(1) Die Überschrift zu § 15 und der § 16a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 31/1988 treten mit 1. Juni 1988 in Kraft.§ 17 Abs 2 dritter Satz tritt mit 1. Jänner 1988 in Kraft.(2) Die §§ 3 Abs 4, 4a, 6 Abs 1, 7 Abs 1, 8 Abs 1 und 3, 9 Abs 1, 3 bis 5 und § 10 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGB... mehr lesen...
(1) Der Verbandsobmann vertritt den Gemeindeverband nach außen. Er wird im Fall seiner Verhinderung durch den Obmannstellvertreter oder, wenn in der Satzung zwei Stellvertreter vorgesehen sind, nach den näheren Festlegungen in der Geschäftsordnung von einem der beiden vertreten.(2) Dem Verbandsob... mehr lesen...
(1) Die Verbandsversammlung besteht aus den Vertretern aller verbandsangehörigen Gemeinden. Jede Gemeinde muß in der Verbandsversammlung mit mindestens einer Stimme vertreten sein. Vertreter der Gemeinde ist, wenn die Gemeindevertretung (in der Stadt Salzburg der Gemeinderat) nicht anderes bestim... mehr lesen...
(1) Wenn die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, begeht eine Verwaltungsübertretung, wer1.eine Tätigkeit, für die eine Betrauung gemäß § 9 erforderlich ist, ausübt, ohne hiefür befugt zu sein;2.eine Tätigkeit, für die... mehr lesen...
Das Land Wien ist nach Maßgabe der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Zusammenarbeit im Bauwesen sowie die Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt und deren Verwendung, LGBl. für Wien Nr. 21/2013, Träger und ordentliches Mitglied des gemeinnützigen Vereines „Österreichisches Institut... mehr lesen...
(1) Mit der Durchführung der Marktüberwachung für den Bereich der Bauprodukte wird das Österreichische Institut für Bautechnik betraut (Marktüberwachungsbehörde).(2) Zur Überprüfung und Bewertung der Marktüberwachungsmaßnahmen hat die Marktüberwachungsbehörde einen jährlichen Tätigkeitsbericht zu... mehr lesen...
(1) Regelwerke sind harmonisierte technische Spezifikationen im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 sowie nationale technische Bestimmungen der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), wie z.B. technische Normen, technische Richtlinien oder Verwendungsgrundsä... mehr lesen...