Anl. 1 ÜKV

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Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2023 bis 31.12.9999
Anzeige gemäß § 2 Abs. 1 des Epidemiegesetzes 1950Anzeige gemäß Paragraph 2, Absatz eins, des Epidemiegesetzes 1950

(Anm.: Anlage I als PDF dokumentiert.)Anmerkung, Anlage römisch eins als PDF dokumentiert)

Stand vor dem 30.06.2023

In Kraft vom 28.02.2023 bis 30.06.2023
Anzeige gemäß § 2 Abs. 1 des Epidemiegesetzes 1950Anzeige gemäß Paragraph 2, Absatz eins, des Epidemiegesetzes 1950

(Anm.: Anlage I als PDF dokumentiert.)Anmerkung, Anlage römisch eins als PDF dokumentiert)

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