Rechtssatz: Nach § 5 Abs.1 StVO darf, wer sich in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand befindet, ein Fahrzeug weder lenken noch in Betrieb nehmen. Es ist unbestritten, dass der Berufungswerber zur angelasteten Tatzeit über die im Straferkenntnis genannte Fahrtstrecke ein Kraftfahrzeug gelenkt hat. Inwieweit er sich dabei in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand befunden hat, wurde durch die klinische Untersuchung festgestellt, die von der Amtsärztin Dr. M du... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Nachweis einer Suchtgiftbeeinträchtigung ist bei der klinischen Untersuchung nicht gelungen, dennoch wurde Suchtgiftbeeinträchtigung angenommen. Aufhebung des Straferkenntnisses und Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens. mehr lesen...
In Punkt 1. des Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 14.02.2001 wird Herrn C. vorgeworfen, er habe am 13.08.2000 um 00.30 Uhr den Pkw mit dem Kennzeichen S. in Wörgl auf der L3, Höhe Strkm. 0,050, in Richtung B171 in einem durch Alkohol beeinträchtigen Zustand gelenkt (0,89 mg/l Atemluftalkoholgehalt). Er habe dadurch eine Übertretung nach § 99 Abs1 lita StVO iVm § 5 Abs1 StVO begangen und wurde über ihn eine Geldstrafe in der Höhe von S 16.000,-- (Ersatzarrest 16 Tag... mehr lesen...
Unter Punkt 1 des angefochtenen Straferkenntnisses wurde über den Berufungswerber wegen Übertretung des §5 Abs1 iVm §99 Abs1 lita StVO 1960 eine Geldstrafe in der Höhe von S 20,000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 20 Tage) verhängt. In diesem Punkt des Straferkenntnisses wurde als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte am **.**.**** gegen 22,00 Uhr auf der Fahrt auf Straßen mit öffentlichem Verkehr von W*** nach L***** zum Haus S***** ** als Lenker des Pkw ***** das Kraftfahrzeug gelenkt hat, ... mehr lesen...
Rechtssatz: Angesichts der Wichtigkeit des Umstandes eines Nachtrunks ist davon auszugehen, dass auf einen allfälligen Nachtrunk bei der ersten sich bietenden Gelegenheit hingewiesen wird. mehr lesen...
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit der Glaubwürdigkeit eines behaupteten Nachtrunks ist dem Umstand Bedeutung beizumessen, zu welchem Zeitpunkt der Lenker diese Behauptung aufgestellt hat, wobei in Anbetracht der Wichtigkeit dieses Umstandes davon auszugehen ist, dass auf einen allfälligen Nachtrunk bei erster sich bietender Gelegenheit - von sich aus - hingewiesen wird. Weiters entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass derjenige, der sich auf einen Nachtrunk beruft, die Menge des solchera... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird an der Dieselzapfstelle der Tankstelle des Beschuldigten ein höherer Dieselpreis (S 9,47 je Liter) verrechnet als auf dem Plakatständer (S 9,17 je Liter) ausgezeichnet war - Letzteres galt nur für Personen mit Firmentankkarte sowie für ARBÖ- ÖAMTC- oder Gewerkschaftsmitglieder - so ist der Beschuldigte als handelsrechtlicher Geschäftsführer verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. Dies umso mehr, als im Bereich der Zapfsäule für motorisierte Straßenbenützer von der Fahrba... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 71 Abs.1 Z.4 iVm § 17 Abs.2 ChemG und iVm § 5 Abs.1 LMVO begeht derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe von 5.000 S bis zu 200.000 S zu bestrafen, der Zubereitungen, in denen aromatische Kohlenwasserstoffe als Lösungsmittel mit einem die in § 4 LMVO festgelegten Grenzwerte übersteigenden Masseanteil enthalten sind, für andere als für gewerbliche Zwecke in Verkehr setzt; mit Ausnahme von Klebstoffen ist jedoch der Abverkauf solcher Zubereitungen auch... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Judenburg (im Folgenden: belangte Behörde) wurde dem Berufungswerber angelastet, er habe am 04.04.1999 um 03.30 Uhr den PKW Marke VW-Golf, Kennzeichen im Gemeindegebiet von Amering, Bezirk Judenburg, auf der Gemeindestraße "Kienzlergraben" in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Die Untersuchung des Blutes habe eine Blutalkoholkonzentration von 1,3 g/l ergeben. Wegen Verletzung der Verwaltungsvorschriften gem... mehr lesen...
Rechtssatz: Die verwaltungsstrafrechtliche Verfolgung einer Übertretung nach § 5 Abs 1 StVO wegen Lenkens eines PKW "mit einem Blutalkoholwert von 1,3 g/l (1,3 Promille)" verstößt gegen Art 4 7. ZPMRK, wenn das gerichtliche Strafverfahren wegen Vergehens der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nach § 81 Z 2 StGB rechtskräftig eingestellt wurde, weil laut Sachverständigengutachten im Unfallszeitpunkt nur eine Blutalkoholkonzentration zwischen 0,6 und 0,85 Promille beweisbar war. Damit wa... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einer Alkomatmessung nach dem Führerscheingesetz sind die Eich- bzw. Verkehrsfehlergrenzen abzuziehen. mehr lesen...
Rechtssatz: Doppelverwertungsverbot des hohen Alkoholisierungsgrades, wenn dieser trotz des strafsatzbegründenden Tatbestandes nochmals als Strafzumessungsgrund gewertet wurde. Volle Inanspruchnahme des untersten Strafrahmens, wenn zahlreiche Milderungsgründe vorliegen und der Bw erst 17 1/2 Jahre alt ist. Schlagworte Doppelverwertung, Prävention mehr lesen...
I.) Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 28.05.1999 um ca. 18.30 Uhr in Graz 11., Rettenbacher Straße, in Höhe des Grundstückes Nr. 21, ein Fahrrad in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt - der Blutalkoholgehalt betrug am 28.05.1999 um 20.30 Uhr 1,7 Promille - und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 1 lit a in Verbindung mit § 5 Abs 1 StVO begangen. Wegen dieser Verwaltungsübertretung wurde ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Verwertung einer Blutabnahme zur Bestimmung des Blutalkoholgehaltes nach § 5 Abs 6 StVO setzt voraus, dass die betreffende Person auch bei schweren Unfallverletzungen in der Lage war, die Zustimmung zur Blutabnahme zu erteilen, und sich dabei über die Verwendung des abgenommenen Blutes im Klaren gewesen ist. So muss die Möglichkeit bestehen bleiben, die Blutabnahme (wenn auch mit rechtlichen Konsequenzen) zu verweigern. Daher hatte der UVS das Vorliegen der genannten Voraus... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe am 08.05.1999 um 21.20 Uhr einen näher bezeichneten PKW in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand in Hopfgarten auf der B 170 in Richtung Wörgl gelenkt, wodurch er eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 1 StVO begangen habe. Gemäß § 99 Abs 1b StVO wurde über den Berufungswerber eine Geldstrafe in der Höhe von S 9.000,-- verhängt. Gleichzeitig wurde eine Ersatzfreiheitsstrafe festgesetzt und wurde e... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe "am 11.10.1998, um 23,20 Uhr in Graz, Triesterstraße, in Höhe des Straßenbeleuchtungsmastens Nr. 2675 als Lenker des PKW mit dem Kennzeichen GU, dieses in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Der Test am geeichten Alkomaten ergab einen Alkoholgehalt der Atemluft von 1,10 mg/l" und habe er dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 1 lit a in Verbindung mit § 5 Abs 1 Straßenverkehrsordnung ... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Lenken eines PKW in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand stellt nach der Subsidiaritätsbestimmung des § 99 Abs 6 lit c StVO eine Verwaltungsübertretung dar, wenn sich der gerichtliche Freispruch "mangels Schuldbeweises" ausschließlich auf die technische Nachvollziehbarkeit des Verkehrsunfalles gründet. So lagen im konkreten Fall eine Idealkonkurrenz von Straftaten, nämlich der Verdacht der Körperverletzung nach dem Strafgesetzbuch und der Verdacht des alkoholisierte... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 2.7.1998 wurde der Berufungswerber für schuldig befunden am 17.1.1998, 13,45 Uhr, in xx auf der C************ nächst dem Lokal "*** ****" in Richtung W***** ein dem Kennzeichen nach bestimmten Personenkraftwagen in Betrieb genommen zu haben, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden hat. Wegen Übertretung § 5Abs1 StVO 1960 wurde gemäß §99 Abs1 lita StVO eine Geldstrafe in der Höhe von S 16.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 14 Tage) verhäng... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Tatbestand der Inbetriebnahme eines Fahrzeuges in alkoholisiertem Zustand wird durch den Tatbestand des Lenkens in alkoholisiertem Zustand konsumiert. mehr lesen...
Beachte Vorstehende Entscheidung wurde aufgehoben durch VwGH vom 26.04.2002, Zl.: 99/02/0197-6. Rechtssatz: Mit der im Strafakt einliegenden Rechtfertigung vom 21.04.1999 lässt der Berufungswerber die Tatseite gänzlich unbekämpft. Auch der Oö. Verwaltungssenat hegt gegen den als maßgebend festgestellten Sachverhalt keine Bedenken; er tritt der belangten Behörde in der darauf gestützten Annahme der Tatbestandsmäßigkeit sowie der Schuldannahme in diesem Fall nicht entgegen. Alles in al... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen Herrn R***** P**** das Straferkenntnis vom 2. September 1998, Zl 3-*****-97 erlassen. Mit dem Straferkenntnis wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, er habe am 21. Oktober 1997 gegen 23.45 Uhr im Stadtgebiet von ** ****** auf der ****** Straße nächst der Kreuzung mit der ***** ************, Fahrtrichtung Westen, das KFZ ** **** gelenkt, obwohl er sich dabei in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand befunden habe. Gemäß §99 Abs1b iVm §5 Abs1 ... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat bewusst keine Grenze von harngängigen Suchtgiftabbauprodukten festgelegt, ab welcher eine Fahrtüchtigkeit für Kraftfahrzeuge bei einem Untersuchten generell anzunehmen sei - wie das etwa bei der Alkoholbeeinträchtigung geschehen ist. Dies deshalb, weil Suchtgift zwar die Verkehrstüchtigkeit eines Kraftfahrzeuglenkers sehr wohl beeinträchtigen kann, aber der Zusammenhang zwischen Nachweis der Suchtgiftabbauprodukte im Harn und der aktuellen Fahrtüchtigkeit ni... mehr lesen...
Rechtssatz: Zeitigt die Atemluftuntersuchung ein Meßergebnis von 0,13 mg/l und 0,15 mg/l und ist nach amtsärztlicher Untersuchung der Beschuldigte trotz Minderalkoholisierung wegen Einnahme von Medikamenten fahruntauglich, verantwortet er die Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 1 StVO auch dann, wenn er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, alle seine Angelegenheiten ohne Gefahr eines Nachteiles für sich selbst zu besorgen, jedoch sich im Bereich der amtsärztlichen Unter... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 58 Abs 1 StVO darf unbeschadet der Bestimmungen des § 5 Abs 1 StVO ein Fahrzeug nur lenken, wer sich in einer solchen körperlichen und geistigen Verfassung befindet, in der er ein Fahrzeug zu beherrschen und die beim Lenken eines Fahrzeuges zu beachtenden Rechtsvorschriften zu befolgen vermag. Sind diese Voraussetzungen offenbar nicht gegeben, so sind die Bestimmungen des § 5b StVO sinngemäß anzuwenden. Wenn ein Fahrzeuglenker während der Fahrt einschläft, steht damit a... mehr lesen...
Rechtssatz: Es ist rechtlich geboten, die Tat hinsichtlich des Täters und der Tatumstände so genau zu umschreiben, daß 1. die Zuordnung des Tatverhaltens zur Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt worden ist, in Ansehung aller Tatbestandsmerkmale ermöglicht wird und 2. die Identität der Tat (zB nach Ort und Zeit) unverwechselbar feststeht. Ein wegen Beihilfe gemäß § 7 VStG verurteilendes Straferkenntnis hat somit in seinem § 44a Z 1 VStG betreffenden Spruchteil ua sowohl jene Ta... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist im Gerichtsurteil die Alkoholisierung des Beschuldigten tatbestandsbegründend, so darf seit dem Erkenntnis des VfGH vom 5.12.1996, G 9/96 u.a., ein alkoholisiertes Lenken eines Fahrzeuges nur dann als Verwaltungsübertretung geahndet werden, wenn das Faktum der Alkoholisierung nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung verwirklicht. Ist also das Faktum des alkoholisierten Lenkens durch das Gerichtsurteil bereits geahndet, liegt... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung sind von der Behörde hiezu ermächtigte Organe der Straßenaufsicht u.a. berechtigt, die Atemluft von Personen, die verdächtig sind, in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand ein Fahrzeug gelenkt zu haben, auf Alkoholgehalt zu untersuchen. Im Zeitpunkt der Aufforderung durch das Straßenaufsichtsorgan zur Atemluftmessung genügt es, wenn gegen den Aufgeforderten lediglich der Verdacht besteht, ein Fahrzeug gelenkt z... mehr lesen...
Rechtssatz: Hätte der Beschuldigte, wie behauptet, tätsächlich Mundrestalkohol aufgewiesen, der mit Vermischung mit Ausatmungsluft zu einer momentanen Überhöhung der Atemalkoholkonzentration und damit zu falschen Meßwerten geführt hätte, so hätte der Alkomat bei Einhaltung eines 17 minütigen Wartezeit einen allfällig vorhandenen Haftalkohol erkannt und bei der Probenabgabe mit der Anzeige "RST" (Restalkoholbeeinflußung) angezeigt, so daß dieser Hinweis den Beschuldigten nicht exkulpiert. ... mehr lesen...
Rechtssatz: Macht der Beschuldigte trotz Bestreitung der Lenkereigenschaft den Alkotest und verläuft dieser positiv und stellt sich im umfangreichen Beweisverfahren heraus, daß der Beschuldigte nicht der Lenker des Fahrzeuges war, so ist das Verwaltungsstrafverfahren mangels Täterschaft des Beschuldigten einzustellen, da die der Verantwortung des Beschuldigten allein entgegenstehenden Anzeigeangaben nicht ausreichend sind. (Einstellung des Verfahrens) mehr lesen...
Rechtssatz: Die "Wermuth-Fous`sche-Formel" weist, für eine verläßliche Rückrechnung eines Alkomatergebnisses auf den Atemalkoholgehalt zum Zeitpunkt des Lenkens, eine hohe Treffsicherheit und damit eine verläßliche Aussage zur Beurteilung des Alkoholisierungsgrades im relevanten Tatzeitpunkt auf. Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 20.5.1998, Zl. 98/03/0160-3, wurde die Behandlung der Beschwerde gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für Kärnten vom 13.3.1998, Zl... mehr lesen...