Rechtssatz: Gemäß Art.129a Abs.1 Z2 B-VG iVm § 67a Abs.1 Z2 AVG erkennen die unabhängigen Verwaltungssenate nach Erschöpfung des administrativen Instanzenzuges über Beschwerden von Personen, die behaupten, durch die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in ihren Rechten verletzt zu sein, ausgenommen in Finanzstrafsachen des Bundes. Zulässiger Anfechtungsgegenstand ist nur ein Akt der unmittelbaren verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt, welcher... mehr lesen...
Rechtssatz: Zulässiger Anfechtungsgegenstand ist nur ein Akt der unmittelbaren verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt, welchem eine rechtsfeststellende oder -erzeugende Wirkung beigemessen werden kann, die sich gegen eine individuell bestimmte Person richtet und sohin einen individuellen normativen Inhalt hat. Es ist daher erforderlich, daß ein verwaltungsbehördlicher Befehl mit unverzüglichem Befolgungsanspruch erteilt wurde, der erforderlichenfalls mit sofortigem Zwang durch u... mehr lesen...
Rechtssatz: Was die Ersichtlichmachung des Aufenthaltsverbotes im Reisepaß des Beschwerdeführers durch die Anbringung dieses Stempelaufdrucks betrifft, vertritt der Verwaltungssenat die Auffassung, daß mit jenem Stempelaufdruck nur das rechtskräftige und durchsetzbare Aufenthaltsverbot beurkundet werden sollte. Es liegt somit keine normative Willensäußerung der Behörde vor. Diese Beurkundung läßt sich auch ohne weiteres vom vorangehenden Verwaltungsakt - der Verhängung des Aufenthaltsverb... mehr lesen...
Begründung: 1. Die auf § 67a AVG gestützte Beschwerde enthält folgende Beschwerdevorbringen: Der Beschwerdeführer (Bf) lenkte am 18.1.1994 gegen 1.00 Uhr einen Leihwagen der Firma H, als ihn Organe der Bundespolizeidirektion Wien in Wien, Straße-M/S-straße zu einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle anhielten. Er stellte hiebei fest, daß er Führerschein und Zulassungsschein nicht vorweisen konnte, sämtliche Dokumente waren in seiner Aktentasche im Hotel R, M, vergessen worden. Er versuchte mitt... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einem in Polizeikreisen bekannten Häftling, der sich ausdrücklich darauf beruft, kann eine Haftzeit von 6 Stunden zur Klärung der Identität als nicht maßhaltend angesehen werden. Schlagworte rechtswidrige Anhaltung mehr lesen...
Begründung: I. In seiner auf § 67a Abs 1 Z 2 AVG gestützten Beschwerde macht der Beschwerdeführer geltend, daß er durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe des Marktamtes für den 17. Bezirk im Zuge einer lebensmittelgesetzlichen Überprüfung (Revision) das Hausrecht, das Eigentumsrecht und auch die Erwerbsfreiheit verletzt worden seien. Aus Anlaß einer Betriebsrevision im Betrieb des Beschwerdeführers am 22.6.1994 sei eine Faschiermaschine (... mehr lesen...
Begründung: Die am 20.2.1995 eingebrachte, auf § 67a Abs 1 Z 2 AVG gestützte Beschwerde richtet sich gegen die zwangsweise Ausführung des Beschwerdeführers (im folgenden: Bf) vor das ägyptische Konsulat in Wien. In der Beschwerde wird dazu ausgeführt: "Am 15.12.1994, 21.45 Uhr wurde der Bf von Organen der belangten Behörde in Schubhaft genommen. Mit Bescheid vom 19.12.1994 wurde der Bf gem § 18 FrG mit Aufenthaltsverbot, befristet auf fünf Jahre, belegt. Am 18.1.1995 wurde der Bf dem ägypt... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach dem festgestellten erwiesenen Sachverhalt bot sich den Sicherheitswachebeamten bei Annäherung und Betreten des Lokals "L V" in der R.-gasse, der Eindruck eines sehr vollen Lokales mit lärmenden und zum Teil enthemmten Gästen, welche zum Großteil amtsbekannt waren und der Suchtgiftszene, den Hooligans, dem Prostituiertenmilieu und dem illegalen Waffenbesitz zuzurechnen waren. Personendurchsuchungen der männlichen Gäste haben das Aufgreifen eines Tränengassprays, also einer ... mehr lesen...
Rechtssatz: Durch die Schaffung der Bestimmungen des SPG im Bereich der Sicherheitspolizei (§ 20 im Zusammenhalt mit § 16 SPG) wird der Anwendungsbereich der StPO dort eingeschränkt, wo ein bestimmter Mensch der strafbaren Handlung verdächtig ist, aber ein gefährlicher Angriff iSd § 16 SPG noch nicht beendet ist, weil das Ende des gefährlichen Angriffs mit der formellen Vollendung der Straftat, also mit der Erfüllung aller Tatbestandsmerkmale nicht unbedingt zusammenfallen muß. Ausschlagge... mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsatz vom 4.9.1995 brachte der Beschwerdeführer durch seinen Vertreter eine Beschwerde gemäß §§ 67a Abs 1 Z 2 ff AVG ein. Begründend führte er aus, er sei am 28.6.1995 festgenommen worden und erst am 23.7.1995 aus der Anhaltung entlassen worden. In dieser Zeit habe er sich ohne entsprechenden Bescheid in Haft befunden, da er lediglich ein Schreiben bekommen habe, daß über ihn gem § 41 FrG iVm § 57 AVG die Schubhaft verhängt werde. Dabei handle es sich nicht um einen B... mehr lesen...
Rechtssatz: Die vorliegende Beschwerde wurde ausdrücklich auf das Sicherheitspolizeigesetz gestützt. Gemäß § 88 Abs.1 des Sicherheitspolizeigesetzes - SPG, erkennen die unabhängigen Verwaltungssenate über Beschwerden von Menschen, die behaupten, durch Ausübung unmittelbarer sicherheitsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Außerdem erkennen die unabhängigen Verwaltungssenate über Beschwerden von Menschen, die behaupten, auf andere Weise durch die B... mehr lesen...
Begründung: 1) Die Bechwerdeführerin brachte - fristgerecht - am 4.11.1994 die verfahrensgegenständliche Beschwerde ein, worin ausgeführt wurde, daß das Fahrzeug an der genannten Tatörtlichkeit abgestellt worden war und von einem Organ der Bundespolizeidirektion Wien (Generalinspektorat der Sicherheitswache) alle vier Reifen beanstandet worden waren, weshalb die Abnahme der Kennzeichen gemäß § 57 Abs 8 KFG vor Ort vorgenommen worden war. Die Beschwerdeführerin weist darauf hin, daß die Rei... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei Nichtvorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für eine Abnahme des behördlichen Kennzeichens liegt für den Fall der Abnahme vor Ort ein rechtswidriger Verwaltungsakt vor, der als Maßnahmenbeschwerde vor dem UVS anfechtbar ist. Verletzung des GR auf Unverletzlichkeit des Eigentums. mehr lesen...
Begründung: Die gegenständliche Beschwerde hat folgenden Inhalt: Die Beschwerdeführerin erhebt fristgerecht gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt BESCHWERDE wegen Verletzung von subjektiven Rechten an den unabhängige Verwaltungssenat für Wien: "1) ANGEFOCHTENER VERWALTUNGSAKT: Eindringen in die Wohnung der Beschwerdeführerin und Niederschlagen der Beschwerdeführerin anläßlich des Einsatzes von Organen der Bundespolizeidirektion Wien am 13.2.1995... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit seiner an den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien gerichteten Beschwerde, eingelangt bei der Behörde am 20.10.1995, beantragt der Beschwerdeführer, seine (amtliche) Abmeldung von seinem Hauptwohnsitz in Wien, S-gasse, Tür N, für rechtswidrig zu erklären und ihm die gemäß § 79a AVG zustehenden Kosten zuzusprechen. Begründend bringt der Beschwerdeführer vor, er sei ungarischer Staatsbürger und vom Beruf selbständiger Handelsvertreter. Er habe eine Wohnung in Wien, S-gasse/T... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Zurückweisung einer Beschwerde kann gem § 67d AVG ohne Anberaumung einer öffentl mündl Verhandlung ergehen. Eine meldebehördlich veranlaßte amtliche Abmeldung ist einer Anfechtung als Maßnahmen-Beschwerde vor dem UVS nicht zugänglich. mehr lesen...
Begründung: I. Zuständigkeit § 67c Abs 1 lautet: "Beschwerden nach § 67a Abs 1 Z 2 sind innerhalb von sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, in dem der Beschwerdeführer von der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Kenntnis erlangt hat, sofern er aber durch sie behindert war, von seinem Beschwerderecht Gebrauch zu machen, ab dem Wegfall dieser Behinderung, bei dem unabhängigen Verwaltungssenat einzubringen, in dessen Sprengel dieser Verwaltungsakt gesetzt wurde."... mehr lesen...
Begründung: I.a. Zuständigkeit § 67c Abs 1 lautet: "Beschwerden nach § 67a Abs 1 Z 2 sind innerhalb von sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, in dem der Beschwerdeführer von der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Kenntnis erlangt hat, sofern er aber durch sie behindert war, von seinem Beschwerderecht Gebrauch zu machen, ab dem Wegfall dieser Behinderung, bei dem unabhängigen Verwaltungssenat einzubringen, in dessen Sprengel dieser Verwaltungsakt gesetzt wurde... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Angelegenheit einer Maßnahmenbeschwerde gem § 67a AVG erheischt bei dauernder Abwesenheit des Bf aufgrund der Wichtigkeit der Sache die gerichtliche Bestellung eines Abwesenheitskurators gem § 11 AVG. mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsatz vom 14.3.1995 brachte der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers eine auf Art 129 a Abs 1 Z 2 B-VG gestützte Beschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien ein. Mit Schriftsatz vom 20.4.1995 erstattete die belangte Behörde, die Bundespolizeidirektion Wien, zu den Beschwerdepunkten eine Gegenschrift, legte die Verwaltungsakten vor und übermittelte ein Kostenverzeichnis hinsichtlich des Schriftsatzaufwandes für die Gegenschrift und des Vorlageaufwandes der Ak... mehr lesen...
Am 2. Juni 1995 langte beim unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol eine Beschwerde der Fa. S GmbH, L, der Fa. T GmbH, I, sowie Ing. H S, I, wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ein, in der ausgeführt wurde wie folgt: "Beschwerde an den Unabhängigen Verwaltungssenat für Tirol und führen diese im einzelnen aus wie folgt: 1) Zum angefochtenen Verwaltungsakt: Die Beschwerdeführer betreiben in der Gemeinde I auf den Grundparzellen Nr. 2531, 2532, 2... mehr lesen...
Begründung: I.a) Zuständigkeit: § 67c Abs 1 AVG lautet: "Beschwerden nach § 67a Abs 1 Z 2 sind innerhalb von sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, in dem der Beschwerdeführer von der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Kenntnis erlangt hat, sofern er aber durch sie behindert war, von seinem Beschwerderecht Gebrauch zu machen, ab dem Wegfall dieser Behinderung, bei dem unabhängigen Verwaltungssenat einzubringen, in dessen Sprengel dieser Verwaltungsakt gesetzt... mehr lesen...
Begründung: I. Beschwerdevorbringen "Gemäß Art 129a B-VG erhebe ich, Univ Doz Dr Wolfgang V, im folgenden kurz Beschwerdeführer, gegen die am 1.8.1995 verfügte Anordnung einer Kontrollmeldung für den 29.8.1995 durch das Arbeitsmarktservice für Akademiker und Führungskräfte, Wien, R-gasse, die Maßnahmenbeschwerde. 1. Beschwerdesachverhalt: Der Beschwerdeführer ist Jurist, steht im 52. Lebensjahr und ist seit 1991 arbeitslos. Seither hat er sich bei allen nur erdenklichen Arbeitgebern (Recht... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Anordnung einer Kontrollmeldung vor dem AMS ist einer Anfechtung als Maßnahmenbeschwerde vor dem UVS nicht zugängig. mehr lesen...
Begründung: I) In der fristgerecht (24.4.1995) eingebrachten Beschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen die am 23.3.1995 um 11.50 Uhr an seiner Wohnadresse "ohne taugliche Grundlage" durchgeführte Hausdurchsuchung durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien, wodurch er in seinem Grundrecht gemäß Art 9 StGG verletzt worden wäre. Das Verfahren würde im Kommissariat 10 zu Kr 375-F/95 geführt, die Hausdurchsuchung stütze sich auf einen mündlich erteilten richterlichen Hausdurchsuchungs... mehr lesen...
Rechtssatz: Akte der Gerichtsbehörden sind der Prüfungskompetenz des UVS entzogen. mehr lesen...
Begründung: I. Der Beschwerdeführer brachte am 1.12.1994 über seine ausgewiesene Vertretung die Beschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien ein, in welcher er im wesentlichen ausführt, daß er im Polizeigefangenenhaus Wien-Ost zur Verfügung der Bezirkshauptmannschaft N Schubhaft sich befunden habe, als am 20.3.1995 gegen 11.00 Uhr Angehörige der Sudanesischen Botschaft zu ihm vorgelassen worden wären. Zu diesem Zeitpunkt war ein Vertreter des Beschwerdeführers, Herr Markus H, anwesen... mehr lesen...
Beachte Eingestellt durch VwGH Rechtssatz: Die Befragung von einem Häftling durch Botschaftsangehörige ist keine Maßnahme unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt. Schlagworte Hausordnung für Schubhaft mehr lesen...
Rechtssatz: Mit Bescheid der BH F vom 25.10.1994 wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für drei Monate vorübergehend entzogen. Dieser Bescheid wurde am 14.11.1994 von der BH F abgefertigt; er erging gleichzeitig nachrichtlich an den GP R mit dem Auftrag, den Führerschein entgegenzunehmen bzw. bei Nichtablieferung denselben einzuziehen. Am 15.11.1994 gegen 18.00 Uhr suchte der Gendarmeriebeamte M den Beschwerdeführer auf. Er zeigte dem Beschwerdeführer die dem Gendarmerieposten ... mehr lesen...
Begründung: 1. In seiner am 21.11.1994 mittels Telefax und nochmals mittels Schriftsatz vom 9.11.1994 perönlich eingebrachten Beschwerde, beantragt der Beschwerdeführer "- festzustellen, daß die Aufforderung die Straßenstelle vor Haus ON 12-14, in Wien, N-gasse, zu verlassen, rechtswidrig war; - eine mündliche Verhandlung anzuberaumen; - festzustellen, daß der Beschwerdeführer durch das Verhalten von Organen der Bundespolizeidirektion Wien in seinen Personenrechten verletzt wurde; - den ... mehr lesen...