Entscheidungen zu § 103 Abs. 2 KFG 1967

Unabhängige Verwaltungssenate

693 Dokumente

Entscheidungen 631-660 von 693

RS UVS Kärnten 1992/10/22 KUVS-1103/1/92

Rechtssatz: Wird der Beschuldigte ordnungsgemäß aufgefordert, den Lenker eines Kraftfahrzeuges, welches sich zu einem bestimmten Zeitraum an einem bestimmten Ort befand, bekanntzugeben, ersucht der Beschuldigte trotzdem die Behörde mit Antwortschreiben um genauere Darstellung des Standortes des Fahrzeuges ohne eine Lenkerauskunft zu erteilen und richtet die Behörde neuerlich ein Lenkerauskunftsbegehren an den Beschuldigten und wird dem Beschuldigten die Nichterfüllung dieses zweiten Auskun... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 22.10.1992

TE UVS Wien 1992/09/25 03/13/2042/92

Begründung: Die Berufung hat folgenden Wortlaut: "Geltend gemacht werden die Berufungsgründe der unrichtigen rechtlichen Beurteilung sowie der unvollständigen Sachverhaltsfeststellung. Nachdem die Behörde erster Instanz das Grunddelikt (Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit) noch mit S 2.000,-- bestrafen wollte, verhängte sie in der Strafverfügung bereits eine Strafe von S 3.000,-- und nach erfolgtem Einspruch dann im Straferkenntnis nunmehr S 5.000,--. Die Behörde erster Instanz hat in Un... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 25.09.1992

RS UVS Wien 1992/09/25 02/13/2042/92

Rechtssatz: Wer eine freiwillige Willenshandlung (hier: Anmeldung bzw Aufrechterhaltung der Anmeldung eines KFZ und der dadurch ausgelösten Übernahme der Pflichten der Zulassungsbesitzerin) im Bewußtsein vornimmt bzw aufrechterhält, die damit verbundenen Pflichten aus Krankheitsgründen nicht einhalten zu können, bezweckt zwar nicht unmittelbar den tatbildmäßigen Erfolg, weiß aber, daß der mit Strafe bedrohte Erfolg (hier: Nichterfüllung der Auskunftspflichten der Zulassungsbesitzerin gemäß... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 25.09.1992

TE UVS Wien 1992/09/10 03/15/1027/92

Begründung: Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, es als Zulassungsbesitzer des dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen zu haben, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 24.9.1991, zugestellt am 10.10.1991, innerhalb der Frist von zwei Wochen Auskunft zu erteilen, wer dieses Kraftfahrzeug am 27.7.1991 um 09.02 Uhr in Wien 23, Laxenburger Straße 347 Richtung Stadt gelenkt hat. In seiner Berufung vom 17.3.1992 brachte der Beru... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 10.09.1992

RS UVS Wien 1992/09/10 03/15/1027/92

Rechtssatz: Deponiert der Zulassungsbesitzer die Autoschlüssel während seines Urlaubes in seiner Firma und haben mehrere Personen Zutritt zur Garage und dem darin abgestellten Kfz, so kommt er seiner Pflicht, als Zulassungsbesitzer jederzeit den Lenker seines Kfz bekanntgeben zu können, nicht in ausreichendem Maße nach, wenn die einzige Vorkehrung gegen unbefugte Inbetriebnahme eine Weisung an seine Angestellten ist. Er wäre zusätzlich verpflichtet gewesen, die Einhaltung dieser Weisung du... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 10.09.1992

TE UVS Wien 1992/08/28 03/18/1963/92

Begründung: Ohne auf die Ausführungen in der Berufung näher einzugehen, war das angefochtene Straferkenntnis aus folgenden Gründen zu beheben: Ein Verstoß gegen die Auskunftspflicht liegt nur vor, wenn die Befragung des Zulassungsbesitzers außerhalb des Strafverfahrens erfolgte und aktenkundig gemacht wurde, nicht jedoch, wenn er erst bei seiner Beschuldigtenvernehmung eine wahrheitswidrige Erklärung abgibt (VwGH 11.5.1973, ZVR 1974/111). Im gegenständlichen Fall wurde die Beschuldigte anl... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 28.08.1992

RS UVS Salzburg 1992/08/13 3/457/2-1992

Rechtssatz: Dem Vorwurf, keine Auskunft darüber gegeben zu haben, wer ein nach dem Kennzeichen bestimmtes Kraftfahrzeug zuletzt vor einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort abgestellt hat, liegt ein anderer Tatbestand zugrunde als jenem, keine Auskunft darüber gegeben zu haben, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt ein nach dem Kennzeichen bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt hat. Schlagworte Lenkererhebung mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Salzburg | 13.08.1992

TE UVS Wien 1992/06/16 03/12/555/92

Begründung: Im Straferkenntnis wird dem Berufungswerber zur Last gelegt, es als Verantwortlicher und somit als zur Vertretung des Zulassungsbesitzers des Kraftfahrzeuges mit dem Kennzeichen W-69 der Firma N GmbH, nach außen Berufener, unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 2.12.1991, zugestellt am 6.12.1991, innerhalb der Frist von zwei Wochen Auskunft zu erteilen, wer dieses Kraftfahrzeug in Wien, L-Straße abgestellt hat, sodaß es dort am 1.8.1991, um 09.15 Uhr gesta... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 16.06.1992

RS UVS Wien 1992/06/16 03/12/555/92

Rechtssatz: Die Bestimmung hinsichtlich der Aufforderung zur Bekanntgabe des Lenkers, bezieht sich nicht auf eine
Begründung: der Aufforderung, zB warum der Lenker bekanntgegeben werden soll, sondern auf ein bestimmtes Fahrzeug, einen bestimmten Ort und eine bestimmte Zeit oder bestimmten Zeitraum; also unabhängig davon, welche und wieviele Übertretungen der Aufforderung zur Bekanntgabe des Lenkers zugrundeliegen. Sohin kann nur eine Aufforderung an den Zulassungsbesitzer ergehen, auch für ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 16.06.1992

RS UVS Kärnten 1992/05/18 KUVS-387/1/92

Rechtssatz: Ist der Zulassungsbesitzer eine Firma, juristische Person oder ein Unternehmen, so ist zur Aufforderung nach § 103 Abs 2 KFG jene Verwaltungsbehörde erster Instanz örtlich zuständig, in welcher das Unternehmen seinen Sitz hat. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 18.05.1992

TE UVS Wien 1992/03/30 03/16/340/92

Begründung: Der Berufungswerber wendet Mangelhaftigkeit des Verfahrens, unrichtige Beweiswürdigung und unrichtige rechtliche Beurteilung ein. Die Mangelhaftigkeit des Beweisverfahrens wird damit begründet, daß ihm vor Erlassung des gegenständlichen Bescheides nicht das Ermittlungsergebnis zur Kenntnis gebracht worden sei; er habe sich stets dahingehend verantwortet, nie Halter des dem Kennzeichen nacht bestimmten KFZ gewesen zu sein, sondern dasselbe   lediglich von einer Autoleihfirma gem... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 30.03.1992

RS UVS Wien 1992/03/30 03/16/340/92

Rechtssatz: Wird vom Zulassungsbesitzer einer Autoverleihfirma der Mieter als jene Person bekanntgegeben, welche die geforderte Auskunft erteilen kann, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt das Kfz gelenkt bzw zuletzt vor einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort abgestellt hat, so ist der Mieter verpflichtet, der Behörde bekanntzugeben, welche natürliche Person das Kfz gelenkt bzw abgestellt hat. Schlagworte Lenkerauskunft, Auskunftspflichtiger, Fahrzeugmieter, natürliche Person mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 30.03.1992

TE UVS Wien 1992/03/26 03/12/712/92

Begründung: In dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, als vom Zulassungsbesitzer des Kraftfahrzeuges mit dem Kennzeichen N-40 namhaft gemachter Auskunftspflichtiger, es unterlassen zu haben, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 13.1.1992, zugestellt am 17.1.1992, innerhalb der Frist von zwei Wochen Auskunft zu erteilen, wer dieses Kraftfahrzeug in Wien, H-Straße abgestellt hat, sodaß es dort am 13.5.1991 in der Zeit von 08.30 Uhr bis 09.00 U... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 26.03.1992

RS UVS Wien 1992/03/26 03/12/712/92

Rechtssatz: Ein Strafverfahren wegen Übertretung des §103 Abs2 KFG ist isoliert von der Strafverfolgung, weswegen die Aufforderung nach §103 Abs2 KFG erfolgt war, zu betrachten. Andernfalls würde das Strafverfahren und eine verhängte Strafe wegen der Übertretung nach §103 Abs2 KFG das rechtliche Schicksal des anderen Verfahrens teilen, wie zB Einstellung und Verjährung. Gegen eine zeitliche Einschränkung der Auskunftspflicht können mannigfaltige
Gründe: sprechen, wie zB die Ermittlung des L... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 26.03.1992

RS UVS Kärnten 1992/03/25 KUVS-89-90/2/92

Rechtssatz: Um den strafbaren Tatbestand des § 103 Abs 2 KFG 1967 zu verwirklichen, muß der Zulassungsbesitzer unmißverständlich davon Kenntnis erlangen, wer die Auskunft verlangt und worin diese besteht. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 25.03.1992

RS UVS Kärnten 1992/03/17 KUVS-328/4/91

Rechtssatz: Kommt der Beschuldigte der Erteilung der Aufforderung zur Bekanntgabe des Lenkers schriftlich nicht nach, behauptet der Beschuldigte jedoch telefonisch der Aufforderung zur Lenkerauskunft nachgekommen zu sein, ist es dessen Aufgabe zum Hintanhalten des Schuld- und Strafausspruches wegen der ihm zur Last gelegten Verwaltungsübertretung diese Behauptung durch ein konkretes Beweisanbot unter Beweis zu stellen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 17.03.1992

RS UVS Kärnten 1992/03/12 KUVS-329/2/91

Rechtssatz: Wenn die erstinstanzlich festgestellte Lenkereigenschaft des Beschuldigten nicht auf eigene dienstliche Wahrnehmung des Berichtverfassers beruht, ist diese Eigenschaft beweismäßig widerlegbar. Dies insbesondere dann, wenn das Organ, welches die Lenkererhebung tatsächlich vornahm nicht mehr eruierbar ist und in der öffentlich-mündlichen Verhandlung vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat der Gatte der Beschuldigten als Zeuge seine Lenkereigenschaft ausdrücklich zugibt und dies dur... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 12.03.1992

TE UVS Wien 1992/03/11 03/15/1335/91

Begründung: Mittels Organstrafverfügung wurde gegen den Lenker des der Marke, Farbe und dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges eine Geldstrafe in der Höhe von S 100,-- festgesetzt, weil er dieses Kraftfahrzeug am 14.3.1991 um 12.04 Uhr auf einer Sperrfläche abgestellt hatte. Da keine Zahlung des Strafbetrages erfolgte, wurde die Anzeige an die Behörde erstattet. Diese (Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Floridsdorf) forderte mit Schreiben vom 27.5.1991, Zahl C... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 11.03.1992

RS UVS Wien 1992/03/11 03/15/1335/91

Rechtssatz: Stellt der BW nicht einmal die Behauptung darüber auf, von wann bis wann der von ihm angegebene ausländische Lenker in Wien gewesen sein soll, ist der Beweisantrag auf "Beschaffung der Passagierlisten aller Flüge Frankfurt-Wien und zurück" ein reiner Erkundungsbeweis und daher abzuweisen. Schlagworte Lenkerauskunft unrichtig, ausländischer Lenker, Mitwirkungspflicht, Erkundungsbeweis mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 11.03.1992

TE UVS Wien 1992/02/24 03/15/1151/91

Begründung: Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er hätte es als Zulassungsbesitzer des dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 16.7.1991, zugestellt am 31.7.1991, innerhalb der Frist von zwei Wochen eine vollständige Auskunft zu erteilen, wer dieses Kraftfahrzeug am 10.5.1991 um 23.49 Uhr in Wien 11, A4 Höhe Lichtmast I35 gelenkt hat. Auf die schriftliche Aufforderung der Behörde vo... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 24.02.1992

RS UVS Wien 1992/02/24 03/15/1151/91

Rechtssatz: Die Auskunftspflicht wird durch Erteilung einer unvollständigen Auskunft verletzt. Eine Auskunft, in welcher Staat und Postleitzahl bei der Anschrift des angegebenen ausländischen Lenkers fehlen, ist unvollständig. Schlagworte Lenkerauskunft; Inhalt; Anschrift mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 24.02.1992

RS UVS Kärnten 1992/02/10 KUVS-45/2/92

Rechtssatz: Wenn der Verantwortliche für die Zulassungsbesitzerin die Lenkerauskunft nach § 103 Abs 2 KFG erst im Einspruch gegen die Strafverfügung erteilt, ist dies als verspätet zu beurteilen, weil die Auskunft "unverzüglich" zu erteilen ist. Denn der Bestimmung des Art 103 Abs 2 KFG liegt die Absicht des Gesetzgebers zugrunde, sicher zu stellen, daß der verantwortliche Lenker eines Fahrzeuges jederzeit ohne langwierige und umfangreiche Erhebungen von der Behörde festgestellt werden kan... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 10.02.1992

TE UVS Wien 1992/02/06 03/32/255/93

Begründung: Der Berufungswerber begründet die verspätete Erteilung der Lenkerauskunft damit, daß es ihm urlaubsbedingt und auf Grund einer noch durchzuführenden Rücksprache mit der Person, der das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt zum Zwecke des Transportes von Waren anvertraut gewesen war, nicht früher möglich gewesen sei, die verlangte Auskunft zu erteilen, da die Frage zu klären gewesen wäre, ob vielleicht ein Dritter das in Frage stehende Delikt begangen habe. Dazu wird bemerkt, daß ge... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 06.02.1992

RS UVS Kärnten 1992/01/28 KUVS-2/2/92

Rechtssatz: Eine Bestrafung nach § 103 Abs 2 KFG schließt nicht aus, daß derselben Person auch eine Übertretung der Straßenverkehrsordnung zur Last gelegt wird, wenn mit einer für das Verwaltungsstrafverfahren hinreichenden Sicherheit als erwiesen angenommen werden kann, daß diese selbst ungeachtet der Lenkerauskunft - zur Tatzeit - der Lenker des Kraftfahrzeuges war und die Bestimmung der Straßenverkehrsordnung verletzt hat. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 28.01.1992

RS UVS Kärnten 1992/01/28 KUVS-2/2/92

Rechtssatz: Die Auskunft gemäß § 103 Abs 2 KFG, welche den Namen und die Anschrift der betreffenden Person enthalten muß, hat der Zulassungsbesitzer zu erteilen; kann er diese Auskünfte nicht erteilen, so hat er die Person zu benennen, die die Auskünfte erteilen kann, diese trifft dann die Auskunftspflicht; die Angaben des Auskunftspflichtigen entbinden die Behörde nicht, diese Angaben zu überprüfen, wenn dies nach den Umständen des Falles geboten scheint. Die Auskunft ist unverzüglich, im... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 28.01.1992

TE UVS Wien 1992/01/23 03/19/1305/91

Begründung: Folgender wesentlicher Sachverhalt war für die Entscheidung der Erstbehörde maßgeblich: I) Das gegenständliche Fahrzeug wurde am 23.3.1991 wegen Übertretung der StVO beanstandet. Mit Schreiben vom 24.7.1991 wurde an die Beschuldigte unter Verwendung des Formblattes Lagernummer 174 (Auskunftsverlangen an den Zulassungsbesitzer) die Aufforderung zur Bekanntgabe des Fahrzeugelenkers gerichtet. Die Beschuldigte hat das Formblatt rückgestellt und auf der Vorderseite im Bereich des T... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 23.01.1992

RS UVS Wien 1992/01/23 03/19/1305/91

Rechtssatz: Erfolgt die Beantwortung des Auskunftsbegehrens der Behörde durch die Zulassungsbesitzerin nicht unter Verwendung des von der Behörde bereitgestellten Formblattes, so trifft sie die Verpflichtung, eine Auskunft zu erteilen, die keinen Zweifel darüber offenläßt, ob die primäre Pflicht, - Benennung eines Fahrzeuglenkers - oder die subsidiäre Verpflichtung - Benennung einer entsprechenden Auskunftsperson - erfüllt werden sollte. Schlagworte Fahrzeuglenker, Bekanntgabe, Lenker... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 23.01.1992

RS UVS Kärnten 1992/01/08 KUVS-307/3/91

Rechtssatz: Hat der Beschuldigte nicht selbst das Kraftfahrzeug zum maßgeblichen Zeitpunkt gelenkt und war ihm auch die Person des Lenkers nicht bekannt, so ist er trotz einer erlassenen Dienstanweisung verpflichtet, den tatsächlichen Lenker zu eruieren. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 08.01.1992

RS UVS Kärnten 1992/01/08 KUVS-307/3/91

Rechtssatz: Wenn der Beschuldigte keinerlei konkrete Schritte gesetzt hat, um die Person des tatsächlichen Lenkers der Behörde bekanntgeben zu können, kann sein Verschulden keineswegs als geringfügig gewertet werden. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 08.01.1992

TE UVS Niederösterreich 1991/11/27 Senat-KS-91-007

Die Bundespolizeidirektion xy hat den Zulassungsbesitzer des Kraftfahrzeuges mit dem behördlichen KZ xx, xx, gem  §103 Abs2 KFG 1967 schriftlich zur Bekanntgabe des Lenkers aufgefordert.   Nach dem ersten Zustellversuch (RSb) an der Adresse xx, xx (Empfänger verzogen) wurde das Gendarmeriepostenkommando xx (richtig: Gendarmerieposten xx) unter Bezug auf einen Erhebungsbericht der Kriminalpolizei um Zustellung in der "Strafanstalt xx" (ohne Adressenangabe - falls zutreffend, dann richtig: S... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 27.11.1991

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