§ 104 Bgld. LSG

Burgenländisches Landwirtschaftliches Schulgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.03.2022 bis 31.12.9999

(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme der Bestimmungen über die Berufsschulpflicht (§§ 4 bis 7 und 9) nach Ablauf des Tages der Verlautbarung im Landesgesetzblatt in Kraft.

(2) Die Bestimmungen über die Berufsschulpflicht (§§ 4 bis 7 und 9) treten am 1. 9. 1986 in Kraft.

(3) Das Inhaltsverzeichnis, § 39 Abs. 7, § 51 Abs. 4, § 68 Abs. 4, § 69 Abs. 1 und 3, § 70 Abs. 3, §§ 71, 71a, 72 Abs. 1 und § 73 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(4) § 6 Abs. 1, § 11 Abs. 4, § 13 Abs. 1 und 3, §§ 13a, 14 Abs. 2, § 19 Abs. 1, § 21 Abs. 4, § 27 Abs. 2, §§ 41a, 42a, 44 Abs. 2, § 45 Abs. 2, § 49 Abs. 6, §§ 52, 53 Abs. 3, § 61 Abs. 6, § 74 Abs. 2, § 79 Abs. 1 bis 3 und § 103a in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 37/2018 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(5) Das Inhaltsverzeichnis, § 75 Abs. 3 und 6 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 48/2019 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(6) § 39 Abs. 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 89/2021 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(7) § 11 Abs. 5 lit. a, § 13 Abs. 4, § 18 Abs. 1 lit. a und § 20 Abs. 1 lit. a in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 89/2021 treten mit 5. September 2022 klassen- und schulstufenweise aufsteigend in Kraft.

(6) § 16 Abs. 3a in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 13/2022 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2023 außer Kraft.

Stand vor dem 01.03.2022

In Kraft vom 23.12.2021 bis 01.03.2022

(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme der Bestimmungen über die Berufsschulpflicht (§§ 4 bis 7 und 9) nach Ablauf des Tages der Verlautbarung im Landesgesetzblatt in Kraft.

(2) Die Bestimmungen über die Berufsschulpflicht (§§ 4 bis 7 und 9) treten am 1. 9. 1986 in Kraft.

(3) Das Inhaltsverzeichnis, § 39 Abs. 7, § 51 Abs. 4, § 68 Abs. 4, § 69 Abs. 1 und 3, § 70 Abs. 3, §§ 71, 71a, 72 Abs. 1 und § 73 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(4) § 6 Abs. 1, § 11 Abs. 4, § 13 Abs. 1 und 3, §§ 13a, 14 Abs. 2, § 19 Abs. 1, § 21 Abs. 4, § 27 Abs. 2, §§ 41a, 42a, 44 Abs. 2, § 45 Abs. 2, § 49 Abs. 6, §§ 52, 53 Abs. 3, § 61 Abs. 6, § 74 Abs. 2, § 79 Abs. 1 bis 3 und § 103a in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 37/2018 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(5) Das Inhaltsverzeichnis, § 75 Abs. 3 und 6 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 48/2019 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(6) § 39 Abs. 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 89/2021 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(7) § 11 Abs. 5 lit. a, § 13 Abs. 4, § 18 Abs. 1 lit. a und § 20 Abs. 1 lit. a in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 89/2021 treten mit 5. September 2022 klassen- und schulstufenweise aufsteigend in Kraft.

(6) § 16 Abs. 3a in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 13/2022 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2023 außer Kraft.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten