Verordnung der Landesregierung vom 1. Juni 1999, mit der Vorschriften über die Durchführung der Wahl der Organe der Personalvertretung für die Lehrer für öffentliche allgemeinbildende Pflichtschulen, für öffentliche Berufsschulen und für öffentliche land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen erlassen werden (Landeslehrer-Personalvertreter- Wahlordnung-LLPV-WO) StF: LGBl Nr 29/1999