Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.11.2024
§ 67a AVG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 67a AVG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 67a AVG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 67a AVG