Rechtssatz: Der Tatbestand des § 5 Abs 1 StVO in der Fassung vor der 13. StVO-Novelle ist nicht nur bei Feststellung eines Blutalkoholgehaltes von 0,8 Promille oder darüber, sondern auch - ohne Rücksicht auf die Höhe des Blutalkoholspiegels - bei Vorliegen einer derartigen Beeinträchtigung durch Alkohol als erfüllt anzusehen, bei der der Lenker infolge seiner körperlichen und geistigen Verfassung ein Fahrzeug nicht zu beherrschen oder die beim Lenken eines Fahrzeuges zu beachtenden Rechtsv... mehr lesen...
Der Berufungswerber lenkte am 12.6.1993, um 21.20 Uhr, ein Kraftfahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (Alkoholgehalt der Atemluft 0,43mg/l). Er wurde hiefür von der Behörde erster Instanz mit einer Geldstrafe von S 9.000,-- bestraft. Die Ersatzarreststrafe wurde mit 8 Tagen festgesetzt. Die Verfahrenskosten wurden mit S 900,-- bestimmt und wurde dem Berufungswerber ein Kostenersatz im Sinne des § 5 Abs 9 StVO im Ausmaß von S 10,-- auferlegt. Der Berufungswerber erhob inn... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein beträchtliches Überwiegen von Milderungsgründen im Sinne des § 20 VStG ist gegeben, wenn beim Lenken eines Kraftfahrzeuges mit dem grenzwertnahen Atemalkoholwert von 0,43 mg/l keine negativen Folgen (Verkehrsunfall) entstanden, sowie absolute Unbescholtenheit und Schuldeinsicht (keine Erschwerungsgründe) vorliegen. Schlagworte AußerordentlicheMilderung mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, 1.) er habe eine Übertretung des § 99 Abs 1 lit a in Verbindung mit § 5 Abs 1 StVO dadurch begangen, daß er am 19.10.1991 um 16.50 Uhr in G, E-allee gegenüber Nr. 10 als Lenker eines Fahrrades der Marke Mountain Bike dieses in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand - Alkoholgehalt der Atemluft 0,59 mg/lgelenkt und 2.) sei zur angegebenen Zeit am näher bezeichneten Tatort auf dem Fah... mehr lesen...
Rechtssatz: § 20 VStG ist anzuwenden, wenn ein Fahrrad in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (Atemalkoholwert 0,59 mg/l) bei nicht beträchtlicher Gefährdung der Verkehrssicherheit (geringes Verkehrsaufkommen) gelenkt wird, sowie die Milderungsgründe der Unbescholtenheit und Schuldeinsichtigkeit (keine Erschwerungsgründe) bestehen und der Täter erst 21 Jahre alt ist. mehr lesen...
Rechtssatz: Legt die erste Instanz ihre Entscheidung zu unrecht einem Erschwerungsgrund der Strafbemessung zugrunde (vorliegend ein bereits getilgtes Straferkenntnis), so kann der Unabhängige Verwaltungssenat dies bei der Strafbemessung entsprechend berücksichtigen. mehr lesen...
Rechtssatz: Bloß leicht gerötete Augenbindehäute sind - bei selbst von geschulten Organen nicht feststellbaren sonstigen Alkoholisierungssymptomen - für die Vermutung der Alkoholisierung nicht ausreichend. Stattgabe. mehr lesen...
Rechtssatz: Die Aufforderung zur Vornahme des Alkotests ist auch dann gesetzmäßig, wenn zwar das Sicherheitsorgan das relevante Verhalten - vorliegend das Lenken eines Fahrzeuges - nicht selbst wahrgenommen hat, aber der Beweis erbracht wird, daß der Beschuldigte vor erfolgter Aufforderung ein Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gelenkt hat. mehr lesen...
Rechtssatz: Die Angaben der Zeugen, der Berufungswerber sei alkoholisiert bzw. alkoholbeeinträchtigt gewesen, lassen keinen Schluß dahingehend zu, der Berufungswerber habe sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand im Sinne des §5 Abs1 StVO befunden. Insbesondere konnten die Zeugen keine konkreten Alkoholisierungssymptome nennen, aufgrund derer mit ausreichender Sicherheit auf eine Alkoholisierung geschlossen werden kann. Dasselbe gilt für die vom Berufungswerber zugegebene "Fahr... mehr lesen...
Rechtssatz: Grobschlägiger Nystagmus von 13 Sekunden rechtfertigt die Annahme eines Blutalkoholgehaltes von mindestens 0,8 Promille Blutalkoholgehalt. Keine Unschlüssigkeit des Gutachtens des Amtssachverständigen. Herabsetzung der Geldstrafe angesichts der bloß geringfügigen Überschreitung des gesetzlichen Grenzwertes, des Umstandes, daß von einem alkoholisierten Radfahrer nicht die gleiche Gefahr wie von einem Kraftfahrzeuglenker ausgeht, sowie der Nichtberücksichtigung der bisherigen Unb... mehr lesen...
Rechtssatz: Als einziges Beweismittel zur Entkräftung des Ergebnisses einer Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt mit einem Gerät im Sinne des § 5 Abs 2a lit b StVO ist die Bestimmung des Blutalkoholgehaltes. mehr lesen...
Rechtssatz: § 5 Abs 1 StVO kommt auch zum Tragen, wenn die Fahruntüchtigkeit nicht ausschließlich auf den Alkoholgenuß zurückzuführen ist. Eine Person, die ein Fahrzeug in Betrieb nimmt, obwohl sie vorher Alkohol getrunken hat, verantwortet daher den Tatbestand nach § 5 Abs 1 StVO auch dann, wenn ihre Fahruntüchtigkeit, unabhängig von der Menge des genossenen Alkohols, aufgrund irgendwelcher zusätzlicher anderer Komponenten (wie zB die Einnahme von Medikamenten) eingetreten ist. Selbst we... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird der Alko-Test am Beschuldigten durchgeführt, obwohl er wegen eines Selbstunfalles die dritte Rippe links gebrochen und eine Trümmerfraktur des Nasenbeines erlitt, und war die Beatmung des Alkomaten aus medizinischen Gründen durchaus möglich, und brachte der Alkomaten-Test auch ein verwertbares Ergebnis von 0,84 mg/Liter, so verantwortet der Beschuldigte die Übertretung nach § 5 Abs 1 StVO. mehr lesen...
Rechtssatz: Beihilfe gemäß § 7 VStG kann nur vorsätzlich begangen werden, wobei bedingter Vorsatz genügt. § 7 VStG setzt voraus, daß der Täter (Gehilfe) wenigstens die Verwirklichung des verwaltungsstrafrechtlich maßgeblichen Sachverhaltes ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet, also vorliegend den Umstand der Inbetriebnahme oder/und Lenkung eines Kraftfahrzeuges in alkoholbeeinträchtigtem Zustand durch den Haupttäter in seine Erwägungen einbezogen hatte. Dies ist dann der Fa... mehr lesen...
Rechtssatz: Erläßt die belangte Behörde eine sich explizit nur auf einen Teil des angefochtenen Straferkenntnisses beziehende Berufungsvorentscheidung, so ist Gegenstand des Verfahrens vor dem UVS über eine ursprüngliche Vollberufung nur jener verbleibende Teil des angefochtenen Straferkenntnisses, der durch die Berufungsvorentscheidung nicht erledigt wurde, und zwar ohne daß es hiefür eines Vorlageantrages des Berufungswerbers iSd § 51b zweiter Satz VStG bedarf. Eine Verpflichtung zur Blu... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird im Verfahren die Zeit der Vornahme des Alkomatentests konkret ermittelt, macht der Umstand, daß der Alkomat in der Zeitangabe noch nicht von der Sommerzeit auf die Normalzeit umgestellt und daher eine falsche Uhrzeitangabe ausgedruckt und dies dem Beschuldigten auch durch die Beamten mitgeteilt wurde, das Meßergebnis des Alkomaten nicht ungültig. mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft xx bestrafte den Berufungswerber H E mit Erkenntnis vom 15.4.1992, Zl 3-****-91, wegen einer Verwaltungsübertretung nach §§ 99 Abs1 lita iVm 5 Abs1 StVO mit Geldstrafe von S 8.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 7 Tage, Barauslagen gemäß §5 Abs9 StVO S 2.451,60, Verfahrenskostenbeitrag S 800,--), weil er, so der Spruch: des angefochtenen Erkenntnisses, am 30. März 1991 um 20,45 Uhr im Gemeindegebiet von H auf der Bundesstraße ** von F kommend in Richtung M den PKW mit d... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Anflutungsreiz des in die Gehirnzellen einströmenden Alkohols bewirkt wegen einer zunächst mangelhaften Anpassung der Gehirnzellen bedeutend schwerere Ausfälle der Gehirnleistung als die gleiche Alkoholkonzentration während der Ausscheidungsphase. mehr lesen...
Rechtssatz: Behauptung eines Nachtrunkes unglaubwürdig, wenn dieser anläßlich der ersten Einvernahme durch das erhebende Sicherheitsorgan ausdrücklich verneint wurde und ein derartiger Einwand in der Folge erstmals mit der Berufung vorgebracht wird. Sachverständigengutachten, das bei einem um 6.20 Uhr gemessenen Atemalkoholgehalt von 0,58 mg/l bezüglich der erforderlichen Rückrechnung auf den Tatzeitpunkt um 2.00 Uhr mit 1,8 (gegenüber den in der Literatur auch vertretenen Werten bis zu 2,... mehr lesen...
Mit dem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 12. Februar 1992, Zl 3-*****-91, wurde der Beschuldigte der Übertretung des §5 Abs1 StVO für schuldig befunden und über ihn gemäß 99 Abs1 lita StVO eine Geldstrafe von S 8.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 9 Tage) verhängt, weil er am 23. August 1991, gegen 21,45 Uhr im Ortsgebiet von N********** auf der K********gasse, vor dem Haus K********gasse Nr *, in Fahrtrichtung Bahnhof, das Motorfahrrad mit dem behördlichen Kennzeichen ** ** *... mehr lesen...
Rechtssatz: In der Anflutungsphase liegt Fahrunfähigkeit auch bei einem knapp unter 0,8 Promille gelegenen Blutalkoholgehalt vor. mehr lesen...
Rechtssatz: Der beim Beschuldigten durchgeführte Alkomattest ergab einen Wert von 0,43 mg/l Atemalkoholgehalt (niedriger Wert). Die Gendarmeriebeamten waren aufgrund des Umstandes, daß der Unfallgegner des Beschuldigten eine schwere Körperverletzung erlitten hat, nicht verpflichtet, beim Beschuldigten eine Blutabnahme vornehmen zu lassen. Dies deshalb, da eine Blutabnahme nach §5 Abs6 StVO - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen - lediglich im Rahmen einer Untersuchung einer im Sinne ... mehr lesen...
Rechtssatz: Überschreitung des gesetzlich zulässigen Grenzwertes an Atemluftalkohol um beinahe 100% läßt den Schluß zu, daß der Berufungswerber ohne Rücksicht darauf, daß er noch werde heimfahren müssen, Alkohol konsumiert hat und ist ebenso als erschwerend zu werten wie der Umstand, daß er zwei weitere Personen in seinem KFZ befördert und damit deren körperliche Integrität gefährdet hat. Abweisung. mehr lesen...
Beachte Ersatzbescheid aus Anlaß VwGH v. 20.1.1993, Zl.92/02/0208. Rechtssatz: Nicht nur die Unbescholtenheit und die geringe Überschreitung des Alkoholgrenzwertes, sondern auch die Umstände, daß die Tat keine nachteiligen Folgen nach sich zog und daß der Berufungswerber lediglich bei einer Verkehrskontrolle angehalten wurde und in keinen Verkehrsunfall verwickelt war, stellen Milderungsgründe dar, die insgesamt eine Anwendung des § 20 VStG rechtfertigen. Herabsetzung der verhängten ... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird der Alkotest ca eine Stunde nach dem Unfallsgeschehen durchgeführt und liefert er ein positives Ergebnis, so ist davon auszugehen, daß der Beschuldigte - wenn nicht andere Beweiselemente hinzukommen - das Fahrzeug im alkoholisierten Zustand lenkte. mehr lesen...
Rechtssatz: Kein Nachweis der Alkoholisierung, wenn der Alkomat zwei Messungen - die eine mit 0,48 mg/l, die andere mit 0,54 mg/l - mit dem Vermerk: "Probendifferenz, Messung(en) nicht verwertbar" ausweist und sich auch aus der
Begründung: des angefochtenen Straferkenntnisses nicht ergibt, wie die belangte Behörde dennoch zu der Annahme gekommen ist, daß der Berufungswerber zum Tatzeitpunkt alkoholisiert war. Stattgabe. mehr lesen...
Rechtssatz: Lenken eines Fahrzeuges in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand begründet die Strafbarkeit nach § 99 Abs. 1 lit. a StVO (und nicht nach § 5 Abs. 1 StVO, der überdies nur auf eine Alkohol- und nicht auch auf eine Suchtgiftbeeinträchtigung Bezug nimmt). Entsprechende Spruchkorrektur, wenn sich die vorgeschriebenen Barauslagen tatsächlich nicht auf eine Alkomatuntersuchung, sondern auf eine klinische Untersuchung beziehen. Stattgabe hinsichtlich Ersatzfreiheitsstrafe. mehr lesen...
Rechtssatz: Rückrechnung nach 10 Stunden nur dann unzulässig, wenn nicht gesichert wäre, daß mit einer durchgehenden stündlichen Abbaurate von 0,1 Promille gerechnet werden kann; dies trifft jedoch nur bei einem in die Nähe des physiologischen Wertes (ca. 0,015 Promille Blutalkoholgehalt) bzw. in die Nähe von 0,0 Promille gelangten Blutalkoholgehalt zu. Untersuchungskosten dürfen nicht vorgeschrieben werden, wenn der belangten Behörde geeignete Amtssachverständige zur Verfügung stehen, die... mehr lesen...
Rechtssatz: Folgerung der belangten Behörde, daß die Blutprobe manipuliert wurde, nicht unschlüssig, wenn sich der Berufungswerber unmittelbar nach der Blutabnahme weigerte, die Blutampulle den wartenden Gendarmeriebeamten zu übergeben, er aber 14 Stunden später versuchte, diese am Gendarmerieposten abzugeben. Keine Bedenken gegen die Verhängung einer Geldstrafe von 12.000 S. Abweisung. mehr lesen...
Rechtssatz: Fährt der Beschuldigte mit einem Fahrrad in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand verantwortet er die Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 1 lita iVm § 5 Abs 1 StVO. mehr lesen...