Gesetzesaktualisierungen

4 Gesetze aktualisiert am 05.01.2023

Gesetze 1-4 von 4

7 Paragrafen zu Strafregistergesetz 1968 (StrG) aktualisiert


§ 14 StrG

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Oktober 1968 in Kraft.(2)Absatz 2Gleichzeitig treten folgende Rechtsvorschriften außer Kraft:1.Ziffer einsdie Strafregisterverordnung 1933, BGBl. Nr. 258;die Strafregisterverordnung 1933, Bundesgesetzblatt Nr. 258;2.Ziffer 2§ 21 der Vollzugsanweisung... mehr lesen...


§ 13a StrG

(1)Absatz einsDie Landespolizeidirektion Wien hat über die Bestimmungen der §§ 9, 9a, 9d und 10 hinaus, soweit dies mit den Grundsätzen einer sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Verwaltung vereinbar ist, und nach Maßgabe der technischen Erfordernisse der Führung des Strafregisters den in... mehr lesen...


§ 11 StrG

„Im Strafregister der Republik Österreich – geführt von der Landespolizeidirektion Wien – scheint keine Verurteilung auf.“ mehr lesen...


§ 10 StrG

benötigt wird.(2) Die örtliche Zuständigkeit zur Ausstellung dieser Bescheinigungen richtet sich nach dem Aufenthaltsort des Antragstellers. mehr lesen...


§ 3 StrG

(1)Absatz einsDie Verurteilungen durch inländische Strafgerichte sind nach Eintritt der Rechtskraft von den ordentlichen Gerichten, die in erster Instanz erkannt haben, der Landespolizeidirektion Wien durch Übersendung von Strafkarten mitzuteilen.(2)Absatz 2Die Strafkarten haben folgende Angaben ... mehr lesen...


§ 4 StrG

(1)Absatz einsDie sich auf eine der in den Z 1 bis 3 des § 2 Abs. 1 angeführten Verurteilungen beziehenden Entschließungen des Bundespräsidenten und rechtskräftigen Entscheidungen inländischer Strafgerichte sind der Landespolizeidirektion Wien von dem ordentlichen Gerichte mitzuteilen, das den Ve... mehr lesen...


§ 2 StrG

(1)Absatz einsIn das Strafregister sind aufzunehmen:1.Ziffer einsalle rechtskräftigen Verurteilungen durch inländische Strafgerichte sowie die auf Grund solcher Verurteilungen im Zusammenhang mit einer Übernahme der Überwachung oder der Vollstreckung getroffenen Entscheidungen ausländischer Straf... mehr lesen...


Aktualisiert am 05.01.23

11 Paragrafen zu Strafvollzugsgesetz (StVG) aktualisiert


§ 181 StVG

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ist, mit Ausnahme der §§ 8 Abs. 3, 18, 144 Abs. 2 und 145 mit 1. Jänner 1970 in Kraft. Soweit aber § 43 die Bewegung im Freien auch an Sonn- und Feiertagen vorschreibt, tritt er für die Strafvollzugsanstalten erst... mehr lesen...


§ 178a StVG

(1)Absatz einsBei der Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum und in einer Anstalt für gefährliche Rückfallstäter ist die im § 24 des Strafgesetzbuches bestimmte Reihenfolge des Vollzuges gegenüber einer an demselben Rechtsbrecher zu vollziehenden Freiheitsstrafe auch dann einzu... mehr lesen...


§ 167a StVG

(1)Absatz einsDie öffentlichen Krankenanstalten für Psychiatrie und die öffentlichen Krankenanstalten mit einer Abteilung für Psychiatrie sind verpflichtet, die nach den §§ 158 Abs. 4 und 161 eingewiesenen Personen aufzunehmen und anzuhalten.Die öffentlichen Krankenanstalten für Psychiatrie und d... mehr lesen...


§ 161 StVG

Die Entscheidung darüber, in welchem forensisch-therapeutischen Zentrum oder in welcher Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher oder für gefährliche Rückfallstäter der Vollzug allgemein oder im Einzelfall durchzuführen ist, steht der Bundesministerin für Justiz zu. Ebenso stehen die Entsc... mehr lesen...


§ 162 StVG

(1)Absatz einsVollzugsgericht (§ 16) ist auch das in Strafsachen tätige Landesgericht, in dessen Sprengel die mit Freiheitsentziehung verbundene vorbeugende Maßnahme vollzogen wird.Vollzugsgericht (Paragraph 16,) ist auch das in Strafsachen tätige Landesgericht, in dessen Sprengel die mit Freihei... mehr lesen...


§ 164 StVG

(1)Absatz einsDie strafrechtliche Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum soll die Untergebrachten davon abhalten, unter dem maßgeblichen Einfluss ihrer schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung mit Strafe bedrohte Handlungen zu begehen. Die Unterbringung soll den Zus... mehr lesen...


§ 158 StVG

(1)Absatz einsDie strafrechtliche Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum ist in den dafür besonders bestimmten Anstalten oder in den dafür besonders bestimmten Außenstellen der Anstalten zum Vollzug von Freiheitsstrafen zu vollziehen, soweit in diesem Bundesgesetz nichts andere... mehr lesen...


§ 152 StVG

(1)Absatz einsÜber die bedingte Entlassung eines Strafgefangenen ist auf dessen Antrag oder auf Antrag des Anstaltsleiters oder der Staatsanwaltschaft zu entscheiden. Einem Antrag des Verurteilten steht ein Antrag eines Angehörigen gleich. Von Amts wegen ist über die bedingte Entlassung eines Str... mehr lesen...


§ 6 StVG

(1)Absatz einsIst der Verurteilte nach der Art und dem Beweggrund der strafbaren Handlung, derentwegen er verurteilt worden ist, und nach seinem Lebenswandel weder für die Sicherheit des Staates, noch für die der Person oder des Eigentums besonders gefährlich und ist auch nicht seine strafrechtli... mehr lesen...


§ 3 StVG

zulässig, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen zu erwarten ist, dass dadurch der Aufenthalt des Verurteilten ermittelt werden kann. Observation nach § 130 Abs. 3 StPO, verdeckte Ermittlung nach § 131 Abs. 2 StPO, Beschlagnahme von Briefen nach § 135 Abs. 1 StPO und Auskunft über Daten einer Nachri... mehr lesen...


§ 5 StVG

(1)Absatz einsIst ein dem Wesen der Freiheitsstrafe (§ 20) entsprechender Strafvollzug wegen einer Krankheit oder Verletzung, wegen Invalidität oder eines sonstigen körperlichen oder geistigen Schwächezustandes auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit einer Strafvollzugsortsänderung (§ 10) mit... mehr lesen...


Aktualisiert am 05.01.23

3 Paragrafen zu Finanzkonglomerategesetz (FKG) aktualisiert


§ 18 FKG

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetzes tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft. Auf die aufsichtsbehördliche Prüfung der Jahresabschlüsse findet es für das nach dem 31. Dezember 2004 beginnende Geschäftsjahr erstmalig Anwendung.(2)Absatz 2Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes dürfen bereits von dem... mehr lesen...


§ 20 FKG

(1)Absatz einsSoweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese, wenn nicht anderes bestimmt ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(2)Absatz 2Soweit in diesem Bundesgesetz auf die Richtlinie 2002/87/EG verwiesen wird, so ist, sofern nicht Anderes angeo... mehr lesen...


§ 2 FKG

Für die Zwecke dieses Bundesgesetzes gelten folgende Begriffsbestimmungen: mehr lesen...


Aktualisiert am 05.01.23

19 Paragrafen zu Filmförderungsgesetz (FifoeG) aktualisiert


§ 18 FifoeG

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 1981 in Kraft.(2)Absatz 2Staatsangehörige von Vertragsparteien des AEUV, des EWR und der Schweiz sind österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern gleichgestellt.(3)Absatz 3Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesge... mehr lesen...


§ 19 FifoeG

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind hinsichtlich des § 5 Abs. 1 lit. a, Abs. 2, Abs. 2a und Abs. 4 die oder der jeweils für die Entsendung zuständige Bundesministerin bzw. Bundesminister, hinsichtlich der §§ 16 und 17 die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Finanzen und im Übr... mehr lesen...


§ 14 FifoeG

(1)Absatz einsDie Voraussetzungen für die Gewährung von Förderungen sind, soweit sie nicht durch dieses Bundesgesetz bestimmt werden, durch vom Aufsichtsrat zu beschließende Förderungsrichtlinien, die in geeigneter Weise öffentlich bekanntzumachen sind, zu regeln.(2)Absatz 2In die Förderungsricht... mehr lesen...


§ 15 FifoeG

(1)Absatz einsDer Anspruch auf zugesicherte und noch nicht ausbezahlte Förderungsmittel erlischt, wenna)Litera adie ordnungsgemäße Finanzierung des Vorhabens nicht gewährleistet ist,b)Litera bbei der Finanzierung oder Durchführung des Vorhabens die Grundsätze sparsamer Wirtschaftsführung verletzt... mehr lesen...


§ 17 FifoeG

(1)Absatz einsDie Tätigkeit des Filminstitutes gilt als Betätigung für gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 34 ff. der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961. Die durch dieses Bundesgesetz unmittelbar veranlassten Schriften und Amtshandlungen sind von den Stempelgebühren und von den Bundesverwa... mehr lesen...


§ 11a FifoeG

(1)Absatz einsWer Förderungsmittel in Anspruch nimmt, darf den geförderten Film vor Ablauf der in den Förderungsrichtlinien (§ 14) festzulegenden Sperrfristen nicht auswerten oder auswerten lassen, wobei eine Staffelung unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen und der bestmöglichen Verw... mehr lesen...


§ 12 FifoeG

(Anm.: Abs. 5 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 81/2014) mehr lesen...


§ 13 FifoeG

(1)Absatz einsVoraussetzungen der Förderung der beruflichen Weiterbildung von im Filmwesen künstlerisch, technisch oder kaufmännisch tätigen Personen sind der ständige Wohnsitz der Antragstellerin oder des Antragstellers im Inland und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine na... mehr lesen...


§ 9 FifoeG

Das Filminstitut wird bei seiner Tätigkeit und Gebarung von der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport beaufsichtigt. Die Aufsicht umfasst die Obsorge für die Gesetzmäßigkeit der Führung der Geschäfte und die Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen... mehr lesen...


§ 10 FifoeG

(1)Absatz einsAls finanzielle Förderung können vom Filminstitut bedingt rückzahlbare oder nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.(2)Absatz 2Das Filminstitut hat sich auszubedingen, dass die Projektwerberinnen und Projektwerber nur Unternehmen in Anspruch nehmen, die auf Grund ihrer technisch... mehr lesen...


§ 11 FifoeG

(1)Absatz einsFörderungen dürfen nur unter folgenden Voraussetzungen gewährt werden:a)Litera aDie Förderungswerberin bzw. der Förderungswerber muss eine natürliche Person mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder ständigem Wohnsitz im Inland oder eine juristische Person oder im Firmenbuch eing... mehr lesen...


§ 7 FifoeG

(1)Absatz einsDie Direktorin bzw. der Direktor ist von der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport nach Anhörung des Aufsichtsrates für die Dauer von höchstens fünf Jahren zu bestellen. Die Bestellung kann widerrufen werden, wenn ein wichtiger Gru... mehr lesen...


§ 8 FifoeG

Die Mitglieder des Aufsichtsrates und der Projektkommission, die Direktorin bzw. der Direktor und deren bzw. dessen Stellvertretung sowie die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer des Filminstitutes sind verpflichtet, die ihnen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, außer in ... mehr lesen...


§ 5 FifoeG

(1)Absatz einsDer Aufsichtsrat besteht ausa)Litera aeiner bzw. einem von der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport zu bestellenden Vorsitzenden, zwei weiteren Vertreterinnen oder Vertretern des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen ... mehr lesen...


§ 6 FifoeG

(1)Absatz einsDie Projektkommission besteht aus der Direktorin bzw. dem Direktor und vier fachkundigen Mitgliedern. Die fachkundigen Mitglieder sollen über eine maßgebliche und aktuelle Praxiserfahrung verfügen. Für die fachkundigen Mitglieder sind mindestens vier Ersatzmitglieder zu bestellen, d... mehr lesen...


§ 2 FifoeG

(1)Absatz einsZiel der Filmförderung ist es,a)Litera aeinen Beitrag zur Erhaltung des gemeinsamen kulturellen Erbes Europas und der weiteren Entfaltung der europäischen Kultur mit ihrer nationalen und regionalen Vielfalt unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Identität zu leisten,... mehr lesen...


§ 3 FifoeG

(1)Absatz einsZur Durchführung seiner Aufgaben verfügt das Filminstitut über folgende Mittel:a)Litera afinanzielle Zuwendungen des Bundes nach Maßgabe des jährlichen Bundesfinanzgesetzes;b)Litera bRückflüsse aus den gewährten Förderungsdarlehen und bedingt rückzahlbaren Zuschüssen;c)Litera csonst... mehr lesen...


§ 4 FifoeG

Die Organe des Filminstitutes sind der Aufsichtsrat (§ 5), die Projektkommission (§ 6) und die Direktorin bzw. der Direktor (§ 7). mehr lesen...


§ 1 FifoeG

Das Österreichische Filminstitut als bundesweite Filmförderungseinrichtung fördert den Kinofilm als kulturelles Gut und Kunstform und trägt dadurch zur Stärkung des österreichischen Filmwesens, des Filmstandorts Österreich und der kreativ-künstlerischen Qualität des österreichischen Films als Vor... mehr lesen...


Aktualisiert am 05.01.23
Gesetze 1-4 von 4