§ 62 LLPV-WO

LLPV-WO - Landeslehrer-Personalvertreter-Wahlordnung - LLPV-WO

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024

§ 62

Inkrafttreten

 

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1999 in Kraft.

 

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 2. Oktober 1967, Zl. SchA- 1686/14/1967, LGBl Nr 103, idF. der Verordnung vom 30. September 1975, LGBl Nr 125, über die Durchführung der Wahl der Personalvertreter für die Lehrer für öffentliche allgemeine Pflichtschulen, für öffentliche Berufsschulen und für öffentliche land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen, außer Kraft.

In Kraft seit 01.07.1999 bis 31.12.9999
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