I. Mit der auf §67a Abs1 Ziff2 AVG gestützten Beschwerde behauptet die Beschwerdeführerin eine Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf persönliche Freiheit ("Art8 StGG und Art5 MRK") und bringt im wesentlichen vor, am 9.2.1991 um 04.15 Uhr in Ausübung ihrer Tätigkeit als selbstständiges Fotomodell bei einer Intervention eines Beamten der Bezirkshauptmannschaft xx unter Assistenzleistung der örtlichen Gendarmerie in xx im Haus xx wegen angeblichen Verstoßes gegen ... mehr lesen...
Rechtssatz: Zur Bearbeitung des direkt gestellten Antrages auf "Veranlassung der Prüfung der Geräuschbelästigung in der Wohnung des Einschreiters und zwar bei Nacht und bei jener Heizmotorik etc, die im Hochwinter gegeben ist, selbstverständlich bei geschlossenen Apparaturen und geschlossenem Heizofen und ohne umstellen durch irgendwelche Personen, mit Gelegenheit zur Beiwohnung bei Ablesung der dB-Werte. Irgendwelche Weisungen an die Heizwartung, den Umlaufpumpenmotor nicht einzuschalten ... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn eine Atemalkoholmessung mittels Alkomaten aus medizinischen Gründen nicht stattfindet, vielmehr eine klinische Untersuchung durch einen Arzt, diese jedoch deshalb nicht mit einer Blutabnahme endet, weil der Betroffene den Arzt nunmehr nachträglich plötzlich als befangen ablehnt, weitere Versuche der Beamten, einen anderen Arzt zur Blutabnahme zu bekommen scheitern und die amtshandelnden Beamten dann den Betroffenen auffordern, die Räume des Gendarmeriepostens zu verlassen,... mehr lesen...
Begründung: Die Bewilligung von Verfahrenshilfe ist nur in jenen Verfahren möglich, in denen die anzuwendenden Gesetze dieses Rechtsinstitut ausdrücklich vorsehen. Der Beschwerdeführer hat den Antrag auf Verfahrenshilfe vom 22.7.1991 gleichzeitig mit einer Beschwerde gemäß Art129a Abs1 Z2 B-VG iVm §67a Abs1 Z2 AVG eingebracht, und es besteht kein Zweifel, daß sich der Verfahrenshilfeantrag auf dieses Verfahren bezieht. In Verfahren nach Art 129a Abs1 Z2 B-VG (Beschwerden wegen Ausübung unm... mehr lesen...
Begründung: Die Beschwerdeführerin führt in ihrer Beschwerde aus, sie sei vom 28.4.1991 bis zum 11.5.1991 im Psychiatrischen Krankenhaus der Stadt Wien, Baumgartner Höhe, zwangsweise angehalten worden. Es liege daher eine "Unterbringung" im Sinne des § 2 des Unterbringungsgesetzes, BGBl Nr 155/1990 (UbG), vor. Auf die Frage, ob es sich hiebei um eine Unterbringung auf Verlangen (§ 4 UbG) gehandelt hat - was nach dem Beschwerdevorbringen offenbar die sowohl von der ärztlichen Leiterin der A... mehr lesen...
Begründung: I.1. In seiner Beschwerde beantragte der Beschwerdeführer, seine am 16.4.1991 in der Zeit von ca 9.15 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr durch Organe der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich erfolgte "Abgabe in den Arrest" nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung für rechtswidrig zu erklären und ihm die Verfahrenskosten zuzusprechen. Im wesentlichen führt er aus, er sei für 16.4.1991 telefonisch zur Sicherheitsdirektion vorg... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Dienstanweisung - auch wenn sie den Aufgabenbereich eines Beamten wesentlich ändert - stellt keine Maßnahme unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dar. Schlagworte Dienstanweisung, Befehls- und Zwangsgewalt mehr lesen...
Begründung: I. 1. In seiner auf § 67c AVG gestützten Beschwerde beantragt der Beschwerdeführer, daß die Rückbehaltung von mehreren näher bezeichneten Fahrnissen durch die belangte Behörde in der Zeit vom 6.4.1991 bis 13.5.1991 für rechtswidrig erklärt werde. Im wesentlichen führt er aus, daß am 3.4.1991 Organe der belangten Behörde in seiner Wohnung unter Berufung auf § 141 StPO wegen Gefahr im Verzug ohne Vorweis eines richterlichen Hausdurchsuchungsbefehles eine Reihe von Antiquitäten si... mehr lesen...
Begründung: 1. In seiner auf § 67a Abs 1 Z 2 AVG gestützten Beschwerde bringt der Beschwerdeführer vor, er stehe in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und habe eine Reiserechnung für den Monat April 1991 im Dienstweg rechtzeitig eingereicht. Gemäß § 37 Abs 1 Reisegebührenvorschrift 1955 habe der Amtsvorstand die Reiserechnung einzusehen und auf ihr zu vermerken, ob ein amtlicher Auftrag für die Dienstreise vorgelegen und die Bestimmungen der RGV eingehalten worden seien... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VfSlg 8038/1977; VfGH vom 11.6.1990, B 947 und 1006/89; VwSen-400015 vom 3.5.1991; VwSen-400017 vom 17.5.1991; VwSen-400020 vom 27.5.1991; VwSen-400026 vom 13.6.1991; gleichlautend VwSen-400028 vom 25.6.1991. Rechtssatz: Schubhaftbeschwerde: Voraussetzung Schubhaftbescheid. Zuständigkeitsabgrenzung zwischen dem Unabhängigen Verwaltungssenat und der Sicherheitsdirektion: Bloß inhaltliche Kontrolle des Vollzuges des Bescheides durch UVS - formelle Elimination durch ... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einem von einem Richter erlassenen Vorführungsbefehl zum Strafantritt handelt es sich um keinen Verwaltungsstrafbescheid der beim unabhängigen Verwaltungssenat angefochten werden kann. Dies auch deshalb nicht, weil es zu keinem Abspruch in einer bestimmten Verwaltungsangelegenheit gekommen ist. mehr lesen...
Rechtssatz: Angesichts des Bestehens eines Rechtshilfevertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland (Vertrag über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen, BGBl Nr 526/1990) kann nicht von vornherein von einer wesentlichen Erschwerung der Strafverfolgung bei in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaften Personen ausgegangen werden. Liegen nicht zusätzliche Erschwerungsgründe vor, so ist die Einhebung einer vorläufigen Sicherheitsleistung gemäß §37a Abs2 Z2 ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Kosten der Beschwerdeschrift (hier: Schriftsatz mit einer Beilage) können dem obsiegenden Beschwerdeführer nur hinsichtlich einer 1-fachen Ausfertigung zugesprochen werden da im Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat im Gegensatz zum Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof Eingabe und etwaige Beilagen nur in 1-facher Ausfertigung vorzulegen sind. Schlagworte Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; Kosten mehr lesen...
Begründung: I.1. In ihrer Beschwerde vom 21.1.1991 bringt die Beschwerdeführerin im wesentlichen vor, sie sei am 10.12.1990 um 18.15 Uhr oder 19.15 Uhr in dem von ihr betriebenen Cafe "M", von Organen der Bundespolizeidirektion Wien, Sicherheitsbüro, festgenommen worden, wobei als Haftgrund angegeben worden sei, die Beschwerdeführerin wüßte über Faustfeuerwaffen aus einem Einbruchsdiebstahl sowie über Pelzmäntel und Uhren Bescheid, deren Herkunft bedenklich sei. Es hätte daher angeblich de... mehr lesen...
Begründung: Vorerst wird darauf hingewiesen, daß beide Parteien auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung verzichteten und der Unabhängige Verwaltungssenat Wien die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung auch nicht für erforderlich hielt, da sich die im Akt befindlichen Angaben des Beschwerdeführers in allen wesentlichen Punkten mit jenen der belangten Behörde in der Anzeige decken. Der Beschwerdeführer brachte in seiner Beschwerde folgendes vor (Blatt 4): "Es ist richtig, daß ich ... mehr lesen...
Begründung: I. Mit der vorliegenden, auf "Art 67 AVG" gestützten Beschwerde beantragt der Beschwerdeführer - Inhaber einer Fahrschule - folgende von ihm vorgelegte und als "Anweisungen" bezeichnete Schriftstücke für rechtswidrig zu erklären: 1. Das Schreiben der Magistratsabteilung 70 vom 26.2.1991, Zl MA 70-6/895/90, adressiert an ihn als Inhaber der Fahrschule C; dieses hat folgenden Wortlaut: "Sehr geehrte gnädige Frau! Sehr geehrter Herr! Aus gegebenem Anlaß und um Unregelmäßigkeiten ... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VfGH vom 16.6.1990, B 947 und 1006/89. Rechtssatz: Schubhaftbeschwerde: Voraussetzung Schubhaftbescheid. Zuständigkeitsabgrenzung zwischen dem unabhängigen Verwaltungssenat und der Sicherheitsdirektion. Keine Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf persönliche Freiheit, wenn zur Sicherung der Abschiebung kein gelinderes Mittel zur Verfügung steht. Asylantrag hindert nur die Vollstreckbarkeit eines Aufenthaltsverbotes, nicht die Erlassung u... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VfGH v. 11.6.1990, B 947 u. 1006/89 Rechtssatz: Schubhaftbeschwerde: Voraussetzung Schubhaftbescheid. Zuständigkeitsabgrenzung zwischen dem Unabhängigen Verwaltungssenat und der Sicherheitsdirektion. Keine Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf persönliche Freiheit, wenn zur Sicherung der Abschiebung kein gelinderes Mittel zur Verfügung steht. Asylantrag hindert nur die Vollstreckbarkeit eines Aufenthaltsverbotes, nicht die Erlassung und ... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VfGH vom 11.6.1990, B 947 und 1006/89 Rechtssatz: Schubhaftbeschwerde: Voraussetzung Schubhaftbescheid. Zuständigkeitsabgrenzung zwischen dem unabhängigen Verwaltungssenat und der Sicherheitsdirektion. Keine Verletzung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtes auf persönliche Freiheit, wenn zur Sicherung der Abschiebung kein gelinderes Mittel zur Verfügung steht. Asylantrag hemmt nur die Vollstreckbarkeit eines Aufenthaltsverbotes, nicht die Erlassung und V... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Rechtsbehelf nach § 5a Fremdenpolizeigesetz richtet sich, wie sich schon aus dem Wortlaut ergibt ("Wer in Schubhaft genommen oder angehalten wird ..."), nur gegen eine Schubhaft, die - wie aus der Judikatur des VfGH (B 1276,1277/87, 3.10.1988) folgt - stets bescheidmäßig zu verhängen ist. Eine Festnehmung oder Anhaltung vor Erlassung des Schubhaftbescheides (wenn auch zu gleichen Zwecken) bildet hingegen nach der Rechtsprechung des VfGH die Ausübung unmittelbarer verwaltung... mehr lesen...