§ 23 BSchG

Beschußgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.06.1984 bis 31.12.9999
Paragraph 23,

DerDieses Bundesgesetz tritt mit dem seiner Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. Mit seiner Vollziehung ist der Bundesminister für Bauten und Technik kann , hinsichtlich § 19 im Bereich dieses Gesetzes ÖNORMEN oder Teile von ihnenEinvernehmen mit dem Bundesminister für verbindlich erklärenInneres, betraut.

Stand vor dem 08.06.1984

In Kraft vom 08.07.1971 bis 08.06.1984
Paragraph 23,

DerDieses Bundesgesetz tritt mit dem seiner Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. Mit seiner Vollziehung ist der Bundesminister für Bauten und Technik kann , hinsichtlich § 19 im Bereich dieses Gesetzes ÖNORMEN oder Teile von ihnenEinvernehmen mit dem Bundesminister für verbindlich erklärenInneres, betraut.

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