(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz regelt die Durchführung der Amtshilfe zwischen Österreich und den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Mitgliedstaaten) bei der Vollstreckung der in den Mitgliedstaaten entstandenen Abgabenansprüche auf Grund der Richtlinie 2010/24/EU über die Amtshilf... mehr lesen...
§ 4.Paragraph 4, Vollstreckungsbehörden im Sinne dieses Bundesgesetzes sind:1.Ziffer einsdie Finanzämter in Bezug auf Abgabenansprüche betreffenda)Litera aSteuern vom Einkommen, Ertrag oder Vermögen,b)Litera bUmsatzsteuern, ausgenommen die Einfuhrumsatzsteuer, soweit diese vom Zollamt Österreich ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft. Zugleich tritt das EG-Vollstreckungsamtshilfegesetz (EG-VAHG), BGBl. Nr. 658/1994, außer Kraft. Für Amtshilfeersuchen, die vor dem 1. Jänner 2012 gestellt wurden, sind die Bestimmungen des EG-Vollstreckungsamtshilfegesetzes (EG-... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Kontrolle kann auf dem Amtsplatz der Grenzzollstelle sowie im gesamten übrigen Bundesgebiet erfolgen. Die Kontrolle ist im Interesse der Fahrgäste möglichst rasch und ohne unnötige Verzögerungen durchzuführen.(2)Absatz 2Das Original des Fahrtenblattes nach § 5 Abs. 1 und das in ... mehr lesen...
§ 9.Paragraph 9, Kontrollberechtigte sind die Organe des Zollamtes Österreich sowie die Organe der Straßenaufsicht (§ 97 Abs. 1 StVO). Kontrollberechtigte sind die Organe des Zollamtes Österreich sowie die Organe der Straßenaufsicht (Paragraph 97, Absatz eins, StVO). mehr lesen...
(1)Absatz einsFür die auf Grund dieses Bundesgesetzes durchzuführenden Amtshandlungen und für die Durchführung der Verwaltungsstrafverfahren wegen Übertretungen im Sinne des § 11 ist, sofern in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist,Für die auf Grund dieses Bundesgesetzes durchzuführenden... mehr lesen...
(1)Absatz einsAbweichend von § 4 Abs. 1 können die vor dem Inkrafttreten des Übereinkommens für den Gelegenheitsverkehr verwendeten Kontrolldokumente bis 31. Dezember 1988 weiterverwendet werden.Abweichend von Paragraph 4, Absatz eins, können die vor dem Inkrafttreten des Übereinkommens für den G... mehr lesen...
(1)Absatz einsErgibt sich in Ausübung einer beruflichen Tätigkeit der begründete Verdacht, dass Kinder oder Jugendliche misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht werden oder worden sind oder ihr Wohl in anderer Weise erheblich gefährdet ist, und kann diese konkrete erhebliche ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Mai 2013 in Kraft.(2)Absatz 2Das Jugendwohlfahrtsgesetz, BGBl. Nr. 161/1989, zuletzt geändert durch Bundesgesetz BGBl. I Nr. 47/2007 tritt mit Ablauf des 30. April 2013 außer Kraft.Das Jugendwohlfahrtsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 161 aus 1989,, zule... mehr lesen...
Mit diesem Gesetz wird die Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur A... mehr lesen...
(1) Das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG, BGBl. I Nr. 136/2017 in der Fassung BGBl. I Nr. 62/2019, wird gemäß dessen § 1 Abs. 2 Z 16 für dem Wiener Landes-Stiftungs- und Fondsgesetz unterliegende Stiftungen und Fonds nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze für anwendbar erklärt. ... mehr lesen...