§ 38 W-LSF

Wiener Landes-Stiftungs- und Fondsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.02.2020 bis 31.12.9999

Mit diesem Gesetz wird die Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/70/EG der Kommission, ABl. Nr. L 141 vom 5. Juni 2015, S. 73, zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2018/843 vom 30. Mai 2018 umgesetzt.

Stand vor dem 24.02.2020

In Kraft vom 14.04.2018 bis 24.02.2020

Mit diesem Gesetz wird die Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/70/EG der Kommission, ABl. Nr. L 141 vom 5. Juni 2015, S. 73, zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2018/843 vom 30. Mai 2018 umgesetzt.

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