TE UVS Wien 1992/08/28 03/18/1963/92

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Veröffentlicht am 28.08.1992
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Betreff

Die BW war als Zulassungsbesitzerin eines KFZ wegen einer wahrheitswidrigen Lenkerauskunft gem §103 Abs2 KFG bestraft worden. Da die Aufforderung zur Bekanntgabe des Fahrzeuglenkers aber innerhalb des Strafverfahrens im Rahmen einer Beschuldigtenvernehmung erfolgte, behob der UVS die Bestrafung und stellte das Verfahren gem §45 Abs1 Z2 VStG ein.

Spruch

Der Unabhängige Verwaltungssenat hat durch sein Mitglied DDr Lacina über die Berufung der Frau Hildegard B gegen das Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Brigittenau vom 13.7.1992, AZ Pst 5382/B/92, betreffend eine Verwaltungsübertretung nach §103 Abs2 KFG 1967 entschieden:

Auf Grund der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung wird das angefochtene Straferkenntnis gemäß §66 Abs4 AVG behoben und das Verfahren gemäß §45 Abs1 Zif2 VStG eingestellt.

Gemäß §65 leg cit wird der Berufungswerberin ein Beitrag den Kosten des Berufungsverfahrens nicht auferlegt.

Text

Begründung:

Ohne auf die Ausführungen in der Berufung näher einzugehen, war das angefochtene Straferkenntnis aus folgenden Gründen zu beheben:

Ein Verstoß gegen die Auskunftspflicht liegt nur vor, wenn die Befragung des Zulassungsbesitzers außerhalb des Strafverfahrens erfolgte und aktenkundig gemacht wurde, nicht jedoch, wenn er erst bei seiner Beschuldigtenvernehmung eine wahrheitswidrige Erklärung abgibt (VwGH 11.5.1973, ZVR 1974/111).

Im gegenständlichen Fall wurde die Beschuldigte anläßlich ihrer Einvernahme am 4.12.1991 befragt, wem sie ihr KFZ zum Lenken überlassen hatte (Bl 10).

Im Sinne der aufgezeigten Judikatur war die Vorgangsweise der Strafbehörde 1. Instanz jedoch nicht zulässig.

Aus den angeführten Gründen war daher der Berufung Folge zu geben, das Straferkenntnis zu beheben und die Einstellung des Verfahrens spruchgemäß zu verfügen.

Gemäß §51e Abs1 VStG war eine öffentliche mündliche Verhandlung nicht anzuberaumen.

Schlagworte
Lenkerauskunft, Auskunftspflicht
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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