2 Abs. 1 des Epidemiegesetzes 1950Anzeige gemäß Paragraph 2, Absatz eins, des Epidemiegesetzes 1950(Anm.: Anlage I als PDF dokumentiert)Anmerkung, Anlage römisch eins als PDF dokumentiert) mehr lesen...


§ 6 ÜKV

(1)Absatz einsMit Wirksamkeitsbeginn dieser Verordnung treten außer Kraft:1.Ziffer eins Die Verordnung des Ministers des Innern im Einvernehmen mit dem Handelsminister vom 5. Mai 1914, R. G. Bl. Nr. 103, betreffend die Anzeige von übertragbaren Krankheiten,2.Ziffer 2 der Runderlaß des Reichsminis... mehr lesen...


Aktualisiert am 14.08.23

7 Paragrafen zu Umwandlungsgesetz (UmwG) aktualisiert


§ 6 UmwG In-Kraft-Treten

(1)Absatz eins§ 1, § 2, § 4 und § 5 Abs. 1 in der Fassung des Handelsrechts-Änderungsgesetzes, BGBl. I Nr. 120/2005, treten mit 1. Jänner 2007 in Kraft. § 4 ist in dieser Fassung auf Umwandlungen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2006 zur Eintragung in das Firmenbuch angemeldet werden.Paragra... mehr lesen...


§ 5 UmwG Umwandlung unter gleichzeitiger Errichtung einer eingetragenen Personengesellschaft

(1)Absatz einsDie Hauptversammlung (Generalversammlung) einer Kapitalgesellschaft kann die Errichtung einer offenen Gesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft und zugleich die Übertragung des Vermögens der Kapitalgesellschaft auf die offene Gesellschaft oder Kommanditgesellschaft beschließen. ... mehr lesen...


§ 4 UmwG Firmenfortführung

§ 4.Paragraph 4, Führt der Hauptgesellschafter das von der umzuwandelnden Kapitalgesellschaft betriebene Unternehmen weiter, kann er die bisherige Firma unter den Voraussetzungen des § 22 UGB fortführen. Führt der Hauptgesellschafter das von der umzuwandelnden Kapitalgesellschaft betriebene Unter... mehr lesen...


§ 3 UmwG Anmeldung und Eintragung der Umwandlung

(1)Absatz einsDer Vorstand (die Geschäftsführung) der Kapitalgesellschaft und der Hauptgesellschafter haben die Umwandlung zur Eintragung in das Firmenbuch beim Gericht, in dessen Sprengel die Kapitalgesellschaft ihren Sitz hat, anzumelden. Der Anmeldung sind in Urschrift, Ausfertigung oder begla... mehr lesen...


§ 2 UmwG Umwandlung durch Übertragung des Unternehmens auf den Hauptgesellschafter

(1)Absatz einsDie Hauptversammlung (Generalversammlung) der Kapitalgesellschaft kann die Umwandlung durch Übertragung des Unternehmens auf den Hauptgesellschafter beschließen, wenn ihm Anteilsrechte an mindestens neun Zehnteln des Grundkapitals (Stammkapitals) gehören und er für die Umwandlung st... mehr lesen...


§ 1 UmwG Begriff der Umwandlung

§ 1.Paragraph eins, Kapitalgesellschaften können nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen unter Ausschluß der Abwicklung durch Übertragung des Unternehmens im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf einen Gesellschafter oder in eine offene Gesellschaft oder Kommanditgesellschaft (Nachfolgerechtsträger) ... mehr lesen...


Aktualisiert am 14.08.23
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