RS UVS Kärnten 2002/02/14 KUVS-K1-1724/4/2001

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Veröffentlicht am 14.02.2002
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Rechtssatz

Das Lenken von Fahrzeugen in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gehört zu den schwerwiegendsten Übertretungen nach der Straßenverkehrsordnung. Auf Grund der reduzierten Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit bei alkoholisierten Lenkern erhöht sich die Unfallgefahr und damit auch das Risiko der Gefährdung anderer Straßenverkehrsteilnehmer. Negative Auswirkungen auf das Fahrverhalten des Lenkers und damit auf die Verkehrssicherheit ergeben sich in mehreren Ausprägungen. Aus verminderter Selbstkritik - die Unfähigkeit der eigenen Fahrleistungsfähigkeit richtig einzuschätzen - folgt eine Bereitschaft zu gewagtem und sorglosem Fahrverhalten ohne gehörige Beachtung von Gefahren. Die Fahrleistungsfähigkeit kann auch durch die alkoholbedingte Verschlechterung von Funktionen, die für das sichere Lenken eines Fahrzeuges besonders bedeutsam sind (ungetrübtes Sehvermögen, Tiefenwahrnehmung, Erfassung sich bewegender Dinge, Hörvermögen, udgl.), beeinträchtigt werden. Durch diese Ausfallserscheinungen wird das Unfallrisiko bereits bei Alkoholisierungsgraden unter  0,8 Promille beträchtlich erhöht. Überdies sind auf Alkoholeinwirkung drei typische Fahrfehler wie schnelles Fahren, Übersehen von Hindernissen und Abkommen von der Fahrbahn zurückzuführen.

Schlagworte
Alkohol, Alkoholisierung, Alkotest, alkoholisierter Lenker, Reaktionsfähigkeit, Konzentrationsfähigkeit, Fahrverhalten, Fahrleistungsfähigkeit, Lenken, Ausfallserscheinungen
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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