Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 28.12.2021

Gesetze 1-1 von 1

11 Paragrafen zu EU - Polizeikooperationsgesetz (EU-PolKG) aktualisiert


§ 1 EU-PolKG Anwendungsbereich

(1) Dieses Bundesgesetz regelt die polizeiliche Kooperation zwischen den Sicherheitsbehörden und Sicherheitsbehörden der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und enthält die erforderlichen Durchführungsbestimmungen für die Kooperation mit 1.der Agentur der Europäischen Union für die Zus... mehr lesen...


§ 3 EU-PolKG Haftung

(1) Soweit durch unrichtige oder unrechtmäßige Verarbeitung von Daten durch Europol in Österreich ein Schaden entstanden ist, haftet der Bund nach den Bestimmungen des Amtshaftungsgesetzes mit der Maßgabe, dass in jedem Fall das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien in erster Instanz zuständig... mehr lesen...


§ 33 EU-PolKG Nationales Schengener Informationssystem

Der Bundesminister für Inneres führt als Verantwortlicher im Sinne des § 36 Abs. 2 Z 8 DSG zum Zweck der Ausschreibung von Personen und Sachen das nationale Schengener Informationssystem (N.SIS) als zentrale Datenverarbeitung nach Art. 4 Abs. 1 lit. b der SIS-VO Polizei und Justiz sowie nach Art.... mehr lesen...


§ 34 EU-PolKG Zusatzinformationen

Die Sicherheitsbehörden stellen dem Bundesminister für Inneres im Wege des Sirene-Büros alle Unterlagen zur Verfügung, die den Ausschreibungen im Schengener Informationssystem zu Grunde liegen. mehr lesen...


§ 35 EU-PolKG

Einer Ausschreibung nach Art. 26 der SIS-VO Polizei und Justiz kommen die Wirkungen einer Anordnung zur Festnahme und ihrer Ausschreibung nach den Bestimmungen der Strafprozeßordnung 1975 zu. Wird daher eine Person auf Grund einer Ausschreibung nach Art. 26 der SIS-VO Polizei und Justiz im Inland... mehr lesen...


§ 39 EU-PolKG

(1) Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, Personen und Sachen für Zwecke einer verdeckten Kontrolle im Sinne des Art. 36 der SIS-VO Polizei und Justiz im Schengener Informationssystem auszuschreiben.(2) Soweit im Schengener Informationssystem Ausschreibungen für Ermittlungsanfragen oder ... mehr lesen...


§ 40 EU-PolKG

(1) Ergibt eine Abfrage eine Sachenfahndungsausschreibung nach Art. 38 der SIS-VO Polizei und Justiz von Sicherheitsbehörden eines anderen Mitgliedstaates und liegt keine Sicherstellungsanordnung vor, so können die Sicherheitsbehörden von sich aus eine Sicherstellung für Zwecke des Strafverfahren... mehr lesen...


§ 42 EU-PolKG Richtigstellung und Ergänzung von Ausschreibungen

Hat eine Sicherheitsbehörde Anhaltspunkte dafür, dass Daten einer Ausschreibung im Schengener Informationssystem unrichtig oder unrechtmäßig gespeichert wurden oder zu einer Ausschreibung relevante ergänzende oder geänderte Daten vorliegen, hat sie dies, soweit es sich um Ausschreibungen anderer ... mehr lesen...


§ 43 EU-PolKG Auskunftsrecht

Im Falle einer Auskunft nach § 44 DSG zu Daten, die ein anderer Mitgliedstaat eingegeben hat, richtet sich die Vorgehensweise nach Art. 67 Abs. 2 der SIS-VO Polizei und Justiz oder nach Art. 53 Abs. 2 der SIS-VO Grenze. Im Übrigen gelten die §§ 43 Abs. 4 und 44 Abs. 2 und Abs. 3 DSG. mehr lesen...


§ 46 EU-PolKG Inkrafttreten

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.(2) § 5 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. 105/2010, tritt mit 1. Dezember 2010 in Kraft.(3) Die §§ 33 Abs. 1 und 7, 34 Abs. 1, 35 Abs. 1, 4 und 5, 37 Abs. 1, 38 Abs. 1, 39 Abs. 1, 40 Abs. 1 und 3, 41 und 42 Abs. 1, 2, 3... mehr lesen...


EU - Polizeikooperationsgesetz (EU-PolKG) Fundstelle

BGBl. I Nr. 105/2010 (NR: GP XXIV RV 875 AB 946 S. 85. BR: AB 8416 S. 790.)BGBl. I Nr. 56/2013 (K über Idat)BGBl. I Nr. 65/2013 (NR: GP XXIV RV 2143 AB 2214 S. 193. BR: AB 8918 S. 819.)BGBl. I Nr. 83/2013 (NR: GP XXIV RV 2168 AB 2268 S. 200. BR: AB 8968 S. 820.)[CELEX-Nr.: 31995L0046]BGBl. I Nr. ... mehr lesen...


Aktualisiert am 28.12.21
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