§ 17 BMG Verweisungen

Bundesministeriengesetz 1986

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2025 bis 31.12.9999
§ 17.Paragraph 17,

WennSoweit in diesem Bundesgesetz auf Grund von Änderungen dieses Bundesgesetzes Änderungen im Wirkungsbereich der Bundesministerien vorgesehen sind, so gelten ZuständigkeitsvorschriftenBestimmungen in besonderenanderen Bundesgesetzen als entsprechend geändertverwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

Stand vor dem 31.03.2025

In Kraft vom 01.03.2014 bis 31.03.2025
§ 17.Paragraph 17,

WennSoweit in diesem Bundesgesetz auf Grund von Änderungen dieses Bundesgesetzes Änderungen im Wirkungsbereich der Bundesministerien vorgesehen sind, so gelten ZuständigkeitsvorschriftenBestimmungen in besonderenanderen Bundesgesetzen als entsprechend geändertverwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

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