§ 17 BMG

Bundesministeriengesetz 1986

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2014 bis 31.12.9999

Wenn auf Grund von Änderungen dieses Bundesgesetzes Änderungen im Wirkungsbereich der Bundesministerien vorgesehen sind, so gelten Zuständigkeitsvorschriften in besonderen Bundesgesetzen als entsprechend geändert.

Stand vor dem 28.02.2014

In Kraft vom 01.03.2013 bis 28.02.2014

Wenn auf Grund von Änderungen dieses Bundesgesetzes Änderungen im Wirkungsbereich der Bundesministerien vorgesehen sind, so gelten Zuständigkeitsvorschriften in besonderen Bundesgesetzen als entsprechend geändert.

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