§ 86.Paragraph 86, (Anm.: Abs. 1 durch Art. 2 § 2 Abs. 2 Z 83, BGBl. I Nr. 2/2008, als nicht mehr geltend festgestellt) Anmerkung, Absatz eins, durch Artikel 2, Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer 83,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 2008,, als nicht mehr geltend festgestellt)(2)Absatz 2Verordn... mehr lesen...
(1)Absatz einsMit Beziehung auf die Anwendung der Art. 101 und 102 AEUV und der aufgrund der Artikel 42 und 43 AEUV erlassenen Wettbewerbsregeln im Einzelfall ist zuständige Wettbewerbsbehörde im Sinn der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 zur Durchführung der in den Art. 81 und 82 des Vertrags niedergel... mehr lesen...
§ 61.Paragraph 61, Der Senatsvorsitzende erstattet selbst Bericht, sofern er nicht in Ausnahmefällen einen fachkundigen Laienrichter als Berichterstatter bestimmt. mehr lesen...
(1)Absatz einsDie §§ 45 und 46 des Gerichtsorganisationsgesetzes, RGBl. Nr. 217/1896, sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass Sachen der Kartellgerichtsbarkeit beim Oberlandesgericht Wien auf die vom Senatspräsidenten und den Senatsvorsitzenden jeweils geleiteten Fachsenatsabteilungen, die zu einer... mehr lesen...
(1)Absatz einsZahlungspflichtig für die Gebühr nach § 50 Z 1 ist der Anmelder; für die Gebühr nach § 50 Z 3 der Antragsteller.Zahlungspflichtig für die Gebühr nach Paragraph 50, Ziffer eins, ist der Anmelder; für die Gebühr nach Paragraph 50, Ziffer 3, der Antragsteller.(2)Absatz 2Die Zahlungspfl... mehr lesen...
§ 50.Paragraph 50, In Verfahren vor dem Kartellgericht und dem Kartellobergericht sind folgende Gerichtsgebühren zu entrichten:1.Ziffer einsfür ein Verfahren über die Prüfung eines Zusammenschlusses (§ 11) eine Rahmengebühr bis 34.000 Euro;für ein Verfahren über die Prüfung eines Zusammenschlusse... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Amtsparteien (§ 40) müssen sich auch im Verfahren vor dem Kartellobergericht nicht durch Rechtsanwälte vertreten lassen.Die Amtsparteien (Paragraph 40,) müssen sich auch im Verfahren vor dem Kartellobergericht nicht durch Rechtsanwälte vertreten lassen.(2)Absatz 2Die Rekursfrist... mehr lesen...
(1)Absatz einsMehrere Verfahren dürfen nicht verbunden werden, wenn dadurch eine Partei Zugang zu Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen bekäme, auf deren Offenlegung sie sonst keinen Anspruch hätte, es sei denn, dass die Person, die an der Nichtverbreitung ein berechtigtes Interesse hat, der Verbin... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Bestimmungen dieses Abschnitts regeln die zivilrechtliche Haftung für und die Geltendmachung von Schäden, die durch Wettbewerbsrechtsverletzungen verursacht werden.(2)Absatz 2Sie dienen der Umsetzung der Richtlinie 2014/104/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über besti... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas Kartellgericht hat sowohl stattgebende als auch ab- oder zurückweisende rechtskräftige Entscheidungen über die Abstellung einer Zuwiderhandlung, die Feststellung einer Zuwiderhandlung oder einer marktbeherrschenden Stellung, die Verhängung einer Geldbuße, Anträge auf Erlassung e... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas Kartellgericht entscheidet grundsätzlich nur auf Antrag.(1a)Absatz eins aEin Antrag auf Verhängung von Geldbußen hat ein bestimmtes Begehren zu enthalten, das die Bezeichnung der belangten Unternehmer oder Unternehmervereinigungen sowie Angaben über die näheren Umstände des Vers... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas Kartellgericht hat gegen einen Unternehmer oder eine Unternehmervereinigung Zwangsgelder bis zu einem Höchstbetrag von 5% des im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten durchschnittlichen Tagesumsatzes für jeden Tag des Verzugs von dem in seiner Entscheidung bestimmten Zeitpunk... mehr lesen...
(1)Absatz einsEinstweilige Verfügungen des Kartellgerichts und rechtskräftige Beschlüsse des Kartellgerichts und des Kartellobergerichts sowie die vor ihnen geschlossenen Vergleiche sind Exekutionstitel.(2)Absatz 2Zum Antrag auf Bewilligung der Exekution auf Grund von Beschlüssen, mit denen die Z... mehr lesen...
(1)Absatz einsEine Geldbuße darf nur verhängt werden, wenn der Antrag binnen fünf Jahren ab Beendigung der Rechtsverletzung gestellt wurde. Diese Frist wird unterbrochen, sobald mindestens einem an der Rechtsverletzung beteiligten Unternehmer oder einer beteiligten Unternehmervereinigung eine auf... mehr lesen...
(1)Absatz einsBei der Bemessung von Geldbußen nach § 29 Abs. 1 Z 1 gegen eine Unternehmervereinigung, deren Zuwiderhandlung mit der Tätigkeit ihrer Mitglieder im Zusammenhang steht, ist die Summe der Gesamtumsätze derjenigen Mitglieder maßgeblich, die auf dem Markt tätig waren, auf dem sich die Z... mehr lesen...
(1)Absatz einsWenn die Zuwiderhandlung gegen ein im ersten Hauptstück enthaltenes Verbot oder gegen Art. 101 oder 102 AEUV bereits beendet ist, hat das Kartellgericht die Zuwiderhandlung festzustellen, soweit daran ein berechtigtes Interesse besteht.Wenn die Zuwiderhandlung gegen ein im ersten Ha... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas Kartellgericht hat Geldbußen zu verhängen, und zwar1.Ziffer einsbis zu einem Höchstbetrag von 10 % des im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes gegen einen Unternehmer oder eine Unternehmervereinigung, der oder die vorsätzlich oder fahrlässiga)Litera adem Karte... mehr lesen...
(1)Absatz einsStatt der in § 26 vorgesehenen Abstellung kann das Kartellgericht Verpflichtungszusagen der beteiligten Unternehmer und Unternehmervereinigungen für bindend erklären, wenn auch unter Berücksichtigung von Stellungnahmen der Marktteilnehmer zu erwarten ist, dass diese Zusagen künftige... mehr lesen...
§ 26.Paragraph 26, Das Kartellgericht hat Zuwiderhandlungen gegen die im ersten Hauptstück enthaltenen Verbote oder gegen Art. 101 oder 102 AEUV wirksam abzustellen und den beteiligten Unternehmern und Unternehmervereinigungen die hiezu erforderlichen Aufträge zu erteilen; diese Aufträge dürfen m... mehr lesen...
(1)Absatz einsWenn die Prüfung des Zusammenschlusses beantragt worden ist, hat das Kartellgericht1.Ziffer einsden Antrag zurückzuweisen, wenn kein anmeldebedürftiger Zusammenschluss vorliegt;2.Ziffer 2den Zusammenschluss zu untersagen, wenn zu erwarten ist, dassa.Litera adurch den Zusammenschluss... mehr lesen...
(1)Absatz einsZur Anmeldung ist jeder am Zusammenschluss beteiligte Unternehmer berechtigt. Sofern die Anmeldung nicht elektronisch eingebracht wird, ist sie mit den Beilagen in vier Gleichschriften einzubringen. Die Anmeldung hat zu enthalten:1.Ziffer einsgenaue und erschöpfende Angaben zu den U... mehr lesen...
(1)Absatz einsZusammenschlüsse bedürfen der Anmeldung bei der Bundeswettbewerbsbehörde, wenn die beteiligten Unternehmen im letzten Geschäftsjahr vor dem Zusammenschluss die folgenden Umsatzerlöse erzielten:1.Ziffer einsweltweit insgesamt mehr als 300 Millionen Euro,2.Ziffer 2im Inland insgesamt ... mehr lesen...
(1)Absatz einsMarktbeherrschend im Sinn dieses Bundesgesetzes ist ein Unternehmer, der als Anbieter oder Nachfrager1.Ziffer einskeinem oder nur unwesentlichem Wettbewerb ausgesetzt ist oder2.Ziffer 2eine im Verhältnis zu den anderen Wettbewerbern überragende Marktstellung hat; dabei sind insbeson... mehr lesen...
(1)Absatz einsVom Verbot nach § 1 sind Kartelle ausgenommen, die unter angemessener Beteiligung der Verbraucher an dem entstehenden Gewinn zur Verbesserung der Warenerzeugung oder -verteilung oder zur Förderung des technischen oder wirtschaftlichen Fortschritts beitragen, ohne dass den beteiligte... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 10.09.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 176/2021 § 0 gültig von 25.04.2017 bis 09.09.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56... mehr lesen...