Gesetzesaktualisierungen

3 Gesetze aktualisiert am 05.01.2023

Gesetze 1-3 von 3

7 Paragrafen zu Strafregistergesetz 1968 (StrG) aktualisiert


§ 2 StrG Gegenstand der Aufnahme in das Strafregister

(1)Absatz einsIn das Strafregister sind aufzunehmen:1.Ziffer einsalle rechtskräftigen Verurteilungen durch inländische Strafgerichte sowie die auf Grund solcher Verurteilungen im Zusammenhang mit einer Übernahme der Überwachung oder der Vollstreckung getroffenen Entscheidungen ausländischer Straf... mehr lesen...


§ 3 StrG Strafkarten

(1)Absatz einsDie Verurteilungen durch inländische Strafgerichte sind nach Eintritt der Rechtskraft von den ordentlichen Gerichten, die in erster Instanz erkannt haben, der Landespolizeidirektion Wien durch Übersendung von Strafkarten mitzuteilen.(2)Absatz 2Die Strafkarten haben folgende Angaben ... mehr lesen...


§ 4 StrG Sonstige Mitteilungen

(1)Absatz einsDie sich auf eine der in den Z 1 bis 3 des § 2 Abs. 1 angeführten Verurteilungen beziehenden Entschließungen des Bundespräsidenten und rechtskräftigen Entscheidungen inländischer Strafgerichte sind der Landespolizeidirektion Wien von dem ordentlichen Gerichte mitzuteilen, das den Ve... mehr lesen...


§ 10 StrG Strafregisterbescheinigungen

(1)Absatz einsDie Bürgermeister, im Gebiet einer Gemeinde, für das die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist, die Landespolizeidirektion, sowie die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland haben auf Antrag auf Grund der bei der Landespolizeidirektion Wien ge... mehr lesen...


§ 11 StrG Gemeinsame Bestimmungen für Auskünfte und Bescheinigungen

(1)Absatz einsDie Verurteilungen einer Person und die sich darauf beziehenden Entschließungen, Entscheidungen und Verfügungen (§ 2) dürfen in Auskünfte oder Bescheinigungen im Sinne der §§ 9, 9a, 9d und 10 nicht mehr aufgenommen werden, wenn seit dem Tode dieser Person fünf Jahre verstrichen sind... mehr lesen...


§ 13a StrG Übermittlung von Strafregisterdaten zu wissenschaftlichen Zwecken

(1)Absatz einsDie Landespolizeidirektion Wien hat über die Bestimmungen der §§ 9, 9a, 9d und 10 hinaus, soweit dies mit den Grundsätzen einer sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Verwaltung vereinbar ist, und nach Maßgabe der technischen Erfordernisse der Führung des Strafregisters den in... mehr lesen...


§ 14 StrG Schlußbestimmungen

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Oktober 1968 in Kraft.(2)Absatz 2Gleichzeitig treten folgende Rechtsvorschriften außer Kraft:1.Ziffer einsdie Strafregisterverordnung 1933, BGBl. Nr. 258;die Strafregisterverordnung 1933, Bundesgesetzblatt Nr. 258;2.Ziffer 2§ 21 der Vollzugsanweisung... mehr lesen...


Aktualisiert am 05.01.23

3 Paragrafen zu Finanzkonglomerategesetz (FKG) aktualisiert


§ 2 FKG Begriffsbestimmungen

§ 2.Paragraph 2, Für die Zwecke dieses Bundesgesetzes gelten folgende Begriffsbestimmungen:1.Ziffer eins„Kreditinstitut“ ista)Litera aein Kreditinstitut gemäß Art. 4 Abs. 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderu... mehr lesen...


§ 18 FKG

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetzes tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft. Auf die aufsichtsbehördliche Prüfung der Jahresabschlüsse findet es für das nach dem 31. Dezember 2004 beginnende Geschäftsjahr erstmalig Anwendung.(2)Absatz 2Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes dürfen bereits von dem... mehr lesen...


§ 20 FKG

(1)Absatz einsSoweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese, wenn nicht anderes bestimmt ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(2)Absatz 2Soweit in diesem Bundesgesetz auf die Richtlinie 2002/87/EG verwiesen wird, so ist, sofern nicht Anderes angeo... mehr lesen...


Aktualisiert am 05.01.23

19 Paragrafen zu Filmförderungsgesetz (FifoeG) aktualisiert


§ 1 FifoeG Österreichisches Filminstitut

§ 1.Paragraph eins, Das Österreichische Filminstitut als bundesweite Filmförderungseinrichtung fördert den Kinofilm als kulturelles Gut und Kunstform und trägt dadurch zur Stärkung des österreichischen Filmwesens, des Filmstandorts Österreich und der kreativ-künstlerischen Qualität des österreich... mehr lesen...


§ 2 FifoeG Ziele, Förderungsgegenstand

(1)Absatz einsZiel der Filmförderung ist es,a)Litera aeinen Beitrag zur Erhaltung des gemeinsamen kulturellen Erbes Europas und der weiteren Entfaltung der europäischen Kultur mit ihrer nationalen und regionalen Vielfalt unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Identität zu leisten,... mehr lesen...


§ 3 FifoeG Mittel des Filminstituts, Jahresvoranschlag

(1)Absatz einsZur Durchführung seiner Aufgaben verfügt das Filminstitut über folgende Mittel:a)Litera afinanzielle Zuwendungen des Bundes nach Maßgabe des jährlichen Bundesfinanzgesetzes;b)Litera bRückflüsse aus den gewährten Förderungsdarlehen und bedingt rückzahlbaren Zuschüssen;c)Litera csonst... mehr lesen...


§ 4 FifoeG Organe des Filminstitutes

§ 4.Paragraph 4, Die Organe des Filminstitutes sind der Aufsichtsrat (§ 5), die Projektkommission (§ 6) und die Direktorin bzw. der Direktor (§ 7). Die Organe des Filminstitutes sind der Aufsichtsrat (Paragraph 5,), die Projektkommission (Paragraph 6,) und die Direktorin bzw. der Direktor (Paragr... mehr lesen...


§ 5 FifoeG Aufsichtsrat

(1)Absatz einsDer Aufsichtsrat besteht ausa)Litera aeiner bzw. einem von der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport zu bestellenden Vorsitzenden, zwei weiteren Vertreterinnen oder Vertretern des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen ... mehr lesen...


§ 6 FifoeG Projektkommission, Auswahl der zu fördernden Vorhaben

(1)Absatz einsDie Projektkommission besteht aus der Direktorin bzw. dem Direktor und vier fachkundigen Mitgliedern. Die fachkundigen Mitglieder sollen über eine maßgebliche und aktuelle Praxiserfahrung verfügen. Für die fachkundigen Mitglieder sind mindestens vier Ersatzmitglieder zu bestellen, d... mehr lesen...


§ 7 FifoeG Direktorin bzw. Direktor, Stellvertretung

(1)Absatz einsDie Direktorin bzw. der Direktor ist von der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport nach Anhörung des Aufsichtsrates für die Dauer von höchstens fünf Jahren zu bestellen. Die Bestellung kann widerrufen werden, wenn ein wichtiger Gru... mehr lesen...


§ 8 FifoeG Verschwiegenheitspflicht

§ 8.Paragraph 8, Die Mitglieder des Aufsichtsrates und der Projektkommission, die Direktorin bzw. der Direktor und deren bzw. dessen Stellvertretung sowie die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer des Filminstitutes sind verpflichtet, die ihnen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Tat... mehr lesen...


§ 9 FifoeG Aufsicht

§ 9.Paragraph 9, Das Filminstitut wird bei seiner Tätigkeit und Gebarung von der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport beaufsichtigt. Die Aufsicht umfasst die Obsorge für die Gesetzmäßigkeit der Führung der Geschäfte und die Aufrechterhaltung de... mehr lesen...


§ 10 FifoeG Förderungen

(1)Absatz einsAls finanzielle Förderung können vom Filminstitut bedingt rückzahlbare oder nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.(2)Absatz 2Das Filminstitut hat sich auszubedingen, dass die Projektwerberinnen und Projektwerber nur Unternehmen in Anspruch nehmen, die auf Grund ihrer technisch... mehr lesen...


§ 11 FifoeG Förderungsvoraussetzungen

(1)Absatz einsFörderungen dürfen nur unter folgenden Voraussetzungen gewährt werden:a)Litera aDie Förderungswerberin bzw. der Förderungswerber muss eine natürliche Person mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder ständigem Wohnsitz im Inland oder eine juristische Person oder im Firmenbuch eing... mehr lesen...


§ 11a FifoeG Bildträger- und Fernsehnutzungsrechte

(1)Absatz einsWer Förderungsmittel in Anspruch nimmt, darf den geförderten Film vor Ablauf der in den Förderungsrichtlinien (§ 14) festzulegenden Sperrfristen nicht auswerten oder auswerten lassen, wobei eine Staffelung unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen und der bestmöglichen Verw... mehr lesen...


§ 12 FifoeG Besondere Bestimmungen für einzelne Förderungsbereiche

(1)Absatz einsFörderungen zur Stoff- und Projektentwicklung dürfen für das Verfassen von Drehbüchern oder Drehkonzepten (Dokumentarfilm) für Filme mit einer Vorführdauer von mindestens 70 Minuten (programmfüllende Kinofilme) oder von mindestens 59 Minuten (Kinderfilme) oder von 45 Minuten (Nachwu... mehr lesen...


§ 13 FifoeG Besondere Bestimmungen für die Berufsförderung

(1)Absatz einsVoraussetzungen der Förderung der beruflichen Weiterbildung von im Filmwesen künstlerisch, technisch oder kaufmännisch tätigen Personen sind der ständige Wohnsitz der Antragstellerin oder des Antragstellers im Inland und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine na... mehr lesen...


§ 14 FifoeG Förderungsrichtlinien

(1)Absatz einsDie Voraussetzungen für die Gewährung von Förderungen sind, soweit sie nicht durch dieses Bundesgesetz bestimmt werden, durch vom Aufsichtsrat zu beschließende Förderungsrichtlinien, die in geeigneter Weise öffentlich bekanntzumachen sind, zu regeln.(2)Absatz 2In die Förderungsricht... mehr lesen...


§ 15 FifoeG Widerruf einer Förderung

(1)Absatz einsDer Anspruch auf zugesicherte und noch nicht ausbezahlte Förderungsmittel erlischt, wenna)Litera adie ordnungsgemäße Finanzierung des Vorhabens nicht gewährleistet ist,b)Litera bbei der Finanzierung oder Durchführung des Vorhabens die Grundsätze sparsamer Wirtschaftsführung verletzt... mehr lesen...


§ 17 FifoeG Abgabenrechtliche Vorschriften

(1)Absatz einsDie Tätigkeit des Filminstitutes gilt als Betätigung für gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 34 ff. der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961. Die durch dieses Bundesgesetz unmittelbar veranlassten Schriften und Amtshandlungen sind von den Stempelgebühren und von den Bundesverwa... mehr lesen...


§ 18 FifoeG Schlussbestimmungen

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 1981 in Kraft.(2)Absatz 2Staatsangehörige von Vertragsparteien des AEUV, des EWR und der Schweiz sind österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern gleichgestellt.(3)Absatz 3Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesge... mehr lesen...


§ 19 FifoeG Vollziehung

§ 19.Paragraph 19, Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind hinsichtlich des § 5 Abs. 1 lit. a, Abs. 2, Abs. 2a und Abs. 4 die oder der jeweils für die Entsendung zuständige Bundesministerin bzw. Bundesminister, hinsichtlich der §§ 16 und 17 die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für ... mehr lesen...


Aktualisiert am 05.01.23
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