Ungültigerklärung einer behördlichen Eintragung im Reisepaß durch Durchstreichen der eingeklebten Sichtvermerksvignette stellt keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, sondern die Erlassung eines negativen Bescheides dar, die nicht im Wege einer Maßnahmenbeschwerde, sondern durch Berufung bekämpfbar ist. Zurückweisung.