RS UVS Niederösterreich 2002/07/17 Senat-WN-01-1029

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.07.2002
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Rechtssatz

Wird ein Fahrzeug von einem Alkoholisierten gelenkt und hält der Lenker zwischendurch an, um kurz auszusteigen, dann liegt nur eine Fahrt in alkoholisiertem Zustand vor.

Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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