I. Mit der offensichtlich auf §67a Abs1 Z2 AVG gestützten Beschwerde behauptet der Beschwerdeführer, durch einen Schußwaffengebrauch zur Erzwingung einer Verkehrskontrolle, der er sich schließlich durch Weiterfahrt deshalb entzogen habe, weil er die einschreitenden Beamten für alkoholisiert oder sonstwie beeinträchtigt gehalten habe, sowie durch den Schußwaffengebrauch bei der anschließenden Verfolgungsfahrt einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung unterworfen gewesen zu sein. D... mehr lesen...
Begründung: I. Beschwerdevorbringen Der gesetzliche Vertreter der Beschwerdeführerin brachte am 15.9.1992 mittels Telefax eine mit gleichen Tag datierte Eingabe folgenden Inhaltes ein: "Maßnahmenbeschwerde An den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien Zu den Beschwerdesachen J, Be und Ba B hat der Direktor der Höheren Internatsschule des Bundes in G, Dr R U, dem Beschwerdeführer am heutigen Tage, 15.9.1992, dem Anreisetag ins Internat, die gleichfalls heute im Bundesministerium für Unterricht ... mehr lesen...
Rechtssatz: Durch das nicht unmittelbar gegenüber der Beschwerdeführerin gesetzte Handeln wurde ihr gegenüber weder physischer Zwang ausgeübt noch angedroht. Schlagworte Schule; Schulunterricht; Internat; Gebühren; Ausschluß; Konvention zum Recht des Kindes mehr lesen...
Rechtssatz: Ein (uneingeschränktes) Recht auf den Besuch einer bestimmten Schule kennt die österreichische Rechtsordnung nicht. Ein Rechtsanspruch auf Besuch einer gebührenpflichtigen Schule ohne Leistung der Gebühren besteht nicht. Schlagworte Schule; Schulunterricht; Internat; Gebühren; Ausschluß; Konvention zum Recht des Kindes mehr lesen...
Rechtssatz: Der gesetzliche Vertreter der Beschwerdeführerin hat vom Schuldirektor von der (in der Beschwerde nicht näher bezeichneten) Maßnahme erfahren. Schlagworte Schule; Schulunterricht; Internat; Gebühren; Ausschluß; Konvention zum Recht des Kindes mehr lesen...
Rechtssatz: Da nur faktische Amtshandlungen individuell normativen Inhaltes, die ihrer Natur nach durch ein Rechtsmittel im Verwaltungsvefahren nicht bekämpft werden können, der Rechtsweg der Anfechtung zum Unabhängigen Verwaltungsenat offen steht, ist eine erhobene Beschwerde gegen einen formellen Bescheid - vorliegend Ablehnung der aufschiebenden Wirkung - der im Rahmen des Verwaltungsverfahrens mit einem ordentlichen Rechtsmittel angefochten werden kann, zurückzuweisen. mehr lesen...
Begründung: I. Beschwerdevorbringen Abgesehen von der mit 5.9.1992 datierten Beschwerde langten auch Ergänzungsschreiben vom 7.9.1992 und 8.9.1992 beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien ein. Der gesetzliche Vertreter der Beschwerdeführerin bringt hierbei im wesentlichen vor, durch das in Ablichtung beigeschlossene Schreiben des Direktors der Höheren Internatsschule des Bundes (Bundeserziehungsanstalt) G vom 7.8.1992, Zl 1066/92/U/ME, am 10.8.1992 erfahren zu haben, daß seitens des Bundesm... mehr lesen...
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall wird weder durch das Schreiben des Direktors der Höheren Internatsschule des Bundes G vom 7.8.1992, Zahl 1066/92/U/ME, noch durch die in diesem Schreiben enthaltene telefonische Mitteilung des Leiters der Abteilung I/III des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst für sich allein betrachtet die von der Beschwerdeführerin bzw von ihrem gesetzlichen Vertreter behauptete faktische Auswirkung, nämlich der Schulausschluß der Beschwerdeführerin, erzielt. Eine... mehr lesen...
Rechtssatz: Besteht der begründete Verdacht einer strafbare Handlung haben die Sicherheitsbehörden allen Verbrechen und Vergehen, soferne sie nicht bloß auf Begehren eines Beteiligten untersucht werden, nachzuforschen und wenn das unverzügliche Einschreiten des Untersuchungsrichters nicht erwirkt werden kann, die keinen Aufschub gestattenden vorbereitenden Anordnungen zu treffen, die zur Aufklärung der Sache dienen oder die Beseitigung der Spuren der strafbaren Handlung oder Flucht des Tät... mehr lesen...
Begründung: I. Beschwerdevorbringen Der Beschwerdeführer brachte in seiner Beschwerde vom 20.5.1992 wörtlich folgendes vor: "Die Großbetriebsprüfung Wien als - vorgebliche - Abgabenbehörde hat zur Steuernummer GrBp-348/1988 beim Einschreiter eine abgabenbehördliche Überprüfung durchgeführt. Rechtsgrundlage dieser Betriebsprüfung ist - der Angabe der Großbetriebsprüfung zur Folge - der gemäß §197 Finanzstrafgesetz dem Finanzamt als Finanzstrafbehörde erster Instanz erteilte Auftrag (Beschlu... mehr lesen...
Rechtssatz: Die "Großbetriebsprüfung Wien" ist keine Abgabenbehörde und kann daher keine hoheitlichen Befugnisse im eigenen Namen ausüben. Es handelt sich vielmehr um eine organisatorische Einheit im Bereich der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland, die Betriebsprüfungen bei Großbetrieben im Auftrag und im Namen des jeweils sachlich und örtlich zuständigen Finanzamtes tätigt. Somit sind die in Beschwerde gezogenen Handlungen keineswegs einer rechtlich nicht exist... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß Art8 MRK iVm §28 Abs3 FMG konnte daher die Sicherheitsbehörde eine Hausdurchsuchung in der Wohnung der Beschwerdeführerin anordnen, da die Beschwerdeführerin dringend einer Verwaltungsübertretung gemäß §26 FMG verdächtig war und weitere derartige Verwaltungsübertretungen verhindert werden sollten. Schlagworte Festnahme; Schutz der persönlichen Freiheit; Hausdurchsuchung; Hausrecht; Funksendeanlage; Ausstrahlung nicht genehmigter Sendungen; Wohnung; Fernmeldeanlage; M... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Durchführung einer Hausdurchsuchung im Zuge eines Verwaltungsverfahrens bedarf keines richterlichen Befehls, kommt aber nur dann in Betracht, wenn dies durch ein Gesetz bestimmt ist. §28 Abs3 FMG ist - entgegen dem Vorbringen des Rechtsvertreters der Beschwerdeführerin - ein derartiges Gesetz (vgl Erkenntnis des VfGH vom 22.9.1983, B 7/81). Schlagworte Festnahme; Schutz der persönlichen Freiheit; Hausdurchsuchung; Hausrecht; Funksendeanlage; Ausstrahlung nicht genehmig... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Organe der Bundespolizeidirektion Wien haben nach Auffassung des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien weder eine Festnahme der Beschwerdeführerin beabsichtigt noch faktisch Handlungen gesetzt, die eine derartige Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Beschwerdeführerin zum Ziel hatten, welche einer Festnahme gleichzuhalten gewesen wäre. Somit fehlte ein tauglicher Beschwerdegegenstand und war die Beschwerde als unzulässig zurückzuweisen. Schlagworte Festnahme; Schutz ... mehr lesen...
Rechtssatz: Da im vorliegenden Fall in der Wohnung der Beschwerdeführerin nach technischen Gerätschaften einer Sendeanlage (zB in den Laden des Schreibtisches) gesucht wurde, lag eine Hausdurchsuchung im Sinne des §9 StGG vor. Schlagworte Festnahme; Schutz der persönlichen Freiheit; Hausdurchsuchung; Hausrecht; Funksendeanlage; Ausstrahlung nicht genehmigter Sendungen; Wohnung; Fernmeldeanlage; Meinungsäußerungsfreiheit mehr lesen...
Rechtssatz: Die Bestimmungen des §26 Abs1 FMG, wonach unter anderem die unbefugte Errichtung, Änderung oder Betreibung einer Fernmeldeanlage eine Verwaltungsübertretung bildet und strafbar ist, verfolgen die Interessen der öffentlichen Sicherheit und der Aufrechterhaltung der Ordnung. §26 Abs1 FMG ist daher nach Auffassung des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien dem Art10 Abs1 und 2 MRK vereinbar und keineswegs verfassungswidrig. Schlagworte Festnahme; Schutz der persönlichen Freihei... mehr lesen...
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall war §52 Abs1 VwGG zu beachten, wonach dann, wenn von einem Beschwerdeführer in einer Beschwerde mehrere Verwaltungsakte angefochten werden, die Frage des Aufwandersatzes so zu beurteilen ist, wie wenn jeder der Verwaltungsakte in einer gesonderten Beschwerde angefochten worden wäre. Außerdem war im gegenständlichen Fall auf §51 VwGG Bedacht zu nehmen, wonach in Fällen, in denen die Beschwerde erst nach der Einleitung des Vorverfahrens zurückgewiesen wurde, ... mehr lesen...
Begründung: I. Beschwerdevorbringen Der Beschwerdeführer brachte in seiner Beschwerde vom 23.12.1991 folgendes vor: "Die Großbetriebsprüfung Wien als - vorgebliche - Abgabenbehörde hat zur Steuernummer 840/1612 des Finanzamtes für den ersten Bezirk in Wien beim Einschreiter eine abgabebehördliche Prüfung gemäß §§147ff BAO durchgeführt, den Einschreiter, seinen Rechtsvertreter Dr Alfred K und seine Steuerberater Dr Peter S und Dkfm Günter S zu der gemäß §149 BAO für den 19.11.1991 anberaumt... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer behauptet in seiner Beschwerde, in seinem Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter (Art83 Abs2 B-VG) verletzt worden zu sein. Ein derartiges Recht steht aber einer Person - wie der Name schon sagt - nur in einem Verfahren zu. Die Ausübung einer unmittelbaren verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt setzt aber geradezu voraus, daß es zu keinem Verfahren gekommen ist. Schlagworte Großbetriebsprüfung Wien, Betriebsprüfungen organisato... mehr lesen...
Rechtssatz: Die "Großbetriebsprüfung Wien" ist keine Abgabenbehörde und kann daher keine hoheitlichen Befugnisse im eigenen Namen ausüben. Es handelt sich vielmehr um eine organisatorische Einheit im Bereich der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland, die Betriebsprüfungen bei Großbetrieben im Auftrag und im Namen des jeweils sachlich und örtlich zuständigen Finanzamtes tätigt. Die Behauptung, daß im gegenständlichen Abgabenverfahren eine unzuständige Behörde einge... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Bestimmungen des Art129a Abs1 Z2 B-VG sowie §67a Abs1 Z2 AVG sind nicht so zu verstehen, daß ausschließlich den unabhängigen Verwaltungssenaten eine Zuständigkeit zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zukommt. Vielmehr kann der Bundesverfassungsgesetzgeber (vgl Art6 Abs1 PersFrG) bestimmen, daß auch andere Behörden (etwa die ordentlichen Gerichte oder andere, allenfalls noch einzurichtende "Tri... mehr lesen...
Rechtssatz: Keine Rechtswidrigkeit der Verhängung der Schubhaft, wenn der Beschwerdeführer keine finanziellen Mittel zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes und keinen ordentlichen Wohnsitz nachzuweisen vermag sowie strafgerichtliche und grenzkontroll- und fremdenpolizeirechtliche Vorschriften übertreten hat. Der Umstand der Erfüllung der Voraussetzungen für eine Aufnahme in die Bundesbetreuung kann auch im Falle einer entsprechenden Antragstellung nicht als Lösung der Finanz- und Wohnsit... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VfSlg 11638/1988; VfSlg 6240/1970; VwSen-400015 v. 3.5.1991; VwSen-400017 v. 17.5.1991; VwSen-400041 v. 23.7.1991 Rechtssatz: Keine Verletzung des Rechtes auf Parteiengehör, wenn dem Beschwerdeführer im Mandatsverfahren vor Erlassung des Bescheides keine Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt wurde. Keine Verletzung in verfassungsmäßig gewährleisteten Rechten, wenn sich die Behörde erkennbar bemüht hat, den Beschwerdeführer ehestmöglich im Beisein eines Dolmetsc... mehr lesen...
Beachte Hinweis auf VfSlg. 8642 Rechtssatz: Wenn davon auszugehen ist, daß eine "Hausdurchsuchung" im Sinne des §1 HausrechtsG nicht stattgefunden hat, dann fehlt dieser diesbezüglichen Beschwerde ein tauglicher Beschwerdegegenstand gemäß §67a Abs1 Z2 AVG. Schlagworte Hausdurchsuchung, Zulässigkeit einer Beschwerde mehr lesen...
Rechtssatz: Die Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt setzt begriffsnotwendig ein positives Tun der die Zwangsgewalt gebrauchenden Behörde einer bestimmten Person gegenüber voraus und liegt nur vor, wenn es keines zwischengeschalteten weiteren Handelns mehr bedarf, um den behördlich gewollten Zustand herzustellen. Das Beseitigen konsenslos aufgestellter Werbetafeln ist eine solche Maßnahme, durch welche der behördlich angestrebte Zustand hergestellt wird. Nach dem Willen des Gesetzgebers ist... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Festnahme und Anhaltung eines Fremden muß sich bis zur Ausfolgung des Bescheides, mit dem die Schubhaft verhängt wird, auf einen gesetzlichen Festnahmegrund stützen. Erfolgt eine Einreise über die grüne Grenze ohne Reisedokumente und österreichischem Sichtvermerk mit anschließendem Aufenthalt im Bundesgebiet, rechtfertigt dies den begründeten Verdacht des Vorliegens von Verwaltungsübertretungen nach dem Grenzkontroll-, Fremdenpolizei- und Paßgesetz. Als Rechtsgrundlagen... mehr lesen...
Begründung: Zunächst ist festzuhalten, daß sich die Beschwerde gemäß dem Wortlaut des Schriftsatzes, mit dem sie eingebracht wurde, sowohl auf §67a Abs1 Z2 AVG als auch auf §5a FrPG stützt (vgl S1, unten, S2 unter der Überschrift "Beschwerde" und S6), ohne daß aber darin differenziert wurde, ob und welche der aufgezählten Beschwerdepunkte seitens der Beschwerdeführerin als Ausübung der unmittelbaren verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt qualifiziert und durch eine Beschwerde ge... mehr lesen...
Rechtssatz: Amtssprache ist in Österreich die deutsche Sprache. Bescheide österreichischer Behörden sind daher in dieser Sprache zu erlassen. Schlagworte Festnahme; Anhaltung; Schubhaft; zwangsweise Verbringung in ein Flugzeug; Sprengel; Amtssprache mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß dem Beschwerdevorbringen wurde der Schubhaftbescheid der Beschwerdeführerin am 20.9.1991 um 03.07 Uhr zugestellt. Ab diesem Zeitpunkt lag jedenfalls keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt vor, unabhängig davon, ob nun die Beschwerdeführerin den Inhalt dieses Bescheides verstehen konnte oder nicht. Schlagworte Festnahme; Anhaltung; Schubhaft; zwangsweise Verbringung in ein Flugzeug; Sprengel; Amtssprache mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß §67c Abs1 AVG sind Beschwerden nach §67a Abs1 Z2 AVG, also Beschwerden, mit denen eine Person behauptet, durch die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in ihren Rechten verletzt zu sein, bei dem unabhängigen Verwaltungssenat einzubringen, in dessen Sprengel der angefochtene Verwaltungsakt gesetzt wurde. Unter dem "Sprengel" eines unabhängigen Verwaltungssenates ist das jeweilige Bundesland zu verstehen, für welches der unabhängige Verw... mehr lesen...