In angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten Folgendes zur Last gelegt: ?Sie haben am 16.4.2012 gegen 22.30 Uhr den Pkw mit dem Kennzeichen *** im Gemeindegebiet von *** auf Höhe des Radweges bei der Fa. *** in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand in Betrieb genommen und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 begangen.? Wegen Übertretung des § 99 Abs. 1 lit. a StVO wurde eine Geldstrafe von 1.600 Euro (Ersatzfreiheitsstrafe von 14 Tagen) verhäng... mehr lesen...
Rechtssatz: Wer in einem PKW, bei abgestelltem Motor auf der Rückbank schläft, hat das Kraftfahrzeug nicht in Betrieb genommen. Das bloße Verwahren des Fahrzeugschlüssels im Scheckkartenformat (der ein Starten des Fahrzeuges auch ermöglicht hätte, ohne dass der Schlüssel in das Zündschloss gesteckt wird) in der Jackentasche des Schlafenden, ist nicht als Inbetriebnahme zu werten. Schlagworte Inbetriebnahme, in Betrieb nehmen, Kraftfahrzeug, Fahrzeugschlüssel Zuletzt aktualisiert a... mehr lesen...
Rechtssatz: Unterbricht ein durch Alkohol beeinträchtigter Lenker freiwillig seine Fahrt und setzt diese nach einem kürzeren Zeitraum (ca 1/4 Stunde) wieder fort, ohne zusätzlich Alkohol zu konsumieren, ist von einem einheitlichen Tatvorsatz auszugehen und er hat nur einmal eine Übertretung nach § 5 Abs1 StVO 1960 zu verantworten. Zuletzt aktualisiert am 27.04.2011 mehr lesen...
Rechtssatz: In der Gebrauchsanweisung für das Atemalkoholmessgerät "Dräger Alcotest 7110 MK III A" ist ausdrücklich festgelegt, dass dieses Gerät ohne Papier nicht verwendet werden darf bzw eine neue Papierrolle rechtzeitig einzusetzen ist. Wenn eine Messung durchgeführt wird, obwohl kein Druckerpapier vorhanden ist, stellt diese Messung somit keinen tauglichen Beweis für eine allfällige Alkoholbeeinträchtigung dar. Zuletzt aktualisiert am 27.04.2011 mehr lesen...
Beachte Zusammenhang mit VwSen-522790/2/Ki/Kr vom 23. Februar 2011 Rechtssatz: Die bloße Inbetriebnahme eines Fahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand kann als Strafmilderungsgrund gewertet werden, welcher bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Anwendung des § 20 VStG mit zu berücksichtigen ist. Im konkreten Fall wurde das Kraftfahrzeug ohne Lenkabsicht vom Beifahrersitz aus in Betrieb genommen, sodass im Zusammenhang mit weiteren Milderungsgründen die Anwendu... mehr lesen...
Zu I. Berufung gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Landeck vom 17.01.2008, VA-2349-2007 wegen einer Übertretung nach der StVO: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten zur Last gelegt wie folgt: ?Tatzeit: 22.04.2007, 23.21 Uhr Tatort: Kappl, auf dem Wartungsweg auf der so genannten ?Gföllgalerie?, auf Höhe der Paznauntalstraße (Silvrettastraße) B 188, bei km 3,650 Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY Der Beschuldigte, S. M., geb xx, wohnhaft in S., h... mehr lesen...
Zu I. Berufung gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Lienz vom 13.05.2008, Zl VA-39-2008: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten zur Last gelegt wie folgt: ?Tatzeit: 17.02.2008, 05.05 Uhr Tatort: Außervillgraten, L 237 bei Strkm 1,970 Fahrzeug: PKW, XY ?Sie haben das angeführte Fahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Der Test am geeichten Alkomaten ergab nach entsprechender Rückrechnung einen Alkoholgehalt der Atemluft v... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?1. Sie lenkten am 03.02.2007. um 02.20 Uhr, den PKW Marke Skoda Oktavia, Kennzeichen XY, im Gemeindegebiet von Arzl, im Ortsteil Wald, auf Höhe des Gasthauses Bergland, obwohl Sie sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden haben. Der bei Ihnen gemessene Atemalkoholgehalt betrug 0,94 mg/l. 2. Sie lenkten am 03.02.2007, um 02.20 Uhr, den PKW der Marke Sko... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 05.01.2007, um 20.15 Uhr Tatort: Schlitters auf der B 169, auf Höhe Strkm 3.250 Fahrzeug: Personenkraftwagen, Kennzeichen XY(CZ) Sie haben das angeführte Fahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Der Test am geeichten Alkomaten ergab einen Alkoholgehalt der Atemluft von 0,65 mg/l.? Dem Beschuldigten wurde eine Übertretung nach § 5 ... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Sie haben am 22.11.2007 um 04.44 Uhr in Innsbruck, Leipziger Platz 2, den PKW XY (I) 1. in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt (Alkoholisierungsgrad: über 0,80 mg/l Alkoholgehalt der Atemluft) 2. haben Sie den Führerschein nicht mitgeführt.? Dem Beschuldigten wurde zu Punkt 1. eine Übertretung nach § 5 Abs 1 StVO und zu Punkt 2. nach § 14 Abs 1 Z 1 ... mehr lesen...
Gegen den Berufungswerber behängt bei der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck ein Verwaltungsstrafverfahren, dem eine Anzeige der Polizeiinspektion Mutters vom 10.12.2007 zugrunde liegt. In diesem Strafverfahren wurde am 18.12.2007 ein Straferkenntnis mündlich verkündet und gemäß § 44 Abs 3 lit b VStG protokolliert, wobei der Tatvorwurf wörtlich lautet: ?Der Beschuldigte lenkte am 09.12.07 um 22.55 Uhr ein KFZ, wobei er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befand (0,61 mg/l)?.... mehr lesen...
Zu I. Berufung gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 30.10.2007, Zl VA-282-2007: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten zur Last gelegt wie folgt: ?Sie lenkten am 18.07.2007 den LKW der Marke MAN, Type: XY, Kennzeichen: XY (D), mit dem Anhänger der Marke XY u XY, Type: XY, Kennzeichen: XY (D), in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand, wobei sie einen Verkehrsunfall mit Sachschaden verschuldeten. Gemäß dem Gutachten der Amtsärzt... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 11.06.2007, Zl 4-703-709-2007-FSE, entzog die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck dem Berufungswerber die Lenkberechtigung für die Klassen A und B für einen Zeitraum von 1 Monat, gerechnet ab 20.05.2007, verbot ihm das Lenken von Motorfahrrädern, vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen oder Invalidenkraftfahrzeugen für die Dauer des Entzuges der Lenkberechtigung und aberkannte ihm das Recht von einer allfällig erteilten ausländischen Len... mehr lesen...
I. Zum Straferkenntnis: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber unter Punkt I. Folgendes vorgeworfen: ?Tatzeit: am 09.03.2007 um 02:52 Uhr Tatort: in Kufstein, Gewerbepark Süd 7 Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY 1. Sie haben das angeführte Fahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Der Test am geeichten Alkomaten ergab einen Alkoholgehalt der Atemluft von 0,46 mg/l, was rückgerechnet auf den Tatzeitpunkt (02:52Uhr) einen Alkoholisierungsgra... mehr lesen...
Zu I. Berufung gegen das Straferkenntnis der der Bezirkshauptmannschaft Imst vom 01.10.2007, Zl VA-1379/2-2007: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten zur Last gelegt wie folgt: ?Sie lenkten am 15.07.2007, um 14.40 Uhr, den PKW Marke XY, Kennzeichen XY, im Gemeindegebiet von Nassereith, auf der B179 Fernpaß Straße, Strkm 4,400, in Fahrtrichtung Fernpaß, bis auf Höhe der Einfahrt Campingplatz Fernsteinsee, obwohl sie sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zu... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenngleich die StVO auch beim Alkomattest eine zwangsweise Durchführung nicht kennt, zeigen sich im Vergleich zur Blutabnahme weitere Unterschiede. Die Forderung der ausdrücklichen Zustimmung zur Blutabnahme schützt den Betroffenen vor einem unzulässigen Eingriff in seine phsysische Integrität. Der Betroffene kann nämlich aufgrund seiner Bewusstlosigkeit die Blutabnahme (denklogisch) nicht ablehnen und führt dies unmittelbar zu einem Eingriff in sein Grundrecht. Anders dagege... mehr lesen...
Begründung: : Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten wie folgt vorgeworfen: ?Angaben zu den Taten: Zeit der Begehung: 15.08.2005, 04:55 Uhr Ort der Begehung: Bad Gastein, vom Mozartplatz in Richtung Hotel Wildbad, K.-H.-Waggerlstraße Fahrzeug: Personenkraftwagen Ml, JO-.. (A) 1. Sie haben ein Fahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt (Alkoholgehalt der Atemluft: 0,60 mg/ l). 2. Sie haben als Lenker auf der Fahrt den für das von Ihnen gele... mehr lesen...
Rechtssatz: Unbestritten ist, dass der Beschuldigte zur vorgeworfenen Tatzeit ein Kfz im alkoholisierten Zustand mit umgerechnet 1,2 Promille Blutalkohol in Bad Gastein lenkte und dabei auch einen Verkehrsunfall mit Personenschaden verschuldete. Mit seinem Vorbringen, unter Hinweis auf das in der Sache ergangene Urteil des Bezirksgerichtes St. Johann im Pongau, dass Doppelbestrafung vorläge, kann er für seinen Standpunkt aber nichts gewinnen, zumal der Beschuldigte laut Aktenlage in dem ... mehr lesen...
zu uvs-2006/13/3239 (Verwaltungsstrafverfahren) Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Beschuldigten spruchgemäß nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Sie lenkten am 08.07.2006 um 02.00 Uhr, den PKW, Mercedes, Kz: XY (D), in Kitzbühel, Winklernfeld 11, in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand. Der Test am geeichten Alkomaten ergab einen Alkoholgehalt von 0,62 mg/l.? Dadurch habe sie eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 1a in Verbindung mit § 5 Abs 1 StVO bega... mehr lesen...
I. zu uvs-2006/13/3239 (Verwaltungsstrafverfahren) Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Beschuldigten spruchgemäß nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Sie lenkten am 08.07.2006 um 02.00 Uhr, den PKW, Mercedes, Kz: XY (D), in Kitzbühel, XY 11, in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand. Der Test am geeichten Alkomaten ergab einen Alkoholgehalt von 0,62 mg/l.? Dadurch habe sie eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 1a in Verbindung mit § 5 Abs 1 StVO begangen, w... mehr lesen...
I. zu Zahl 2006/13/1897 (Verwaltungsstrafverfahren) Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Sie lenkten am 07.02.2006, gegen 05.20 Uhr, den PKW, Opel, Kz: XY, in Erpfendorf auf der B 178, Strkm 37.57, in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand von mindestens 0,60 mg/l.? Dadurch habe er eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 1a StVO iVm § 5 Abs 1 StVO begangen, weshalb über ihn gemäß § 99 Abs 1a StVO... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 03.05.2005 um 22.35 Uhr Tatort: L 69 km 9.600 Fahrzeug: Personenkraftwagen XY Sie haben das angeführte Fahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Der Test am geeichten Alkomaten ergab einen Alkoholgehalt der Atemluft von 0,42 mg/l?. Dadurch habe er eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 1b iVm § 5 Abs 1 StVO begangen, weshalb über ihn ... mehr lesen...
Dem Berufungswerber wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 18.05.2006, Zl 703-4-585-2006-FSE die Lenkberechtigung für die Dauer von 4 Monaten ab Zustellung des Bescheides entzogen. Weiters wurde dem Berufungswerber das Lenken von Motorfahrrädern, vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen oder Invalidenkraftfahrzeugen für die Dauer des Entzuges verboten. Ebenso wurde ihm das Recht von einer allfällig erteilten ausländischen Lenkberechtigung in Österreich Gebrauch zu machen, ab... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem Berufungsvorbringen lässt sich zusammenfassend entnehmen, dass die erstinstanzliche Behörde zu Unrecht von der Anwendbarkeit der Bestimmung des § 5 Abs 1 StVO (Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 mg/l (0,8 Promille) oder darüber oder Alkoholgehalt der Atemluft von 0,4 mg/l oder darüber) ausgegangen sei, diese Grenzwerte seien zum Lenkzeitpunkt nicht erreicht oder überschritten worden, zumal der von der Berufungswerberin konsumierte Alkohol ? zwei bis ca. 03.45 Uhr konsumierte ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber folgendes vorgeworfen: ?1. Sie lenkten am 18.08.2004, um 11.50 Uhr, den PKW, Suzuki, Kz.: XY, in Jochberg, Interessentschaftsweg Kaseregg, zwischen Josef-Kreidl-Hütte und Abzweigung Lahneringweg, in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (1,8 Promille) und verursachten einen Verkehrsunfall mit Sachschaden. 2. Sie haben das angeführte Kraftfahrzeug auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr gelenkt, obwohl Sie nicht im... mehr lesen...
I. Berufung gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 14.03.2006, Zl VA-105-2006: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 14.03.2006, Zl VA-105-2006, wurde M. P. spruchgemäß zur Last gelegt, am 20.01.2006 um 19.15 Uhr in Zirl auf der B177 bei km 1,550 den Personenkraftwagen mit dem amtlichen Kennzeichen XY in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt zu haben. Der Test am geeichten Alkomaten habe einen Alkoholgeh... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Sie lenkten am 05.11.2005, um 20:20 Uhr, den PKW, Renault, Kz: XY (D) in Fieberbrunn, vom Haus P. nach Hochfilzen zum Veranstaltungssaal und zurück nach Fieberbrunn, in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand. Der Test am geeichten Alkomaten ergab einen Alkoholgehalt der Atemluft von 0,98 mg/l.? Dem Beschuldigten wurde eine Übertretung nach § 99 Abs 1 lit a iVm §... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Vorverfahren war der spätere Einschreiter wegen Alkohol am Steuer bestraft worden. Der Führerschein war ihm entzogen worden. Nachdem sich anlässlich einer Maßnahmebeschwerde herausgestellt hatte, dass die Beamten des Gemeindewachkörpers keine Ermächtigungsurkunde zur Vornahme vom Amtshandlungen nach § 5 StVO besaßen, beantrage der Einschreiter im rechtskräftig abgeschlossenen Führerscheinentzugsverfahren und im Verwaltungsstrafverfahren Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin folgendes vorgeworfen: ?Tatzeit: 07.01.2006 um 01.45 Uhr Tatort: Mieders, Gröbenbach Höhe Haus Nr 30, km 0999.999 Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY 1. Sie haben das angeführte Fahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand in Betrieb genommen. Der Test am geeichten Alkomaten ergab einen Alkoholgehalt der Atemluft von 0,60 mg/l.? Dadurch habe die Berufungswerberin gegen § 99 Abs 1a iVm § 5 Abs 1 StVO verstoßen ... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 09.06.2005, 15.27 Uhr Tatort: 9900 Lienz, Zettersfeldstraße, ca. auf Höhe des Hauses Nr 11, L73, km 0,480 Fahrzeug: Kombinationskraftwagen, XY Sie haben das angeführte Fahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Der Test am geeichten Alkomaten ergab einen Alkoholgehalt der Atemluft von 0,82 mg/l.? Dem Beschuldigten wurde eine Übertretu... mehr lesen...