Gesetzesaktualisierungen

4 Gesetze aktualisiert am 30.07.2021

Gesetze 1-4 von 4

2 Paragrafen zu Tilgungsgesetz 1972 (TilgG) aktualisiert


§ 6 TilgG Beschränkung der Auskunft

(1)Absatz einsSchon vor der Tilgung darf über Verurteilungen aus dem Strafregister bei Vorliegen der in den Abs. 2 und 3 genannten Voraussetzungen lediglich Auskunft erteilt werdenSchon vor der Tilgung darf über Verurteilungen aus dem Strafregister bei Vorliegen der in den Absatz 2 und 3 genannte... mehr lesen...


§ 9 TilgG Inkrafttreten und Aufhebung von Rechtsvorschriften

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1974 in Kraft.(1a)Absatz eins a§ 6 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 146/1999 tritt mit 1. September 1999 in Kraft.Paragraph 6, Absatz eins, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 146 aus 1999, tr... mehr lesen...


Aktualisiert am 30.07.21

1 Paragraf zu Sonderunterstützungsgesetz (SUG) aktualisiert


Art. 5 SUG

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.(2) Artikel IV Abs. 2 und 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 502/1993 tritt mit 1. August 1993 in Kraft.(3) § 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 314/1994 tritt mit 1. Juli 1994 in Kraft... mehr lesen...


Aktualisiert am 30.07.21

14 Paragrafen zu Holzhandelsüberwachungsgesetz (HolzHÜG) aktualisiert


§ 1 HolzHÜG Anwendungsbereich

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz dient der Durchführung bzw. Umsetzung1.Ziffer einsder Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 zur Einrichtung eines FLEGT-Genehmigungssystems für Holzeinfuhren in die Europäische Gemeinschaft, ABl. Nr. L 347 vom 30.12.2005 S. 1, undder Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 zur Ein... mehr lesen...


§ 3 HolzHÜG Mitwirkung des Zollamtes Österreich und sonstiger Behörden

(1)Absatz einsDas Zollamt Österreich wirkt bei der Vollziehung der in § 1 genannten Rechtsakte sowie dieses Bundesgesetzes bezüglich der EinfuhrDas Zollamt Österreich wirkt bei der Vollziehung der in Paragraph eins, genannten Rechtsakte sowie dieses Bundesgesetzes bezüglich der Einfuhr1.Ziffer ei... mehr lesen...


§ 4 HolzHÜG Überwachung, Kontrollorgane

(1)Absatz einsDen zuständigen Behörden nach § 2 Abs. 1 obliegt die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen der in § 1 Abs. 1 genannten Rechtsakte und dieses Bundesgesetzes. Sie haben den mit Überwachungsaufgaben befassten Organen (Kontrollorganen) Ausweisurkunden auszustellen, die diese bei i... mehr lesen...


§ 5 HolzHÜG Erteilung eines Verfügungsverbots

§ 5.Paragraph 5, Die zuständigen Behörden nach § 2 Abs. 1 können ein Verfügungsverbot mit Bescheid oder bei Gefahr im Verzug unmittelbar erteilen Die zuständigen Behörden nach Paragraph 2, Absatz eins, können ein Verfügungsverbot mit Bescheid oder bei Gefahr im Verzug unmittelbar erteilen1.Ziffer... mehr lesen...


§ 6 HolzHÜG Prüfung, Probenahme, Untersuchung und Begutachtung

(1)Absatz einsDie zuständigen Behörden nach § 2 Abs. 1 können Ladungen von Holzprodukten nach § 5 Z 1 oder Holz und Holzerzeugnisse nach § 5 Z 2 prüfen und dabei unentgeltlich Proben im erforderlichen Ausmaß entnehmen, untersuchen und begutachten. Solche Prüfungen können auch ohne Vorliegen eines... mehr lesen...


§ 7 HolzHÜG Anordnung der Verbringung in einen Drittstaat

(1)Absatz einsWenn eine Ladung von Holzprodukten im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005, bei der festgestellt worden ist, dass sie ohne gültige FLEGT-Genehmigung zur Einfuhr angemeldet oder eingeführt worden ist, hat das Bundesamt für Wald mit Bescheid oder bei Gefahr im Verzug unmittelbar an... mehr lesen...


§ 10 HolzHÜG Auskunfts-, Unterstützungs- und Duldungspflichten

(1)Absatz einsPersonen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen haben den Kontrollorganen zur Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen der in § 1 genannten Rechtsakte sowie dieses GesetzesPersonen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen haben den Kontrollorganen zur Überwachung der Ei... mehr lesen...


§ 11 HolzHÜG Datenverkehr

(1)Absatz einsDas Bundesamt für Wald unterrichtet das Zollamt Österreich unverzüglich über das Ergebnis der Überprüfung von FLEGT-Genehmigungen.(2)Absatz 2Die Behörden nach § 2 Abs. 1 und § 3 sind berechtigt, der Europäischen Kommission und den zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten der Eur... mehr lesen...


§ 12 HolzHÜG Berichte an die Europäische Union

(1)Absatz einsDas Bundesamt für Wald hat die Berichte1.Ziffer einsnach Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 undnach Artikel 8, Absatz eins, der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 und2.Ziffer 2nach Art. 8 Abs. 4 sowie Art. 20 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 995/2010nach Artikel 8, Absatz 4, s... mehr lesen...


§ 13 HolzHÜG Gebühren

§ 13.Paragraph 13, Für Tätigkeiten des Bundesamtes für Wald anlässlich der Vollziehung dieses Gesetzes sind kostendeckende Gebühren nach § 3 Abs. 6 des BFW-Gesetzes festzusetzen. Für Tätigkeiten des Bundesamtes für Wald anlässlich der Vollziehung dieses Gesetzes sind kostendeckende Gebühren nach... mehr lesen...


§ 14 HolzHÜG Strafbestimmungen

(1)Absatz einsWer1.Ziffer einsentgegen Art. 4 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 ein Holzprodukt in die Europäische Union einführt,entgegen Artikel 4, Absatz eins, der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 ein Holzprodukt in die Europäische Union einführt,2.Ziffer 2entgegen Art. 4 Abs. 1 der Verord... mehr lesen...


§ 16 HolzHÜG Verordnungsermächtigungen

(1)Absatz einsDer Bundesminister bzw. die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus kann, soweit es zur1.Ziffer einsDurchsetzung des Verbotes nach Art. 4 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005, auch in Verbindung mit deren Ergänzungs- und Durchführungsbestimmungen nach § 1 Abs... mehr lesen...


§ 17 HolzHÜG Vollzugsklausel

§ 17.Paragraph 17, Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind hinsichtlich1.Ziffer einsdes § 3, soweit das Zollamt Österreich betroffen ist, der Bundesminister bzw. die Bundesministerin für Finanzen,des Paragraph 3,, soweit das Zollamt Österreich betroffen ist, der Bundesminister bzw. die Bun... mehr lesen...


§ 20 HolzHÜG Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.(2)Absatz 2§ 1 Abs. 1, die Überschrift von § 3 und dessen Abs. 1 bis 4, § 4 Abs. 2 Z 1 bis 3, § 5, § 6 Abs. 1, § 7 Abs. 2, § 10 Abs. 1 Z 3 bis 6 und Abs. 2, § 11 Abs. 1, 3 und 4, § 12 Abs. 1 und 2, § 13, § 14 Ab... mehr lesen...


Aktualisiert am 30.07.21

7 Paragrafen zu Islamgesetz 2015 (IG 2015) aktualisiert


§ 5 IG 2015 Versagung und Aufhebung der Rechtspersönlichkeit

(1)Absatz einsDer Bundeskanzler hat den Erwerb der Rechtspersönlichkeit zu versagen, wenn1.Ziffer einsdies im Hinblick auf die Lehre oder deren Anwendung zum Schutz der in einer demokratischen Gesellschaft gegebenen Interessen der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung, Gesundheit und ... mehr lesen...


§ 7 IG 2015 Aufgaben einer Religionsgesellschaft

§ 7.Paragraph 7, Einer Religionsgesellschaft obliegen insbesondere1.Ziffer einsdie Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder, soweit sie über den Wirkungsbereich einer Kultusgemeinde hinausreichen; sie ist religionsgesellschaftliche Oberbehörde;2.Ziffer 2die Vorlage der Verfassung der Religionsg... mehr lesen...


§ 23 IG 2015 Rechtswirksamkeit innerreligionsgesellschaftlicher Entscheidungen

(1)Absatz einsDie Verfassung einer Religionsgesellschaft, die Statuten von Kultusgemeinden sowie in diesen begründete Verfahrensordnungen, insbesondere Kultusumlagenordnung und Wahlordnung, und deren Änderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung des Bundeskanzlers.(2)Absatz 2Die aufgrun... mehr lesen...


§ 24 IG 2015 Theologische Studien

(1)Absatz einsDer Bund hat ab dem 1. Jänner 2016 zum Zwecke der theologischen Forschung und Lehre und für die wissenschaftliche Heranbildung des geistlichen Nachwuchses islamischer Religionsgesellschaften den Bestand einer theologischen Ausbildung zu erhalten. Für diese sind insgesamt bis zu sech... mehr lesen...


§ 25 IG 2015 Anzeige-, Melde- und Vorlageverpflichtungen

(1)Absatz einsDie Religionsgesellschaft und die Republik sind verpflichtet, über Ereignisse, die eine Angelegenheit dieses Bundesgesetzes berühren, den jeweils anderen zu informieren. Dies gilt insbesondere für die Einleitung und Beendigung von Verfahren, sowie die Verhängung von Haft für den in ... mehr lesen...


§ 30 IG 2015 Durchsetzung von behördlichen Entscheidungen

(1)Absatz einsBei Verstößen gegen1.Ziffer eins§ 4 Abs. 3 und 4,Paragraph 4, Absatz 3 und 4,2.Ziffer 2§ 6 Abs. 2,Paragraph 6, Absatz 2,,3.Ziffer 3§ 7 Z 4 und 5,Paragraph 7, Ziffer 4 und 5,4.Ziffer 4§§ 14 und 21,Paragraphen 14 und 21,5.Ziffer 5§ 23 Abs. 2 oderParagraph 23, Absatz 2, oder6.Ziffer 6§... mehr lesen...


§ 32 IG 2015 In- und Außerkrafttreten

(1)Absatz einsDas Gesetz tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Gesetz betreffend die Anerkennung der Anhänger des Islam als Religionsgesellschaft, RGBl 159/1912 idF BGBl. 144/1988 (Anm.: richtig: idF BGBl. N... mehr lesen...


Aktualisiert am 30.07.21
Gesetze 1-4 von 4