(1)Absatz eins§ 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 2 treten mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft. Die übrigen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes treten mit 1. Jänner 2012 in Kraft.Paragraph 6, Absatz eins und Paragraph 7, Absatz 2, treten mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft. Die übrigen... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Bundesminister für Finanzen hat jährlich bis zum 30. November durch Verordnung alle außerbudgetären Einheiten des Bundes gemäß § 1 Abs. 2 Z 2 festzulegen. Die Erlassung der Verordnung kann entfallen, wenn sich aus der von der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ gemäß § 4 Abs. 1... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Bundesanstalt „Statistik Österreich“ hat jährlich zum Stichtag 30. Juni eine Liste sämtlicher außerbudgetären Einheiten des Bundes gemäß § 1 Abs. 2 Z 2 zu erstellen und diese bis spätestens 31. August eines jeden Jahres dem Bundesminister für Finanzen zu übermitteln.Die Bundesan... mehr lesen...
§ 5.Paragraph 5, Wer seinen in § 3 Abs. 3 und 4 oder § 6 Abs. 3 normierten Meldeverpflichtungen nicht vollständig oder fristgerecht nachkommt, oder wer wissentlich unrichtige Angaben macht, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde – im Gebiet einer Gemeinde, fü... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Bundesanstalt „Statistik Österreich“ hat die Liste gemäß § 4 Abs. 1 zum Stichtag 30. Juni 2011 binnen 14 Tagen nach Kundmachung dieses Bundesgesetzes zu übermitteln.Die Bundesanstalt „Statistik Österreich“ hat die Liste gemäß Paragraph 4, Absatz eins, zum Stichtag 30. Juni 2011 ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Obergrenze der Haftungen des Bundes berechnet sich gemäß Artikel 2 Abs. 2 lit. a in Verbindung mit Artikel 3 lit. a der HOG – Vereinbarung, BGBl. I Nr. 134/2017 (HOG – Vereinbarung). Zinsen und Kosten sind auf diese Obergrenze nicht anzurechnen.Die Obergrenze der Haftungen des B... mehr lesen...
(1)Absatz einsBei Haftungsübernahmen gemäß § 1 Abs. 2 Z 1 bestimmen sich das Verfahren bei Haftungsübernahmen, die Bildung von Risikovorsorgen und die Berichtspflichten gegenüber dem Nationalrat nach den Vorschriften des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 – BHG 2013, BGBl. I Nr. 139/2009, und der diesb... mehr lesen...