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Legende:
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Die Erprobung von Handfeuerwaffen und der höchstbeanspruchten Teile von Handfeuerwaffen obliegt den Beschußämtern. Diese unterstehen unmittelbar dem Bundesministerium für HandelBauten und WiederaufbauTechnik. Ihr Sitz und die Errichtung von Nebenstellen wird durch Verordnung geregelt.
Die Erprobung von Handfeuerwaffen und der höchstbeanspruchten Teile von Handfeuerwaffen obliegt den Beschußämtern. Diese unterstehen unmittelbar dem Bundesministerium für HandelBauten und WiederaufbauTechnik. Ihr Sitz und die Errichtung von Nebenstellen wird durch Verordnung geregelt.