Gesetzesaktualisierungen

5 Gesetze aktualisiert am 05.03.2022

Gesetze 1-5 von 5

2 Paragrafen zu Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG) aktualisiert


§ 15 KA-AZG

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1997 in Kraft.(Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch Art. 49, BGBl. I Nr. 100/2018)(2a) §§ 1 Abs. 2 und 3 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 96/1998 treten mit 1. Jänner 1999 in Kraft.(2b) § 1 Abs. 2 Z 1 und 10, § 3 Abs. 3 und § 4 Abs. 4 Z 1 u... mehr lesen...


§ 1 KA-AZG

(1) Dieses Bundesgesetz gilt für die Beschäftigung von Dienstnehmer/innen, die in1.Allgemeinen Krankenanstalten,2.Sonderkrankenanstalten,3.Heimen für Genesende, die ärztlicher Behandlung und besonderer Pflege bedürfen,4.Pflegeanstalten für chronisch Kranke, die ärztlicher Betreuung und besonderer... mehr lesen...


Aktualisiert am 05.03.22

2 Paragrafen zu Burgenländisches Landwirtschaftliches Schulgesetz (Bgld. LSG) aktualisiert


§ 104 Bgld. LSG

(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme der Bestimmungen über die Berufsschulpflicht (§§ 4 bis 7 und 9) nach Ablauf des Tages der Verlautbarung im Landesgesetzblatt in Kraft.(2) Die Bestimmungen über die Berufsschulpflicht (§§ 4 bis 7 und 9) treten am 1. 9. 1986 in Kraft.(3) Das Inhaltsverzeichnis, ... mehr lesen...


§ 16 Bgld. LSG

(1) Die durch den Lehrplan bestimmte Gesamtwochenstundenzahl ist vom Schulleiter möglichst gleichmäßig auf die einzelnen Unterrichtstage der Woche aufzuteilen.(2) Die Schulbehörde kann aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen durch Verordnung bestimmen, daß in einzelnen oder allen Schu... mehr lesen...


Aktualisiert am 05.03.22

2 Paragrafen zu Burgenländisches Landessanitätsratsgesetz 2005 (Bgld. LSRG 2005) aktualisiert


§ 10 Bgld. LSRG 2005

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.(2) Die zu dem im Abs. 1 genannten Zeitpunkt durch die Landesregierung bestellten Mitglieder des Landessanitätsrates gelten bis zum Ablauf ihrer Funktionsperiode als nach diesem Gesetz bestellt.(3) § 2 Abs. 1 und 2 treten mit ... mehr lesen...


§ 5 Bgld. LSRG 2005

(1) Die Sitzungen des Landessanitätsrates finden nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, statt und sind nicht öffentlich. Der Landessanitätsrat kann den Sitzungen Experten zur Beratung bestimmter Angelegenheiten beiziehen und auch Ausschüsse für die Vorbereitung bestimmter Angelegenheiten... mehr lesen...


Aktualisiert am 05.03.22

2 Paragrafen zu Burgenländisches Kulturförderungsgesetz (Bgld. KFG) aktualisiert


§ 8 Bgld. KFG

(1) § 1 Abs. 2, 2a und 4, §§ 2, 3 Abs. 1 und 2, § 4 Abs. 1, 2, 4, 5, 6, 7, 8 und 9, § 5 Abs. 1 und 2, § 6 Abs. 2, 4, 7, 8 und 11 und § 7 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 81/2016 treten mit 1. Jänner 2017 in Kraft.(2) § 6 Abs. 10a in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 25/2020 tritt mit 16. Mä... mehr lesen...


§ 6 Bgld. KFG

(1) Die Amtsdauer der im § 5 Abs. 2 genannten Mitglieder der Kulturbeiräte richtet sich nach der Funktionsdauer des Landtages. Die Mitglieder bleiben jedoch auch nach Ablauf der Amtsdauer so lange im Amt, bis die neuen Mitglieder bestellt worden sind.(2) Unbeschadet der Bestimmung des Abs. 1 sche... mehr lesen...


Aktualisiert am 05.03.22

2 Paragrafen zu Starkstromwegegesetz (StWG) aktualisiert


§ 6 StWG

(2) Dem Antrag sind folgende Beilagen anzuschließen:a)ein technischer Bericht mit Angaben über Zweck, Umfang, Betriebsweise und Ausführung der geplanten Leitungsanlage,b)eine Kopie der Katastralmappe, aus der die Trassenführung und die betroffenen Grundstücke mit ihren Parzellennummern sowie die ... mehr lesen...


§ 5 StWG

(2) Im Antrag ist die Art und Dauer der beabsichtigten Vorarbeiten anzugeben. Weiters ist dem Antrag eine Übersichtskarte im Maßstab 1:20.000 beizuschließen, in welcher die vorläufig beabsichtigte Trassenführung ersichtlich zu machen ist.(3) In der Bewilligung ist dem Antragsteller das Recht einz... mehr lesen...


Aktualisiert am 05.03.22
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