RS UVS Kärnten 1995/03/06 KUVS-1590/11/94

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Veröffentlicht am 06.03.1995
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Rechtssatz

Gegenstand des Beschwerdeverfahrens wegen Rechtmäßigkeit der Vorgangsweise eines Zollwacheorganes bei der Grenzkontrolle ist es nicht, die im Zuge einer Amtshandlung eines Zollwacheorganes an dem Grenzübergang sich ergebende Frage, ob eine Verordnung einer Bezirkshauptmannschaft bzw die am Fahrbahnrand von der Straßenverwaltung aufgestellten Vorschriftszeichen samt Zusatztafeln auf deren Richtigkeit zu überprüfen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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