Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Rechtsanwälte
Rechtssatz: Folge - Interessenabwägung Untersagung der anwaltlichen Tätigkeit in Österreich im Rahmen einer fusionierten Rechtsanwaltsgesellschaft, "solange diese eine multidisziplinäre Gesellschaft sei", mit Bescheid des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien. Im Antrag wird ausgeführt, daß mit dem ... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug"VfGG §85 Abs2 / Vergabewesen
Rechtssatz: Keine Folge, weil der anfochtene Bescheid nach Erteilung des Zuschlags im zugrundeliegenden Vergabeverfahren einem Vollzug nicht (mehr) zugänglich ist. (Abweisung eines Nachprüfungsantrags zur Streichung behaupteter diskriminierender Ausschreibungsbedingungen; §117 Abs... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / Rechtsanwälte / Disziplinarrecht
Rechtssatz: Keine Folge Verhängung der Disziplinarstrafe der Untersagung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft für die Dauer eines Jahres. Der Bewilligung der aufschiebenden Wirkung stehen zwingende öffentliche Interessen entgegen. Der Antragsteller hat über einen Zeitraum von mehreren... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / Kraftfahrwesen
Rechtssatz: Keine Folge Anordnung einer Nachschulung gem §4 Abs3 und §4 Abs6 Z2 litb FührerscheinG. Der Beschwerdeführer bringt vor, daß die Bezahlung der Kosten für die Nachschulung von S 5.800,-- empfindlich in seinen Finanzhaushalt eingreifen würde. Keine hi... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / Straßenverwaltung
Rechtssatz: Keine Folge mangels Darlegung eines unverhältnismäßigen Nachteils. Enteignung von Grundstücken zwecks Errichtung einer Bundesstraße. Der Beschwerdeführer legt nicht dar, worin - im Falle der Rückgängigmachung der geplanten Straßenbauarbeiten - durc... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / Abgaben
Rechtssatz: Keine Folge mangels Darlegung eines unverhältnismäßigen Nachteils. Vorschreibung einer Versteigerungsabgabe idH von S 200.00,-- für die freiwillige öffentliche Versteigerung einer Liegenschaft. Mangelnde Darlegung der konkreten Einkommens- und Vermögensverhä... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug"VfGG §85 Abs2 / Straßenverwaltung
Rechtssatz: Keine Folge Die von der Beschwerdeführerin befürchteten Nachteile treten nicht durch den Vollzug des angefochtenen Bescheides ein, sondern als Folge einer - möglichen - wirtschaftlichen Entscheidung Dritter, auf einem vom gegenständlichen Bauvorhaben gar nicht bet... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / Gewerberecht
Rechtssatz: Folge - Interessenabwägung Entzug der Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes "Immobilientreuhänder (...) gemäß §225 GewO 1994, eingeschränkt auf Immobilienverwalter". Folge nach Abwägung aller berührten Interessen - vor allem unter Berücksichtigung der dem Entzug der Gewerbeberechtigung zugr... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / Fremdenverkehrsrecht / Abgaben
Rechtssatz: Keine Folge Vorschreibung einer Nachzahlung an Tourismusförderungsbeiträgen (Vlbg TourismusG) hinsichtlich der Jahre 1994 bis 1999 sowie eines Säumniszuschlags in der Höhe von insgesamt ca S 107.000,--. Das Vorbringen der beschwerdefüh... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / Militärwesen
Rechtssatz: Keine Folge - kein unverhältnismäßiger Nachteil Einberufungsbefehl gem §35 WehrG 1990. Der Verfassungsgerichtshof kann auf Grundlage des Vorbringens des (vierunddreißigjährigen) Beschwerdeführers weder erkennen, warum der Beschwerdeführer nicht für eine... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug"VfGG §85 Abs2 / Abgaben
Rechtssatz: Keine Folge - Interessenabwägung Festsetzung der Umsatzsteuer mit minus rd 11 Mio S (Gutschrift). Bei einem Abgabenbescheid, der eine Gutschrift ausweist, hat der Vollzug des Bescheides die Konsequenz, daß die ausgewiesene Gutschrift nach den Vorschriften der BAO als Guth... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / Rechtsanwälte
Rechtssatz: Keine Folge mangels Darlegung eines unverhältnismäßigen Nachteils. Anordnung der Durchführung einer "Kanzleieinschau" beim antragstellenden Rechtsanwalt. Der Antragsteller macht im wesentlichen geltend, daß ein Bescheid vollzogen würde, der seine verfa... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / Verwaltungsstrafrecht / Geldstrafe (Ersatzarrest)VfGG §85 Abs2 / Gewerberecht
Rechtssatz: Keine Folge mangels Darlegung eines unverhältnismäßigen Nachteils. Verhängung einer Geldstrafe in der Höhe von S 5.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von einem Tag) wegen Übertretung des §6 Abs1 ... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / Abgaben
Rechtssatz: Keine Folge mangels Darlegung eines unverhältnismäßigen Nachteils. Abweisung der Berufung der Antragsteller gegen den Kostenspruch eines grundverkehrsbehördlichen Bescheides, mit dem den Antragstellern eine Verwaltungsabgabe idHv jeweils ATS 9.300,-- zur Entri... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / Abgaben
Rechtssatz: Keine Folge Abweisung einer Berufung betreffend die Rückforderung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages für den Zeitraum vom 01.09.94 bis 30.11.98 im Gesamtbetrag von S 87.700,--. Das Vorbringen des Antragstellers ist nicht geeignet, einen unverh... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / KraftfahrwesenVfGG §85 Abs2 / Verwaltungsstrafrecht / Geldstrafe (Ersatzarrest)
Rechtssatz: Keine Folge mangels hinreichender Konkretisierung eines unverhältnismäßigen Nachteils; Hinweis auf §54b Abs3 und §53b Abs2 VStG. Verhängung einer Geldstrafe in der Höhe von S 2.000,- (Ersa... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / AllgVfGG §85 Abs2 / ÄrzteVfGG §85 Abs2 / Sozialversicherung
Rechtssatz: Zurückweisung eines neuerlichen Antrags (nach B v 21.03.00: keine Folge mangels Darlegung eines unverhältnismäßigen Nachteils) Der angefochtene Bescheid bestätigt die Kündigung des Einzelvertrages des beschwe... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / StraßenpolizeiVfGG §85 Abs2 / Verwaltungsstrafrecht / Geldstrafe
Rechtssatz: Keine Folge mangels hinreichender Konkretisierung eines unverhältnismäßigen Nachteils; keine konkreten Angaben über Einkommens- und Vermögensverhältnisse; Hinweis auf die Möglichkeit, gemäß §54b Abs3 VStG ... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / Gewerberecht
Rechtssatz: Keine Folge Zurückweisung der Berufung der Nachbarn gegen einen Feststellungsbescheid betreffend die Änderung einer genehmigten Asphaltmischanlage gemäß §359b GewO 1994. Die Antragsteller haben es unterlassen darzulegen, warum für sie mit dem Vollzug de... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / Kraftfahrwesen
Rechtssatz: Keine Folge wegen mangelnder Konkretisierung des Antrages Aufforderung, binnen vier Monaten ab Zustellung des Bescheides den zur Erstellung eines amtsärztlichen Endgutachtens gemäß §24 Abs4 iVm §8 FührerscheinG 1997 und gemäß §14 Abs1 FührerscheinG-Gesu... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / Fremdenverkehrsrecht / Abgaben
Rechtssatz: Keine Folge mangels Darlegung eines unverhältnismäßigen Nachteils Vorschreibung der Ortstaxe sowie eines Säumniszuschlags gemäß dem Wr TourismusförderungsG. Der Rückstand wurde mit ATS 891.973,-- beziffert. Die Antragstellerin hätte da... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / Rechtsanwälte
Rechtssatz: Keine Folge Abweisung der Berufung der beschwerdeführenden Rechtsanwälte gegen die Versagung der Änderung der Gesellschaftsbezeichnung. Die Antragsteller haben es unterlassen, ihrer Konkretisierungspflicht nachzukommen und durch nähere Angaben darzuleg... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Verwaltungsstrafrecht / GeldstrafeVfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / Straßenpolizei
Rechtssatz: Keine Folge mangels hinreichender Konkretisierung eines unverhältnismäßigen Nachteils (zB durch Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse) Verhängung einer Geldstrafe iHv S 1.500,- über den Bes... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Markenrecht
Rechtssatz: Folge, soweit mit der Beschwerde die Löschung der Wortmarke Nr. 154.104 "BOSS!" bekämpft wird. Am sofortigen Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses bestehen keine zwingenden öffentlichen Interessen. Der Verfassungsgerichtshof vermag auch nicht zu erkennen, daß der beteiligten Partei durch die ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / Fremdenverkehrsrecht / Abgaben
Rechtssatz: Keine Folge Festsetzung des Interessentenbeitrags des Antragstellers gemäß dem Oö TourismusG 1990 mit ATS 2.111,18. Der Antragsteller führt aus, daß die Zahlung der Steuerschuld für ihn einen unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Nachte... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / Rechtsanwälte / Disziplinarrecht
Rechtssatz: Keine Folge mangels hinreichender Konkretisierung (Antrag ohne weitere
Begründung: ). Verhängung einer Geldbuße in der Höhe von S 15.000,-- über einen Rechtsanwalt wegen eines Disziplinarvergehens. Schlagworte V... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Abgaben
Rechtssatz: Folge - Interessenabwägung Bescheid betreffend die Einkommensteuer 1996, wobei Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von ca ATS 10,3 Mio. angesetzt wurden, die zur Gänze aus einem Schuldenerlaß aufgrund eines Zwangsausgleichs stammten, und der Abzug eines vorhandenen Verlustvortrages in Höhe von ca ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Vergabewesen
Rechtssatz: Keine Folge Interessenabwägung (Formel; Zusatz: Dabei kommt insbesondere dem Umstand Bedeutung zu, daß es der beschwerdeführenden Gesellschaft in einem Vergabeverfahren betreffend weitere Bestellungen möglich ist, sich als Bieter zu beteiligen). (Nichtigerklärung der Entscheidung des BM für ... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / Sozialversicherung
Rechtssatz: Keine Folge Der angefochtene Bescheid legt den Beschwerdeführern die Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung sowie von Sonderbeiträgen und einem Beitragszuschlag auf. Der vorliegende Antrag, der gegen den angefochtenen Bescheid erhobenen Verf... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Vergabewesen
Rechtssatz: Folge, weil dem angesichts der bisher gewährleisteten und angesichts des Angebots des bisherigen Entsorgers auch weiterhin ermöglichten Entsorgungssicherheit nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen, nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des angefochtenen Bescheid... mehr lesen...