§ 14 BMG

Bundesministeriengesetz 1986

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.02.1986 bis 31.03.2025
Paragraph 14,

(Entfällt; Abschnitt A Art. IV Abs. 1 und 2 Z 2 der Kundmachung) (Entfällt; Abschnitt A Art. römisch IV Absatz eins und 2 Ziffer 2, der Kundmachung)

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.02.1986 bis 31.03.2025
Paragraph 14,

(Entfällt; Abschnitt A Art. IV Abs. 1 und 2 Z 2 der Kundmachung) (Entfällt; Abschnitt A Art. römisch IV Absatz eins und 2 Ziffer 2, der Kundmachung)

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten