Rechtssatz: Beim Berufungswerber wurde nach der Einlieferung in die Klinik zu diagnostischen Zwecken Blut abgenommen. Dabei ist der Blutabnahmezeitpunkt nicht mehr ermittelbar. Außerdem wurde das Blut nicht nach den üblichen gerichtsmedizinischen Methoden analysiert, sondern nach dem Kodak-Trockenchemie-Verfahren, das durch eine 20%ige Fehlerquote gegenüber der üblichen gerichtsmedizinischen Methode bekannt ist. Dieser Blutanalysewert und das darauf basierende gerichtsmedizinische Gutachte... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Übertretung nach § 4 Abs 1 lit a StVO ist auf Grund der Kombinationswirkung von hoher Alkoholisierung und Schädelhirntrauma vom vorübergehenden Ausschluss der Diskretionsfähigkeit auszugehen. mehr lesen...
Mit dem bekämpften Strafbescheid wurde der Berufungswerberin unter Punkt 1.) zur Last gelegt, sie habe am 2.5.2002, um 12.45 Uhr, in Graz, Kreuzung Fröhlichgasse - Conrad-von-Hötzendorfstraße den PKW mit dem Kennzeichen G in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand gelenkt. Weiters habe sie in Graz 6, Fröhlichgasse - Monsbergergasse, Richtung Westen, die Einbahnstraße entgegen der durch das Hinweiszeichen nach § 53 Abs 1 Z 10 StVO angezeigten Fahrtrichtung befahren (Punkt 2.)) und ha... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Beeinträchtigung durch Suchtgift nach § 5 Abs 1 StVO ist nicht erwiesen, wenn im Harn nur geringe Mengen von Morphin und Kodein vorhanden sind und das Verhalten der Untersuchten auf eine Fahruntüchtigkeit zurückzuführen ist, die eher mit persönlichen und beruflichen Problemen zusammenhängt (aggressive, unkooperative und verwirrte Ausdrucksweise ohne Alkoholbeeinträchtigung nach wiederholter Missachtung von Haltezeichen). So lassen diese Auffälligkeiten keine eindeutige Per... mehr lesen...
Rechtssatz: Laut ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kommt hinsichtlich der Glaubwürdigkeit eines behaupteten Nachtrunkes dem Umstand besondere Bedeutung zu, zu welchem Zeitpunkt der Lenker diese Behauptung aufgestellt hat. In Anbetracht der Wichtigkeit dieses Umstandes ist davon auszugehen, dass auf einen allfälligen Nachtrunk bei erster sich bietender Gelegenheit - von sich aus - hingewiesen wird (VwGH 12.12.2001, Zahl: 98/03/0308 und die darin zitierte Vorjudikatur). D... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft X hat mit Straferkenntnis vom 19.06.2002, Zl 3-****-02, Herrn DI Dr H****** D***** für schuldig befunden, dass er am 9.3.2002, um 10,10 Uhr, im Gemeindegebiet von W********/T****, auf der B **, bei Strkm 90,600, aus Richtung V**** kommend, ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt hat, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden hat und der Alkoholgehalt der Atemluft 0,76 mg/l, somit 0,6 mg/l oder mehr, aber weniger als... mehr lesen...
Rechtssatz: Erfolgt die Untersuchung der Atemluft bereits nach einer Wartezeit von lediglich 8 bis 9 Minuten, dann erfolgt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine über 0,1 mg/l liegende Beeinflussung des Messergebnisses. mehr lesen...
Rechtssatz: Laut ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kommt im Zusammenhang mit der Glaubwürdigkeit eines behaupteten Nachtrunkes dem Umstand besondere Bedeutung zu, zu welchem Zeitpunkt der Lenker diese Behauptung aufgestellt hat. In Anbetracht der Wichtigkeit dieses Umstandes ist davon auszugehen, dass auf einen allfälligen Nachtrunk bei erster sich bietender Gelegenheit - von sich aus - hingewiesen wird (VwGH 18.9.1996, Zahl: 96/03/0168, 12.12.2001, Zahl: 98/03/0308 u.a... mehr lesen...
Rechtssatz: Sucht der Beschuldigte nach Durchführung einer Atemalkoholuntersuchung, bei welcher eine Alkoholbeeinträchtigung festgestellt wurde, das LKH A und damit eine öffentliche Krankenanstalt auf und wurde dem Beschuldigten auf Verlangen auch Blut abgenommen, sowie auch dem § 5 Abs 8 StVO entsprochen, so ist dies für den Gegenbeweis für einen Alkotest rechtsgenüglich. Dass die Blutabnahme in Gegenwart eines Sicherheitswachebeamten vorzunehmen wäre, wird vom Gesetz ebenso wenig geforde... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion X bestrafte S****** W****** mit Straferkenntnis vom 25.5.2001, Zl VU ****/00, wegen einer Verwaltungsübertretung gemäß § 99 Abs 1 lit a in Verbindung mit § 5 Abs 1 2 Satz StVO mit einer Geldstrafe in Höhe von S 16.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 16 Tage) zuzüglich S 1.600,-- als Kostenbeitrag zum erstinstanzlichen Verfahren. Dem Berufungswerber wurde angelastet, am 20.10.2000, um 9,35 Uhr, in X, S************* 16, in Richtung Süden, den KKW **-**CJ, in einem durc... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird ein Fahrzeug von einem Alkoholisierten gelenkt und hält der Lenker zwischendurch an, um kurz auszusteigen, dann liegt nur eine Fahrt in alkoholisiertem Zustand vor. Zuletzt aktualisiert am 31.12.2008 mehr lesen...
Beachte Verwaltungsgerichtshofbeschwerde anhängig Rechtssatz: Die Verkehrsfehlergrenze ist aus vielen Gründen u.a. wegen geänderter Rechtslage im Sinne der 19. StVO-Novelle zu berücksichtigen. mehr lesen...
Beachte Verwaltungsgerichtshofbeschwerde anhängig Rechtssatz: Schon bisher wurde eine starre Beweisregelung in Grenzwertbereichen des Atemluftalkoholgehaltes mit Blick auf Art.6 EMRK als verfassungsrechtlich problematisch erachtet. Es sei mit einem "fair trial" unvereinbar, einen häufig nicht oder nur schwer erbringbaren Gegenbeweis in Form einer als "Freibeweis" beizuschaffenden Blutuntersuchung auf den Beschuldigten überzuwälzen, weil damit im Ergebnis eine Bindung an eine starre B... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Lenken von Fahrzeugen in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gehört zu den schwerwiegendsten Übertretungen nach der Straßenverkehrsordnung. Auf Grund der reduzierten Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit bei alkoholisierten Lenkern erhöht sich die Unfallgefahr und damit auch das Risiko der Gefährdung anderer Straßenverkehrsteilnehmer. Negative Auswirkungen auf das Fahrverhalten des Lenkers und damit auf die Verkehrssicherheit ergeben sich in mehreren Ausprägungen.... mehr lesen...
Rechtssatz: Verantwortet der Beschuldigte sich dahingehend, dass er gegen 20.00 Uhr - also kurz vor der Amtshandlung - noch einen "Sturztrunk" zu sich genommen hat, wäre der Tatbestand gemäß § 5 Abs 1 StVO erfüllt, weil nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes es mit dem Stand der medizinischen Wissenschaft im Einklang steht, dass Alkohol in der Anflutungsphase besonders nachteilige Auswirkung auf die Fahrtüchtigkeit zeigt, weil sich ein Sturztrunk kurz vor Fahrtantritt a... mehr lesen...
Mit dem Straferkenntnis vom ***, Zl 3-*****-00, erkannte die Bezirkshauptmannschaft x den Rechtsmittelwerber für schuldig, am ***, gegen 23,45 Uhr, im Gemeindegebiet von **** T****** ? D**********, auf der Bundesstraße **, Höhe des Straßenkilometers **,***, in Fahrtrichtung Neunkirchen den PKW mit dem behördlichen Kennzeichen *** gelenkt zu haben, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden hat (Blutalkoholgehalt von 2,8 Promille zum Zeitpunkt der Blutabnahme). ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 19.02.2001, Zl VST-180664/00A, wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Sie lenkten am 07.11.2000 um 00.20 Uhr den PKW IL-XY im Ortsgebiet von Aldrans, auf der L38 (Ellbögener Landesstraße), Höhe Dorf HNr. 8, aus Richtung Ampass kommend in Richtung Lans, 1. wobei Sie sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (0,54 mg/l) befanden.? Dem Beschuldigten wurde eine Übertretung nac... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 02.06.2001, um 02.45 Uhr, den dem Kennzeichen nach bestimmten PKW auf der Brennbichler Straße, vom Parkplatz des Lokales ?Time? kommend in Richtung Stadtgebiet, Strkm 0,700 gelenkt, obwohl er sich in einem durch Alkohol (0,47 mg/l Atemalkoholgehalt) beeinträchtigten Zustand befunden habe. Wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 1 StVO wurde über ihn eine Geldstrafe von 726,73 Euro (10.000,--... mehr lesen...
Rechtssatz: Wurde dem Beschuldigten ausschließlich zu medizinischen Zwecken Blut abgenommen (im Zusammenhang mit einer Heilbehandlung), dann ist dies keine verbotenerweise erlangte Blutabnahme, sie stellt keine unzulässige Verletzung der körperlichen Integrität dar und fällt auch nicht unter das Verbot des Zwanges zur Selbstbeschuldigung. mehr lesen...
Rechtssatz: Im Verwaltungsstrafverfahren wegen einer Übertretung des § 5 Abs 1 StVO 1960 ist die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung nicht notwendig; wenn die vom Berufungswerber angegebene Menge Alkohol und die Ausführungen des Sachverständigen die Grundlage der Entscheidung bildet. Aus diesem Grunde ist auch die Einvernahme von Entlastungszeugen zur Trinkverantwortung des Berufungswerbers nicht notwendig. Die Frage des Umrechnungsschlüssels von 1 zu 2 nach § 5 Abs 1 St... mehr lesen...
Rechtssatz: Die großflächige Auftragung des Prothesenhaftklebers Fitty-Dent kann zur Verfälschung des Messwertes einer Alkomatmessung führen, auch wenn die Auftragung durch den Berufungswerber mehr als 15 Minuten vor dem Meßzeitpunkt erfolgt. Der Grund der Verfälschung ist nicht eingrenzbar. Schlagworte Auftragung, Prothesenhaftklebers, Fitty-Dent, Verfälschung, Messwertes mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe am 18.11.2000 um 17.20 Uhr den Pkw KB- auf der Inntalautobahn aus Richtung Innsbruck kommend bis km 86,470 in Kematen gelenkt, wobei er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (0,97 mg/l) befand und habe hierdurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs1 lita StVO iVm § 5 Abs1 StVO 1960 begangen und wurde gemäß § 99 Abs1 lita StVO über den Berufungswerber eine Geldstrafe im Betrage von S 16.... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Der Beschuldigte E.B., geb. am 1974, lenkte am 10.08.2000 um 21.15 Uhr die Zugmaschine der Marke Lindner im Ortsgebiet von 6200 Buch, Ortsteil St. Margarethen, auf der unbenannten Gemeindestraße auf Höhe Sportplatz St. Margarethen, in südliche Richtung, obwohl 1. die Zugmaschine nicht zum Verkehr zugelassen war; 2. und hat es Herr B. unterlassen, die von ihm gelenkte ... mehr lesen...
Rechtssatz: § 5 Abs 1 StVO 1960 stellt einen fixen Schlüssel zwischen Alkoholgehalt des Blutes und Alkoholgehalt der Atemluft dar, der nach gesetzlicher Vorgabe mit 2 zu 1 anzusetzen ist. Ein vom Privatgutachten angenommener Umrechnungsschlüssel von 1,7 ist daher nicht zu berücksichtigen. Schlagworte Umrechnungsschlüssel, Privatgutachten mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde die Berufungswerberin für schuldig erkannt, sie habe am 17.6.2000 gegen 17.20 Uhr in Innsbruck, Schneeburggasse, als Lenkerin des Pkw?s mit dem Kennzeichen I. 1. im Bereich der Kreuzung Frau-Hitt-Straße als ursächlich Beteiligte an einem Verkehrsunfall bei dem der Pkw I. beschädigt wurde, nicht sofort angehalten, 2. in der Folge auf Höhe Schneeburggasse 21 als ursächlich Beteiligte an einem Verkehrsunfall bei dem eine Mauersäule des genannten Hau... mehr lesen...
Rechtssatz: Wurde der Alkoholgehalt der Atemluft beim Beschuldigten mittels geeichtem Alkomaten gemessen, kann jedoch im Berufungsverfahren nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass der im konkreten Fall verwendete Alkomat eine Fehlmessung oder eine sonstige Störung anlässlich der gegenständlichen Messung angezeigt hat, weil laut Messprotokoll zwar zwei gültige Messergebnisse vorlagen, die chronologische Abfolge der Fehlmessungen und der gültigen Messungen aber nicht nachvollziehbar... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe am 18.07.1996 um 22.55 Uhr in Innsbruck auf dem Grabenweg auf Höhe Haus Nr. 72 den PKW mit dem Kennzeichen I- gelenkt, obwohl er sich hiebei in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe. Er habe dadurch die Rechtsvorschrift des § 99 Abs1 lita StVO iVm § 5 Abs1 StVO verletzt und wurde über ihn gemäß § 99 Abs1 lita StVO eine Geldstrafe in Höhe von S 15.000,-- (Ersatzarrest 15 Tage), verhäng... mehr lesen...
Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin zur Last gelegt, sie habe am 1.9.1999 um 15.30 Uhr in Graz, Rösselmühlgasse, auf Höhe der Zufahrt zur Garage des Hauses Nr. 12 als Lenkerin des PKW mit dem Kennzeichen auf der Rösselmühlgasse in östliche Richtung fahrend bei der genannten Örtlichkeit durch Einbiegen nach links den Vorrang eines entgegenkommenden, die Fahrtrichtung beibehaltenen Fahrzeuglenkers nicht beachtet und diesen genötigt, sein Fahrzeug ... mehr lesen...
Rechtssatz: Valium in der Dosierung von 5 mg ist kein Suchtgift im Sinne des § 5 Abs 1 StVO sowie des § 2 SuchtmittelG und der SuchtgiftV, da es in den Anhängen I - V dieser Verordnung nicht aufgezählt ist. Daran ändert auch die Tatsache nichts, wonach es bei länger dauernder wiederholter Anwendung zu einer Abhängigkeitssymptomatik kommen kann. Besteht nach der Einnahme dieser Dosis ein fahruntüchtiger Zustand, kann somit kein Lenken eines Fahrzeuges "in einem durch Suchtgift beeinträchtig... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch ein im Eigentum eines Privaten stehender Parkplatz stellt eine Straße mit öffentlichem Verkehr dar, wenn nicht durch eine entsprechende Abschrankung erkennbar ist, dass das Gegenteil zutrifft (VwGH 23.4.1999, Zl.: 98/02/0343). War eine private Parkfläche für Gäste eines in unmittelbarer Nähe gelegenen gastgewerblichen Betriebes bestimmt und war die Zufahrt zu dieser Parkfläche ohne Behinderung möglich, so ist der Parkplatz von "jedermann" benützt worden, so ist diese Fläch... mehr lesen...