Anl. 1 heute Anl. 1 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 30/2023 Anl. 1 gültig von 01.01.2023 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch LGBl. Nr... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas Pflegekindergeld besteht aus Richtsätzen und Zuschlägen. Die Richtsätze betragen im Monat für ein Kind:–Strichaufzählungbis zum 6. Lebensjahr: EUR 601,– (Richtsatz 1)–Strichaufzählungvom 6. bis zum 10. Lebensjahr: EUR 630,– (Richtsatz 2)–Strichaufzählungvom 10. bis zum 15. Leben... mehr lesen...
(1) Für die Errichtung von Mietwohnungen kann neben der Förderung nach § 3 oder § 5 ein weiteres Förderungsdarlehen des Landes in Höhe von 150 Euro je Quadratmeter Nutzfläche gewährt werden, wenn die Förderungswerberin oder der Förderungswerber von den Mietern lediglich einen Finanzierungsbeitrag... mehr lesen...