Mit dem angefochtenen Bescheid untersagte der Landeshauptmann von Tirol gemäß §33 Abs3 KFG die Genehmigung der angezeigten Änderung, nämlich die Anbringung einer Anhängervorrichtung, Fabrikat BRINK Type 1686 am Kraftfahrzeug Peugeot 405 4 BD mit der Fahrgestell-Nr VF34BDJZ270938709. Dagegen hat der Berufungswerber innerhalb offener Frist im wesentlichen mit der Begründung: berufen, daß am Original der Grundbefestigung überhaupt nichts verändert wurde und die technisch unwesentliche gering... mehr lesen...
Begründung: Am 14.1.1994 war ha eine auf Art129a Abs1 Z2 B-VG im Zusammenhalt mit §67a Abs1 Z2 AVG gestützte Beschwerde wegen behaupteter rechtswidriger unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt im Zusammenhang mit der an dem Beschwerdeführer vorgenommenen Festnahme (5.12.1993) eingebracht worden. Es wurde von der Dienstbehörde der einschreitenden Beamten, Bundespolizeidirektion Wien, per 24.2.1994 eine Gegenschrift erstattet und die Verwaltungsakten vorgelegt. Am 8.3... mehr lesen...
Rechtssatz: Erklärt der Zollwachebeamte im Zuge der Einreise eines österreichischen Staatsbürgers mit einem Kraftfahrzeug samt Bootsanhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von 1.100 kg während der Amtshandlung, daß zwischen dem Grenzübergang A und B ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit schweren Anhängern verordnet ist und wurde der Beschwerdeführer auch darauf aufmerksam gemacht, daß, sollte er die Fahrt ungeachtet des für ihn geltenden Fahrverbotes fortsetzen, der Zollwacheb... mehr lesen...
Rechtssatz: Gegenstand des Beschwerdeverfahrens wegen Rechtmäßigkeit der Vorgangsweise eines Zollwacheorganes bei der Grenzkontrolle ist es nicht, die im Zuge einer Amtshandlung eines Zollwacheorganes an dem Grenzübergang sich ergebende Frage, ob eine Verordnung einer Bezirkshauptmannschaft bzw die am Fahrbahnrand von der Straßenverwaltung aufgestellten Vorschriftszeichen samt Zusatztafeln auf deren Richtigkeit zu überprüfen. mehr lesen...
Beachte Verweis auf VfGH v. 1.10.1994, B 75/94. Rechtssatz: Ist der Beschwerdeführer durch einen Rechtsanwalt vertreten, so kann rechtswirksam nur an den Vertreter, nicht jedoch auch an die Partei zugestellt werden. Erweist sich der Aufenthaltsverbotsbescheid aus diesem Grunde als unwirksam, so stellt sich eine darauf basierende Abschiebung nicht als eine bloße Vollstreckungsmaßnahme, sondern als eine eigenständig anfechtbare Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- un... mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsatz vom 30.6.1994 brachte der Beschwerdeführer, vertreten durch Herrn H, gemäß §67a Abs1 Z2 AVG, Beschwerde an den Unabhängigen Verwaltungssenat ein. Darin wird beantragt, daß der Unabhängige Verwaltungssenat feststellen möge, daß die in der Zeit vom 19.5.1994 bis 27.5.1994 sowie in der Zeit vom 26.5.1994 bis 8.6.1994 seitens der Bundespolizeidirektion Wien (belangte Behörde) erfolgte Umleitung und Verzögerung des Briefverkehrs des Beschwerdeführers mit Rechtsbeistä... mehr lesen...
Begründung: I. Der Beschwerdeführer brachte am 1.12.1994 über seine ausgewiesene Vertretung die Beschwerde an den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien ein, mit der Behauptung, er werde über Verfügung der Bezirkshauptmannschaft Schärding im Polizeigefangenenhaus Wien-Ost in Schubhaft angehalten. Er habe am 19.10.1994 seine nunmehr ausgewiesenen Vertreter bevollmächtigt. Der am 20.10.1994 an diesen adressierte Brief war jedoch von der Bundespolizeidirektion Wien an die Bezirkshauptmannschaft S... mehr lesen...
Begründung: I.A. Zuständigkeit §67c Abs1 lautet: "Beschwerden nach §67a Abs1 Z2 sind innerhalb von sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, in dem der Beschwerdeführer von der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Kenntnis erlangt hat, sofern er aber durch sie behindert war, von seinem Beschwerderecht Gebrauch zu machen, ab dem Wegfall dieser Behinderung, bei dem unabhängigen Verwaltungssenat einzubringen, in dessen Sprengel dieser Verwaltungsakt gesetzt wurde." §... mehr lesen...
Begründung: Beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien langte am 21.11.1994 eine Beschwerde des Beschwerdeführers Mamadou L, vertreten durch RA ein, in welcher dieser nach Darstellung des Sachverhaltes ua den Antrag stellte, der Unabhängige Verwaltungssenat Wien wolle die Unterlassung der Vorführung zu einem Arzt seit dem 10.10.1994, die Untersagung der Untersuchung durch den Arzt des Vertrauens, sowie die Verweigerung der Mitteilung des am 14.10.1994 erhobenen medizinischen Befundes an den B... mehr lesen...
Rechtssatz: Voraussetzung für die Zulässigkeit einer auf die vorzitierte Bestimmung gegründeten Beschwerde wäre es, daß durch die Befehls- und Zwangsgewalt in die Rechtspähre der Betroffenen eingegriffen wurde. Die Beschwerde wäre aber dann zurückzuweisen, wenn die Beschwerdeführerin durch die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt in ihren Rechten gar nicht verletzt werden konnte. Bei der Beurteilung des sich schon aus der Beschwerde ergebenden Sachverhaltes ergibt sich, daß im ... mehr lesen...
Begründung: I. Die auf Art129a Abs1 Z2 B-VG iZm §67a Abs1 Z2 AVG gestützte Beschwerde, datiert mit 25.11.1994, richtet sich "gegen die Tatsache der fortgesetzten rechts- und konventionswidrige Anhaltung und Entziehung der persönlichen Freiheit des Beschwerdeführers in der der belangten Behörde unterstehenden Justizanstalt M". Der Beschwerdeführer beantragt, eine mündliche Verhandlung durchzuführen, der belangten Behörde die Vorlage der näher bezeichneten Administrativakten aufzutragen, "so... mehr lesen...
Begründung: 1. In seiner Beschwerde vom 14.10.1994 beantragt der Beschwerdeführer, "der Unabhängige Verwaltungssenat Wien möge den angefochtenen Akt, die belangte Behörde habe mir die mir gemäß §68 Abs1, 2 StVG zustehende ärztliche bzw auf Anordnung des Anstaltsarztes vorzunehmende fachärztliche Behandlung vom 29.8. bis 2.9.1994 vorenthalten, für rechtswidrig erklären und erkennen, ich sei zumindest in dem Recht, nach den Bestimmungen des StVG ärztlich untersucht und behandelt zu werden, s... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Beschwerdefall hätte der Beschwerdeführer hinsichtlich der von ihm behaupteten Verweigerung einer fachärztlichen Betreuung während des Strafvollzuges die Möglichkeit einer Austragung im Verwaltungsverfahren gemäß §§120 ff StVG zur Verfügung. Für die erhobenen Maßnahmenbeschwerde besteht daher im vorliegenden Fall von vornherein kein Raum (siehe hiezu insbesondere VwGH 16.9.1992, 92/01/0713, betreffend einen völlig vergleichbaren Fall der Verweigerung einer ärztlichen Betreuu... mehr lesen...
Rechtssatz: Voraussetzung einer Beschwerde wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ist, daß keine Möglichkeit der administrativen Bekämpfung besteht. In concreto wird in der Beschwerde der Eingriff in den Briefverkehr eines Schubhäftlinges behauptet, indem der an einen Rechtsbeistand gerichtete Brief von der die Schubhaft vollziehenden Behörde zurückgehalten und per Telefax an die die Schubhaft verhängende Behörde übermittelt wurde. Der Briefverke... mehr lesen...
Rechtssatz: Die die Schubhaft verhängende (nicht die Schubhaft vollziehende) Behörde veranlaßte die Übersetzung des an einen Rechtsbeistand gerichteten Briefes des Schubhäftlings, der von der die Schubhaft vollziehenden Behörde an sie übermittelt worden war. Sie hatte Kenntnis davon, daß der Brief an einen Rechtsbeistand adressiert war. In der Entscheidung vom 8.3.1994, G 112/93, hat der Verfassungsgerichtshof eine auf Stichproben reduzierte Überwachung des Briefverkehrs von Schubhäftlinge... mehr lesen...
Rechtssatz: Erläßt der Untersuchungsrichter eines Landesgerichtes einen Hausdurchsuchungsbefehl, so ist das Rechtsmittel dagegen an die Ratskammer des Landesgerichtes zu richten und der Vollzug des Hausdurchsuchungsbefehles der Strafrechtspflege zuzurechnen. Eine Zuständigkeit des Unabhängigen Verwaltungssenates wäre lediglich dann gegeben, wenn die einschreitenden Polizeiorgane den durch den Hausdurchsuchungsbefehl gesteckten Rahmen überschreiten. mehr lesen...
Rechtssatz: Die Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch die Gendarmeriebeamten erfolgte hier in Vollziehung des Finanzstrafgesetzes. Die Gendarmeriebeamten haben den Beschwerdeführer, der (offensichtlich) im Verdacht eines Finanzvergehens stand, aufgrund des § 85 Abs. 3 Finanzstrafgesetz angehalten. Diese Anhaltung (einschließlich der sie begleitenden Maßnahmen: Waffengebrauch, Personendurchsuchung sowie Identitätsfeststellung) ist nach dem Ergebnis des Ermittlu... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem Privatbeteiligten steht im Sinne des § 57 Abs 2 VStG ein Rechtsmittel gegen die (bescheidmäßige) Entscheidung über seine privatrechtlichen Ansprüche auch dann nicht zu, wenn diese Entscheidung in Verkennung der Rechtslage nicht in einem Straferkenntnis, sondern in einem eigenen Bescheid getroffen wurde. Eine Zuständigkeit der Unabhängigen Verwaltungssenate zur Entscheidung über eine solche Berufung ergibt sich weder aus den §§ 51 Abs 1 und 56 Abs 3 VStG, noch aus § 67 a Abs... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Verwaltungsübertretung liegt nach § 99 Abs. 3 lit. a iVm § 76 Abs. 8 StVO an sich vor - und ein Festnahmegrund gemäß § 35 Z. 1 VStG ist daher grundsätzlich gegeben -, wenn ein Fußgänger auf die Fahrbahn tritt, um ein Taxi heranzuwinken und sich nach Beanstandung durch ein Straßenaufsichtsorgan nicht auszuweisen vermag. Art. 3 MRK bzw. Art. 1 Abs. 4 PersFrSchG bilden für die Vollzugsorgane unmittelbar anwendbares Recht. Anwendung des sog. "Transportgriffes", also Zurückbieg... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Abschiebung stellt lediglich die Vollstreckung des dieser zugrundeliegenden Aufenthaltsverbotsbescheides dar und ist daher nicht gesondert mit Maßnahmenbeschwerde anfechtbar. Anderes würde nur gelten, wenn einer Beschwerde gegen den letztinstanzlichen negativen Asylbescheid vom Verwaltungsgerichtshof die aufschiebende Wirkung zuerkannt wird und diese eine vorläufige Aufenthaltsberechtigung nach dem Asylgesetz nach sich zieht, weil damit die Vollstreckbarkeit des Aufenthalt... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird ein Hilfsorgan über einen konkreten Auftrag hin tätig, so ist dessen Einschreiten stets jener Behörde zuzurechnen, die den Auftrag erteilt hat. Besteht die Möglichkeit einer telefonischen Kontaktnahme mit einem Journalrichter, so ist eine Verhaftung ohne richterlichen Haftbefehl - und damit aus eigenem Einschreiten der Behörde bzw. der Hilfsorgane - unzulässig. Überdies ist auch bei einer bloß theoretischen Möglichkeit der Beeinträchtigung der Wahrheitsfindung der Haftgrun... mehr lesen...
Beachte VfSlg 9836, 10 018, 12 342 Rechtssatz: Für den vorliegenden Fall bedeutet dies, daß die vorläufige Festnahme eines des Vergehens nach § 270 StGB verdächtigen Täters nur in den im § 175 Abs. 1 Z. 2 und 3 StPO erwähnten Fällen hätte erfolgen dürfen. § 175 Abs. 1 Z. 2 StPO legt - wie oben erwähnt - die Fluchtgefahr, § 175 Abs. 1 Z. 3 StPO die Verdunkelungsgefahr als Haftgrund fest. Beide Haftgründe kamen bei dem hier zu beurteilenden Sachverhalt nicht in Betracht. Demgegenüber s... mehr lesen...
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall stützte das einschreitende Zollwacheorgan die bekämpften Maßnahmen - die Festnahme und die dieser unmittelbar folgende Fesselung - ausdrücklich darauf, daß sich der Beschwerdeführer der Begehung des Vergehens nach § 270 StGB ("Tätlicher Angriff auf einen Beamten") schuldig gemacht hätte. Dies wird auch durch die an das Bezirksgericht Bregenz erstattete Anzeige vom 22.9.1992 belegt. Auszuschließen ist demnach, daß die Festnahme des Beschwerdeführers aus dem ... mehr lesen...
Rechtssatz: Schreiten Zollorgane aufgrund des Übertragungsgesetzes in Vollziehung übertragener Aufgaben ein, so handeln sie insofern, wie sich aus § 6 Abs. 1 dieses Gesetzes ergibt, als Hilfsorgane der zuständigen Sicherheitsbehörde. Bei der aus Anlaß der Einreise des Beschwerdeführers in das Bundesgebiet vorgenommenen Festnahme handelte es sich um ein solches Einschreiten (vgl. § 2 Abs. 2 lit.a des Übertragungsgesetzes). Die Maßnahmen standen in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit d... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Vorführung einer Person als Folge eines ordnungsgemäß ergangenen Ladungsbescheides ist eine selbständig anfechtbare Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt. Ladungsbescheid und zwangsweise Vorführung auch bei Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht rechtswidrig, wenn die Behörde ein persönliches Erscheinen des Beschwerdeführers für erforderlich erachtet hat. Abweisung. mehr lesen...
Rechtssatz: Die Festnahme und Anhaltung aufgrund eines Schubhaftbescheides sowie die daran anschließende Abschiebung sind als bloße, nicht selbständig mit einer Maßnahmenbeschwerde bekämpfbare Vollstreckungsakte in vollziehung des Schubhaftbescheides zu qualifizieren. Anderes gilt hingegen für das im Zuge der Abschiebung vorgenommene Anlegen von Handfesseln, weil sich eine derartige Maßnahme nicht als eine unbedingt notwendige Folge des vorangegangenen Schubhaftbeschiedes darstellt; derart... mehr lesen...
Rechtssatz: Unter einem Akt unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt sind Vollzugsakte von Verwaltungsbehörden ohne bescheidmäßige Deckung zu verstehen. Diese Akte (auch Akte des sofortigen Polizeizwanges, faktische Amtshandlungen oder verfahrensfreie Verwaltungsakte genannt) sind durch eine weitgehende Formfreiheit gekennzeichnet (zB Festnahme, Beschlagnahme, Abnahme der Lenkerberechtigung usw) und werden in der Regel nicht nach Durchführung eines Verwaltungsverfahrens im technischen Sinn ... mehr lesen...
Rechtssatz: Darüber hinaus steht fest, daß sich der Beschwerdeführer im Zeitpunkt der bekämpften Amtshandlung in Schubhaft befand und die Bezirkshauptmannschaft F dessen Abschiebung in die Wege leitete. Zu deren Durchführung ist das Vorliegen des Reisepasses eines Abzuschiebenden erforderlich, da der Staat, welcher den Ausländer rücknimmt, von jenem Staat, der die Abschiebung vornehmen will, ein bestimmtes gesichertes Maß an personenbezogenen Daten verlangt (vgl. auch § 48 Abs. 4 FrG). Der... mehr lesen...
Rechtssatz: Vollstreckungshandlungen, die ohne vorangegangenes Verfahren oder vor Erlassung einer Vollstreckungsverfügung gesetzt werden, stellen bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen eine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dar. Keine Befehls- und Zwangsgewalt, wenn der Beschwerdefüher bloß darauf aufmerksam gemacht wurde, daß es sich bei der weiteren konsenslosen Bauführung um ein strafbares Verhalten handle, das bei Fortsetzung zu seiner Festna... mehr lesen...
Rechtssatz: Ungültigerklärung einer behördlichen Eintragung im Reisepaß durch Durchstreichen der eingeklebten Sichtvermerksvignette stellt keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, sondern die Erlassung eines negativen Bescheides dar, die nicht im Wege einer Maßnahmenbeschwerde, sondern durch Berufung bekämpfbar ist. Zurückweisung. mehr lesen...