Gesetzesaktualisierungen

5 Gesetze aktualisiert am 16.04.2022

Gesetze 1-5 von 5

11 Paragrafen zu Arbeitsruhegesetz (ARG) aktualisiert


§ 34 ARG Vollziehung

(1)Absatz einsMit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:1.Ziffer einsdie Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport im Einvernehmen mit der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister für Arbeit hinsichtlich der Arbeitnehmerinnen und Arbeit... mehr lesen...


§ 33a ARG Inkrafttreten von Novellen

(1)Absatz eins§ 17 Abs. 1 letzter Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 158/1991 tritt mit 31. März 1991 in Kraft.Paragraph 17, Absatz eins, letzter Satz in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 158 aus 1991, tritt mit 31. März 1991 in Kraft.(2)Absatz 2Abschnitt 5a (§§ 2... mehr lesen...


§ 32b ARG Bezugnahme auf Richtlinien

§ 32b.Paragraph 32 b, Durch dieses Bundesgesetz werden folgende Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 2003/88/EG des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABl. Nr. L 299 vom 18.11.2003 S. 9);Richtlinie 2003/88/EG des Rates vom ... mehr lesen...


§ 27 ARG Strafbestimmungen

(1)Absatz einsArbeitgeber, die den §§ 3, 4, 5 Abs. 1 und 2, §§ 6, 6a, 7, 8 und 9 Abs. 1 bis 3 und 5 oder den §§ 10 bis 22b, 22c zweiter Satz, 22f sowie 24 bis 25a zuwiderhandeln, sind, sofern die Tat nicht nach anderen Vorschriften einer strengeren Strafe unterliegt, von der Bezirksverwaltungsbeh... mehr lesen...


§ 26 ARG Behördenzuständigkeit und Verfahrensvorschriften

(1)Absatz einsDie nach diesem Bundesgesetz den Arbeitsinspektoraten zustehenden Aufgaben und Befugnisse sind in den vom Wirkungsbereich der Arbeitsinspektion ausgenommenen Betrieben von den zur Wahrung des Arbeitnehmerschutzes sonst berufenen Behörden wahrzunehmen.(2)Absatz 2Die den Arbeitsinspek... mehr lesen...


§ 15 ARG Ausnahmen in Einzelfällen

(1)Absatz einsDie Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Arbeit hat auf Antrag des Arbeitgebers nach Anhörung der gesetzlichen Interessenvertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer für bestimmte Arbeitnehmer eines Betriebes eine Ausnahme von der Wochenend- und Feiertagsruhe zuzulassen, we... mehr lesen...


§ 13 ARG Ausnahmen durch Verordnung des Landeshauptmannes

(1)Absatz einsDer Landeshauptmann kann neben den gemäß § 12 Abs. 1 und 2 zulässigen Ausnahmen nach Anhörung der zuständigen gesetzlichen Interessenvertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch Verordnung weitere Ausnahmen zulassen, wennDer Landeshauptmann kann neben den gemäß Paragraph 12, ... mehr lesen...


§ 12b ARG Vorübergehend auftretender besonderer Arbeitsbedarf

(1)Absatz einsBei vorübergehend auftretendem besonderem Arbeitsbedarf können durch Betriebsvereinbarung Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe an vier Wochenenden oder Feiertagen pro Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer und Jahr zugelassen werden. Eine Ausnahme von der Wochenendruhe kann nich... mehr lesen...


§ 9 ARG Entgelt für Feiertage und Ersatzruhe

(1)Absatz einsDer Arbeitnehmer behält für die infolge eines Feiertages oder der Ersatzruhe (§ 6) ausgefallene Arbeit seinen Anspruch auf Entgelt.Der Arbeitnehmer behält für die infolge eines Feiertages oder der Ersatzruhe (Paragraph 6,) ausgefallene Arbeit seinen Anspruch auf Entgelt.(2)Absatz 2D... mehr lesen...


§ 5 ARG Abweichende Regelung der wöchentlichen Ruhezeit

(1)Absatz einsZur Ermöglichung der Schichtarbeit kann im Schichtplan die wöchentliche Ruhezeit abweichend von den §§ 3 und 4 geregelt werden.Zur Ermöglichung der Schichtarbeit kann im Schichtplan die wöchentliche Ruhezeit abweichend von den Paragraphen 3 und 4 geregelt werden.(2)Absatz 2Das Ausma... mehr lesen...


§ 1 ARG

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz gilt für Arbeitnehmer aller Art, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt wird.(2)Absatz 2Ausgenommen sind:1.Ziffer einsArbeitnehmer, die in einem Arbeitsverhältnis zu einer Gebietskörperschaft oder zu einem Gemeindeverband stehen, soweit sie nichta)Litera ain ... mehr lesen...


Aktualisiert am 16.04.22

4 Paragrafen zu Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987 (KJBG) aktualisiert


§ 34 KJBG Vollziehung

(1)Absatz einsMit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:1.Ziffer einshinsichtlich der §§ 11 Abs. 6 und 11a die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Bildung Wissenschaft und Forschung im Einvernehmen mit der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister für Arbeit;hinsichtlich der ... mehr lesen...


§ 26a KJBG Jugendliche Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer

(1)Absatz einsWerden in einem Betrieb Jugendliche zu Berufskraftfahrerinnen oder Berufskraftfahrern ausgebildet und diese ausschließlich oder teilweise auf einem Fahrzeug mit eingebautem Kontrollgerät gemäß § 13 Abs. 1 Z 4 oder 5 AZG eingesetzt, so hat die Aufzeichnung der Lenkzeiten und Lenkpaus... mehr lesen...


§ 26 KJBG Verzeichnis der Jugendlichen

(1)Absatz einsIn jedem Betrieb, in dem Jugendliche beschäftigt werden, ist ein Verzeichnis der Jugendlichen zu führen. Das Verzeichnis hat zu enthalten:1.Ziffer einsFamiliennamen und Vornamen sowie Wohnort der Jugendlichen,2.Ziffer 2Tag und Jahr der Geburt,3.Ziffer 3Tag des Eintrittes in den Betr... mehr lesen...


§ 1 KJBG Geltungsbereich

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz gilt für die Beschäftigung von1.Ziffer einsKindern mit Arbeiten jeder Art und2.Ziffer 2Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die in einem Dienstverhältnis, einem Lehr- oder sonstigen Ausbildungsverhältnis stehen.(1a)Absatz eins aAbweichend von Abs... mehr lesen...


Aktualisiert am 16.04.22

9 Paragrafen zu Mineralrohstoffgesetz (MinroG) aktualisiert


§ 223 MinroG Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt, soweit im folgenden nichts anderes bestimmt wird, mit 1. Jänner 1999 in Kraft.(2)Absatz 2§ 121 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 38/1999 tritt am 1. Oktober 1999 in Kraft.Paragraph 121, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil e... mehr lesen...


§ 190 MinroG Bergbaubeirat

(1)Absatz einsZur Beratung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten in Bergbauangelegenheiten wird ein Beirat gebildet, der den Namen „Bergbaubeirat“ führt.(2)Absatz 2Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten hat den Bergbaubeirat bei Ausarbeitung von Rechtsvorschrifte... mehr lesen...


§ 93 MinroG

Paragraph 93, Vor Erteilung der Speicherbewilligung sind die GeoSphere Austria und, soweit hiedurch öffentliche Interessen berührt werden, die zu ihrer Wahrnehmung berufenen Verwaltungsbehörden zu hören. Dies gilt besonders in den Fällen des § 149 Abs. 4. Vor Erteilung der Speicherbewilligung sin... mehr lesen...


§ 77 MinroG

Paragraph 77, Vor Anerkennung des Gewinnungsfeldes sind die GeoSphere Austria und, soweit hiedurch öffentliche Interessen berührt werden, die zu ihrer Wahrnehmung berufenen Verwaltungsbehörden zu hören. Dies gilt besonders in den Fällen des § 149 Abs. 4. Vor Anerkennung des Gewinnungsfeldes sind ... mehr lesen...


§ 58 MinroG

(1)Absatz einsIst die aufzulassende Bergwerksberechtigung nicht mit Hypotheken belastet oder ist ein Zwangsversteigerungsverfahren nach den §§ 56 und 57 nicht eingeleitet worden oder hat dieses zu keinem Ergebnis geführt, so hat die Behörde den Abschlußbetriebsplan zu prüfen, wenn ein solcher der... mehr lesen...


§ 59 MinroG

(1)Absatz einsDie Beendigung der Abschlußarbeiten ist der Behörde anzuzeigen. Gleichzeitig ist anzugeben, ob das in den vorgelegten Verzeichnissen ausgewiesene Karten- und Unterlagenmaterial vom Bergwerksberechtigten weiterhin aufbewahrt wird und bejahendenfalls an welchem Ort. Der Aufbewahrungso... mehr lesen...


§ 65 MinroG

(1)Absatz einsDas die aufgelassene Bergwerksberechtigung betreffende, in den vorgelegten Verzeichnissen ausgewiesene Karten- und Unterlagenmaterial ist geschützt und gesichert aufzubewahren.(2)Absatz 2Will der frühere Bergwerksberechtigte das Karten- und Unterlagenmaterial oder auch nur Teile dav... mehr lesen...


§ 38 MinroG

Paragraph 38, Vor Verleihung der Bergwerksberechtigung sind die GeoSphere Austria und, soweit hiedurch öffentliche Interessen berührt werden, die zu ihrer Wahrnehmung berufenen Verwaltungsbehörden zu hören. Dies gilt besonders in den Fällen des § 149 Abs. 4. Vor Verleihung der Bergwerksberechtigu... mehr lesen...


§ 31 MinroG

Paragraph 31, Vor Verleihung der Bergwerksberechtigungen sind die GeoSphere Austria – Bundesanstalt für Geologie, Geophysik, Klimatologie und Meteorologie (in weiterer Folge „GeoSphere Austria“) gemäß GeoSphere Austria-Gesetz, BGBl. I Nr. 60/2022, und, soweit hiedurch öffentliche Interessen berüh... mehr lesen...


Aktualisiert am 16.04.22

4 Paragrafen zu Düngemittelverordnung 2004 (DMV) aktualisiert


Anl. 1 DMV

TypenI. Typenbezeichnungen1.Ziffer einsMineralische Stickstoffdünger2.Ziffer 2Mineralische Phosphatdünger3.Ziffer 3Mineralische Kalidünger4.Ziffer 4Mineralische Kalk- und Magnesiumdünger5.Ziffer 5Mineralische Calcium-, Magnesium- und Schwefeldünger6.Ziffer 6Mineralische Spurennährstoffdünger7.Zif... mehr lesen...


Anl. 2 DMV

Besondere AnforderungenAbkürzungen:TM = TrockenmasseOS = Organische SubstanzTE = ToxizitätsäquivalenteBq = BecquerelI. Schwermetall-Frachtenregelungrömisch eins. Schwermetall-FrachtenregelungDüngemittel, Bodenhilfsstoffe und Pflanzenhilfsmittel dürfen nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn fol... mehr lesen...


§ 1 DMV Begriffsbestimmungen

§ 1.Paragraph eins, Im Sinne dieser Verordnung sind:1.Ziffer eins„Produkte“: Düngemittel (Dünger), Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel;2.Ziffer 2„Typenbezeichnung“: gemeinsame Bezeichnung für Produkte im Sinne der Anlage 1;3.Ziffer 3„EG-Düngemittel“: Düngemittel, das einem i... mehr lesen...


Düngemittelverordnung 2004 (DMV) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 14.04.2022 § 0 gültig von 01.02.2004 bis 13.04.2022 1. Abschnitt:Allgemeine Bestimmungen§ 1Paragraph eins,... mehr lesen...


Aktualisiert am 16.04.22

9 Paragrafen zu Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz (ZGVG) aktualisiert


§ 11 ZGVG Verweise

(1)Absatz einsSoweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(2)Absatz 2Soweit in diesem Bundesgesetz auf die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 verwiesen wird, so ist, sofern nichts anderes angeordnet ist, die Verordnung ... mehr lesen...


§ 12 ZGVG Inkrafttreten

(1)Absatz eins§ 7 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 70/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.Paragraph 7, Absatz 2, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 70 aus 2013, tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.(2)Absatz 2§ 5 in der Fassung des Bundesgesetze... mehr lesen...


§ 5 ZGVG Kosten

(1)Absatz einsDie Kosten der FMA aus ihrer Tätigkeit als zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaates gemäß § 2 Abs. 1 und als Abwicklungsbehörde gemäß § 2 Abs. 1a sind Kosten des Rechnungskreises Wertpapieraufsicht (§ 19 Abs. 1 Z 3 und Abs. 4 FMABG) und sind nach Maßgabe der Abs. 2 und 3 zu e... mehr lesen...


§ 6 ZGVG Strafbestimmungen

(1)Absatz einsWer als Verantwortlicher (§ 9 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 – VStG, BGBl. Nr. 52/1991) einer zentralen Gegenpartei, einer finanziellen Gegenpartei oder einer nichtfinanziellen Gegenpartei gegen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes oder der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 verstößt ode... mehr lesen...


§ 7 ZGVG Verfahrensvorschriften und Veröffentlichung

(1)Absatz einsFür die Verhängung von Verwaltungsstrafen gemäß § 6 Abs. 1 und 4 sowie § 6a ist in erster Instanz die FMA zuständig.Für die Verhängung von Verwaltungsstrafen gemäß Paragraph 6, Absatz eins und 4 sowie Paragraph 6 a, ist in erster Instanz die FMA zuständig.(2)Absatz 2Die FMA kann den... mehr lesen...


§ 3 ZGVG Auskunfts- und Ermittlungsbefugnisse der FMA und der Abwicklungsbehörde

(1)Absatz einsDie FMA und die Abwicklungsbehörde sind in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich gemäß § 2 unbeschadet der ihr auf Grund anderer bundesgesetzlicher Bestimmungen zustehenden Befugnisse jederzeit berechtigt:Die FMA und die Abwicklungsbehörde sind in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsber... mehr lesen...


§ 1 ZGVG Zweck dieses Gesetzes

§ 1.Paragraph eins, Dieses Bundesgesetz dient dem Wirksamwerden der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 und der Verordnung (EU) 2021/23. mehr lesen...


§ 2 ZGVG Zuständige Behörde, Abwicklungsbehörde und zuständiges Ministerium

(1)Absatz einsDie FMA ist die für Österreich zuständige Behörde gemäß Art. 10 Abs. 5 und Art. 22 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 und hat unbeschadet der ihr in anderen Bundesgesetzen zugewiesenen Aufgaben die den zuständigen Behörden gemäß Art. 10 Abs. 5 und Art. 22 Abs. 1 der Verordnung ... mehr lesen...


Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz (ZGVG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 12.08.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2022 § 0 gültig von 19.06.2015 bis 11.08.2022 ... mehr lesen...


Aktualisiert am 16.04.22
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