Gesetzesaktualisierungen

11 Gesetze aktualisiert am 20.03.2025

Gesetze 11-11 von 11

6 Paragrafen zu Bundesgesetz über die Zusammenarbeit in Finanzstrafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-FinStrZG) aktualisiert


§ 1 EU-FinStrZG Anwendungsbereich

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz regelt1.Ziffer einsdie internationale Amts- und Rechtshilfe in Finanzstrafsachen und in Angelegenheiten der Betrugsbekämpfung, soweit sie nicht in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte fällt oder die abgabenrechtliche Amtshilfe betroffen ist;2.Ziffer 2die V... mehr lesen...


§ 5 EU-FinStrZG Informationsersuchen und Bereitstellung von Informationen

(1)Absatz einsDie Finanzstrafbehörden sind ermächtigt, auf Ersuchen einer zentralen Kontaktstelle oder einer zuständigen Strafverfolgungsbehörde eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union vorhandene Informationen bereitzustellen oder um diese zu ersuchen, wenn der Informationsaustausch d... mehr lesen...


§ 6 EU-FinStrZG Ablehnung der Bereitstellung von Informationen

(1)Absatz einsDie Bereitstellung von Informationen nach § 5 kann unterbleiben, wennDie Bereitstellung von Informationen nach Paragraph 5, kann unterbleiben, wenn1.Ziffer einsdadurch der Zweck laufender Ermittlungen oder die Sicherheit von Personen gefährdet erscheint oder2.Ziffer 2die Bereitstell... mehr lesen...


§ 8 EU-FinStrZG Befugnisse der Abgabenbehörde

§ 8.Paragraph 8, Die Abgabenbehörde kann im Einvernehmen mit der Finanzstrafbehörde für Zwecke der Betrugsbekämpfung die zuständigen Strafverfolgungsbehörden anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union um die Übermittlung von vorhandene Informationen im Sinne des § 5 Abs. 1 ersuchen. Die Abgab... mehr lesen...


§ 25 EU-FinStrZG Vollziehung

§ 25.Paragraph 25, Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:1.Ziffer einshinsichtlich der Abschnitte 3a und 4 der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz;2.Ziffer 2hinsichtlich des 3. Abschnitts der Bundes... mehr lesen...


Bundesgesetz über die Zusammenarbeit in Finanzstrafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-FinStrZG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 19.03.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 9/2025 § 0 gültig von 30.10.2019 bis 18.03.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 28/2... mehr lesen...


Aktualisiert am 20.03.25
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