Landeslehrer-Personalvertreter-Wahlordnung - LLPV-WO (LLPV-WO) Fundstelle

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024

Verordnung der Landesregierung vom 1. Juni 1999, mit der Vorschriften über die Durchführung der Wahl der Organe der Personalvertretung für die Lehrer für öffentliche allgemeinbildende Pflichtschulen, für öffentliche Berufsschulen und für öffentliche land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen erlassen werden (Landeslehrer-Personalvertreter- Wahlordnung-LLPV-WO)
StF: LGBl Nr 29/1999 idF: LGBl Nr 62/2009

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 42 lit e und der §§ 16, 18 und 20 des Bundes-Personalvertretungsgesetzes, BGBl Nr 133/1967, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl I Nr 10/1999, wird verordnet:

In Kraft seit 28.10.2009 bis 31.12.9999
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