§ 24 BSchG

Beschußgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.05.2012 bis 31.12.9999

(1) § 18 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 136/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

(2) § 19 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 50/2012 tritt mit 1. September 2012 in Kraft.

Stand vor dem 23.05.2012

In Kraft vom 28.11.2001 bis 23.05.2012

(1) § 18 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 136/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

(2) § 19 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 50/2012 tritt mit 1. September 2012 in Kraft.

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