Bundesgesetz über die Zusammenarbeit in Finanzstrafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-FinStrZG) Fundstelle

Bundesgesetz über die Zusammenarbeit in Finanzstrafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.10.2019 bis 31.12.9999
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 30.10.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 28/2018
  3. § 0 gültig von 16.05.2018 bis 29.10.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 28/2018
  4. § 0 gültig von 30.12.2014 bis 15.05.2018

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Anwendungsbereich

§ 2.

Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt
Grundsätze

§ 3.

Amts- und Rechtshilfe

§ 4.

Zuständigkeit

§ 4a.

Durchführung von Amts- und Rechtshilfehandlungen

§ 4b.

Mitwirkung im Ausland; Rechtsstellung und zivilrechtliche Verantwortlichkeit

§ 4c.

Informationsaustausch ohne Ersuchen

3. Abschnitt
Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden in Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI des Rates

§ 5.

Übermittlung von Daten und Ergebnissen einer Ermittlung (Anm.: Übermittlung von Informationen und Ergebnissen einer Ermittlung)

§ 6.

Verweigerung der Datenübermittlung

§ 7.

Verwendung der übermittelten Daten

§ 8.

Befugnisse der Abgabenbehörde

3a. Abschnitt
Europäische Ermittlungsanordnung

1. Unterabschnitt
Vollstreckung einer Europäischen Ermittlungsanordnung

§ 8a.

Empfangsbestätigung

§ 8b.

Entscheidung über die Vollstreckung

§ 8c.

Rückgriff auf eine andere Ermittlungsmaßnahme

§ 8d.

Vollstreckung

§ 8e.

Übermittlung der Beweismittel

§ 8f.

Rechtsmittel

2. Unterabschnitt
Anordnung einer Europäischen Ermittlungsanordnung

§ 8g.

Erlassung und Genehmigung einer Europäischen Ermittlungsanordnung

§ 8h.

Rechtsmittel

3. Unterabschnitt
Bestimmte Ermittlungsmaßnahmen

§ 8i.

Vernehmung mittels technischer Einrichtung zu Wort- und Bildübertragung oder im Wege einer Telefonkonferenz

§ 8j.

Informationen über Konten und Depots

§ 8k.

Informationen über Bank- und sonstige Finanzgeschäfte

§ 8l.

Vorläufige Maßnahmen

4. Abschnitt
Vollstreckung finanzstrafrechtlicher Entscheidungen

1. Unterabschnitt
Vollstreckung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten in Österreich

§ 9.

Anzuwendendes Verfahrensrecht und Zuständigkeit

§ 10.

Unzulässigkeit der Vollstreckung

§ 11.

Vollstreckung

§ 12.

Anrechnung geleisteter Zahlungen

§ 13.

Ersatzfreiheitsstrafe

§ 14.

Beendigung der Vollstreckung

§ 15.

Erlös aus der Vollstreckung

§ 16.

Unterrichtung des Entscheidungsstaats

§ 17.

Kosten

2. Unterabschnitt
Vollstreckung von österreichischen Entscheidungen in einem anderen Mitgliedstaat

§ 18.

Voraussetzungen

§ 19.

Übermittlung der Entscheidung

§ 20.

Beendigung der Vollstreckung

§ 21.

Folgen der Übermittlung

5. Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 22.

Verhältnis zu anderen Übereinkünften und Vereinbarungen

§ 23.

Verweisungen

§ 24.

Aufhebung des EU-FinStrVG

(Anm.: § 24a. Inkrafttreten)Anmerkung, Paragraph 24 a, Inkrafttreten)
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1§ 25.

AnwendungsbereichVollziehung

§ 2. Begriffsbestimmungen
2. Abschnitt
Grundsätze
§ 3. Amts- und Rechtshilfe
§ 4. Zuständigkeit
§ 4a. Durchführung von Amts- und Rechtshilfehandlungen
§ 4b. Mitwirkung im Ausland; Rechtsstellung und zivilrechtliche Verantwortlichkeit
§ 4c. Informationsaustausch ohne Ersuchen
3. Abschnitt
Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden in Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI des Rates
§ 5. Übermittlung von Daten und Ergebnissen einer Ermittlung (Anm.: Übermittlung von Informationen und Ergebnissen einer Ermittlung)
§ 6. Verweigerung der Datenübermittlung
§ 7. Verwendung der übermittelten Daten
§ 8. Befugnisse der Abgabenbehörde
3a. Abschnitt
Europäische Ermittlungsanordnung
1. Unterabschnitt
Vollstreckung einer Europäischen Ermittlungsanordnung
§ 8a. Empfangsbestätigung
§ 8b. Entscheidung über die Vollstreckung
§ 8c. Rückgriff auf eine andere Ermittlungsmaßnahme
§ 8d. Vollstreckung
§ 8e. Übermittlung der Beweismittel
§ 8f. Rechtsmittel
2. Unterabschnitt
Anordnung einer Europäischen Ermittlungsanordnung
§ 8g. Erlassung und Genehmigung einer Europäischen Ermittlungsanordnung
§ 8h. Rechtsmittel
3. Unterabschnitt
Bestimmte Ermittlungsmaßnahmen
§ 8i. Vernehmung mittels technischer Einrichtung zu Wort- und Bildübertragung oder im Wege einer Telefonkonferenz
§ 8j. Informationen über Konten und Depots
§ 8k. Informationen über Bank- und sonstige Finanzgeschäfte
§ 8l. Vorläufige Maßnahmen
4. Abschnitt
Vollstreckung finanzstrafrechtlicher Entscheidungen
1. Unterabschnitt
Vollstreckung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten in Österreich
§ 9. Anzuwendendes Verfahrensrecht und Zuständigkeit
§ 10. Unzulässigkeit der Vollstreckung
§ 11. Vollstreckung
§ 12. Anrechnung geleisteter Zahlungen
§ 13. Ersatzfreiheitsstrafe
§ 14. Beendigung der Vollstreckung
§ 15. Erlös aus der Vollstreckung
§ 16. Unterrichtung des Entscheidungsstaats
§ 17. Kosten
2. Unterabschnitt
Vollstreckung von österreichischen Entscheidungen in einem anderen Mitgliedstaat
§ 18. Voraussetzungen
§ 19. Übermittlung der Entscheidung
§ 20. Beendigung der Vollstreckung
§ 21. Folgen der Übermittlung
5. Abschnitt
Schlussbestimmungen
§ 22. Verhältnis zu anderen Übereinkünften und Vereinbarungen
§ 23. Verweisungen
§ 24. Aufhebung des EU-FinStrVG
§ 25. Vollziehung

Anlage 1

Liste von Straftaten, bei denen die beiderseitige Strafbarkeit nicht geprüft wird

Anlage 2

Bescheinigung

Anlage 3

Europäische Ermittlungsanordnung

Anlage 4

Empfangsbestätigung für die Europäische Ermittlungsanordnung

Stand vor dem 29.10.2019

In Kraft vom 16.05.2018 bis 29.10.2019
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 30.10.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 28/2018
  3. § 0 gültig von 16.05.2018 bis 29.10.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 28/2018
  4. § 0 gültig von 30.12.2014 bis 15.05.2018

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Anwendungsbereich

§ 2.

Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt
Grundsätze

§ 3.

Amts- und Rechtshilfe

§ 4.

Zuständigkeit

§ 4a.

Durchführung von Amts- und Rechtshilfehandlungen

§ 4b.

Mitwirkung im Ausland; Rechtsstellung und zivilrechtliche Verantwortlichkeit

§ 4c.

Informationsaustausch ohne Ersuchen

3. Abschnitt
Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden in Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI des Rates

§ 5.

Übermittlung von Daten und Ergebnissen einer Ermittlung (Anm.: Übermittlung von Informationen und Ergebnissen einer Ermittlung)

§ 6.

Verweigerung der Datenübermittlung

§ 7.

Verwendung der übermittelten Daten

§ 8.

Befugnisse der Abgabenbehörde

3a. Abschnitt
Europäische Ermittlungsanordnung

1. Unterabschnitt
Vollstreckung einer Europäischen Ermittlungsanordnung

§ 8a.

Empfangsbestätigung

§ 8b.

Entscheidung über die Vollstreckung

§ 8c.

Rückgriff auf eine andere Ermittlungsmaßnahme

§ 8d.

Vollstreckung

§ 8e.

Übermittlung der Beweismittel

§ 8f.

Rechtsmittel

2. Unterabschnitt
Anordnung einer Europäischen Ermittlungsanordnung

§ 8g.

Erlassung und Genehmigung einer Europäischen Ermittlungsanordnung

§ 8h.

Rechtsmittel

3. Unterabschnitt
Bestimmte Ermittlungsmaßnahmen

§ 8i.

Vernehmung mittels technischer Einrichtung zu Wort- und Bildübertragung oder im Wege einer Telefonkonferenz

§ 8j.

Informationen über Konten und Depots

§ 8k.

Informationen über Bank- und sonstige Finanzgeschäfte

§ 8l.

Vorläufige Maßnahmen

4. Abschnitt
Vollstreckung finanzstrafrechtlicher Entscheidungen

1. Unterabschnitt
Vollstreckung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten in Österreich

§ 9.

Anzuwendendes Verfahrensrecht und Zuständigkeit

§ 10.

Unzulässigkeit der Vollstreckung

§ 11.

Vollstreckung

§ 12.

Anrechnung geleisteter Zahlungen

§ 13.

Ersatzfreiheitsstrafe

§ 14.

Beendigung der Vollstreckung

§ 15.

Erlös aus der Vollstreckung

§ 16.

Unterrichtung des Entscheidungsstaats

§ 17.

Kosten

2. Unterabschnitt
Vollstreckung von österreichischen Entscheidungen in einem anderen Mitgliedstaat

§ 18.

Voraussetzungen

§ 19.

Übermittlung der Entscheidung

§ 20.

Beendigung der Vollstreckung

§ 21.

Folgen der Übermittlung

5. Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 22.

Verhältnis zu anderen Übereinkünften und Vereinbarungen

§ 23.

Verweisungen

§ 24.

Aufhebung des EU-FinStrVG

(Anm.: § 24a. Inkrafttreten)Anmerkung, Paragraph 24 a, Inkrafttreten)
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1§ 25.

AnwendungsbereichVollziehung

§ 2. Begriffsbestimmungen
2. Abschnitt
Grundsätze
§ 3. Amts- und Rechtshilfe
§ 4. Zuständigkeit
§ 4a. Durchführung von Amts- und Rechtshilfehandlungen
§ 4b. Mitwirkung im Ausland; Rechtsstellung und zivilrechtliche Verantwortlichkeit
§ 4c. Informationsaustausch ohne Ersuchen
3. Abschnitt
Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden in Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI des Rates
§ 5. Übermittlung von Daten und Ergebnissen einer Ermittlung (Anm.: Übermittlung von Informationen und Ergebnissen einer Ermittlung)
§ 6. Verweigerung der Datenübermittlung
§ 7. Verwendung der übermittelten Daten
§ 8. Befugnisse der Abgabenbehörde
3a. Abschnitt
Europäische Ermittlungsanordnung
1. Unterabschnitt
Vollstreckung einer Europäischen Ermittlungsanordnung
§ 8a. Empfangsbestätigung
§ 8b. Entscheidung über die Vollstreckung
§ 8c. Rückgriff auf eine andere Ermittlungsmaßnahme
§ 8d. Vollstreckung
§ 8e. Übermittlung der Beweismittel
§ 8f. Rechtsmittel
2. Unterabschnitt
Anordnung einer Europäischen Ermittlungsanordnung
§ 8g. Erlassung und Genehmigung einer Europäischen Ermittlungsanordnung
§ 8h. Rechtsmittel
3. Unterabschnitt
Bestimmte Ermittlungsmaßnahmen
§ 8i. Vernehmung mittels technischer Einrichtung zu Wort- und Bildübertragung oder im Wege einer Telefonkonferenz
§ 8j. Informationen über Konten und Depots
§ 8k. Informationen über Bank- und sonstige Finanzgeschäfte
§ 8l. Vorläufige Maßnahmen
4. Abschnitt
Vollstreckung finanzstrafrechtlicher Entscheidungen
1. Unterabschnitt
Vollstreckung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten in Österreich
§ 9. Anzuwendendes Verfahrensrecht und Zuständigkeit
§ 10. Unzulässigkeit der Vollstreckung
§ 11. Vollstreckung
§ 12. Anrechnung geleisteter Zahlungen
§ 13. Ersatzfreiheitsstrafe
§ 14. Beendigung der Vollstreckung
§ 15. Erlös aus der Vollstreckung
§ 16. Unterrichtung des Entscheidungsstaats
§ 17. Kosten
2. Unterabschnitt
Vollstreckung von österreichischen Entscheidungen in einem anderen Mitgliedstaat
§ 18. Voraussetzungen
§ 19. Übermittlung der Entscheidung
§ 20. Beendigung der Vollstreckung
§ 21. Folgen der Übermittlung
5. Abschnitt
Schlussbestimmungen
§ 22. Verhältnis zu anderen Übereinkünften und Vereinbarungen
§ 23. Verweisungen
§ 24. Aufhebung des EU-FinStrVG
§ 25. Vollziehung

Anlage 1

Liste von Straftaten, bei denen die beiderseitige Strafbarkeit nicht geprüft wird

Anlage 2

Bescheinigung

Anlage 3

Europäische Ermittlungsanordnung

Anlage 4

Empfangsbestätigung für die Europäische Ermittlungsanordnung

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