Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Ein Abgabenbescheid ist zu erlassen, wenn die Abgabepflicht bestritten wird.
(3) Die Erlassung eines Abgabenbescheides ohne vorhergehende formlose Zahlungsaufforderung ist zulässig.
(4) Eine direkte Verrechnung zwischen der zahlungspflichtigen Person und dem Aufsichtsorgan ist nicht zulässig.
(2) Ein Abgabenbescheid ist zu erlassen, wenn die Abgabepflicht bestritten wird.
(3) Die Erlassung eines Abgabenbescheides ohne vorhergehende formlose Zahlungsaufforderung ist zulässig.
(4) Eine direkte Verrechnung zwischen der zahlungspflichtigen Person und dem Aufsichtsorgan ist nicht zulässig.